
Mehr Sicherheit, aber auch mehr Chaos: Die neue Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen
Schon wieder ein neues Gesetz: Ab Oktober müssen Banken eine Verification of Payee – kurz VoP – durchführen, bevor die Überweisung freigegeben wird: Was Sie als Steuerberater dazu wissen sollten.
Inhaltsverzeichnis
Mit der verpflichtenden Empfängerüberprüfung für SEPA-Überweisungen kommt ein spannendes und wahrscheinlich auch viel Chaos auslösendes Gesetz auf ganz Europa zu: Ab dem 9. Oktober 2025 gilt nur noch die Echtzeitüberweisung - dafür müssen Banken in der EU bei jeder Überweisung den korrekt übereinstimmenden Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen.
Markus Griesbaum
Product Owner | Lexware Office Steuerberater-Team
“Grundsätzlich ist die Empfängerüberprüfung ein guter und dringend nötiger Schutz vor Online-Kriminalität: Die Integration von Bank-Authentifizierung, wie bei Open Banking üblich, erschwert Betrugsversuche erheblich, da bei jeder Transaktion eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) erforderlich ist. Manipulierte Überweisungen wie nach Phishing-Angriffen et cetera werden erschwert.
In Einzelfällen wird bei der Empfängerüberprüfung die fehlende Datenqualität sicherlich auch schon mal Chaos und Zusatzaufwand erzeugen, wenn beispielsweise der genaue Kontoinhaber erst erfragt werden muss. Wer mit unserer Lösung arbeitet, kann sich aber größtenteils entspannt zurücklehnen:
In Lexware Office setzen wir die Empfängerüberprüfung so um, dass unsere Kunden weiter nichts machen müssen, wenn denn die Daten stimmen.”
Echtzeitüberweisungen werden im Euroraum zur Norm – was heißt das konkret?
Mit der Einführung der Empfängerüberprüfung bei Echtzeitüberweisungen sollen Fehleingaben, Betrug und versehentliche Überweisungen an die falsche Person wirkungsvoll verhindert werden: Die Empfängerüberprüfung soll automatisch solche Fehler in Bezug auf den Zahlungsempfänger erkennen. Banken müssen zum Stichtag im Oktober auf nationaler Ebene die neue Regelung umsetzen und sind gesetzlich zur Empfängerüberprüfung verpflichtet.
Das heißt: Ab dem 9. Oktober 2025 gilt die Echtzeitüberweisung und dafür müssen Banken in der EU bei jeder Überweisung den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen – das Geld ist sonst weg und nicht 24h bei der Bank ‚quasi‘ zwischengeparkt. Die Herausforderung besteht darin, auch wirklich immer den korrekten Kontoinhaber zu kennen:
Überweist beispielsweise jemand einen offenen Rechnungsbetrag an die Firma MediaMarkt, dann muss der Empfängername korrekt angegeben werden und das kann schnell verwirrend werden: MediaMarkt oder Media-Markt oder „Media Markt“ oder „MediaMarkt Saturn oder? Geringe Abweichungen des Namens werden voraussichtlich in den meisten Fällen erkannt – doch gibt es Abweichungen und die Daten stimmen nicht exakt überein, dann wird im Überweisungsprozess eine Warnmeldung ausgegeben. Ausführen könnte der Bankkunde sie trotzdem, das Risiko liegt dann aber komplett beim Kunden oder der Kundin, wenn das Geld beim falschen Empfänger landet.
Die Empfängerüberprüfung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden und betrifft sowohl normale beziehungsweise dann auch alle Echtzeit-Überweisungen. Kundinnen und Kunden sehen das Ergebnis der Prüfung direkt am Bildschirm:
- Match: Name und IBAN stimmen exakt überein.
- Close Match: Es gibt kleine Abweichungen: ein Hinweis und man kann korrigieren.
- No Match: Die Angaben stimmen nicht überein, eine Warnung erscheint. Wer trotzdem überweist, handelt auf eigenes Risiko.
Durch diese Änderung sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle erheblich verringert werden. Alles hängt damit aber von der Datenqualität ab.
Die Empfängerüberprüfung gibt es
- ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der Europäischen Union und
- ab 9. Juli 2027 dann auch innerhalb der gesamten Europäischen Union
- bei SEPA-Überweisungen
- bei SEPA-Echtzeitüberweisungen
- im Online-Banking und zwischen Zahlungskonten
Sie funktioniert nicht nur online, denn wenn Mandanten einen Überweisungsbeleg am Schalter abgeben, führt der Kundenbetreuer des Finanzinstituts ebenfalls direkt die Empfängerüberprüfung durch.
Die gesetzliche Grundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) bildet die EU-Verordnung 260/2012, die um die EU-Verordnung 2024/886 vom 13. März 2024 um Vorgaben zur Empfängerüberprüfung ergänzt wurde. Darauf basierend gibt es für die technische Abwicklung ein europaweit einheitliches Verfahren, das „Verification Of Payee Scheme“ (VoP) des European Payments Council.

Diese Daten werden für die Empfängerprüfung abgefragt
Die Bank der überweisenden Person fragt bei der Bank des Zahlungsempfängers die folgenden Daten an:
- Bank-Identifizierungscode (BIC) der Bank des Zahlenden
- Name des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Bank-Identifizierungscode (BIC) der Bank des Zahlungsempfängers
- Anfrage-Referenz der Bank des Zahlenden
- Zeitpunkt der Anfrage
Die Bank des Zahlungsempfängers antwortet mit den folgenden Daten:
- Bank-Identifizierungscode (BIC) der Bank des Zahlenden
- Anfrage-Referenz der Bank des Zahlenden
- Zeitpunkt der Antwort
- Ergebnis der Prüfung (siehe „Welche Ergebnisse hat die Empfängerüberprüfung?“)
Empfängerüberprüfung in der Praxis – Tipps für Steuerberaterinnen und Steuerberater
Markus Griesbaum: „Als Steuerberater sollten Sie zeitnah Ihre Mandanten über die anstehende Gesetzesänderung informieren und alle dazu motivieren, ihre Daten zu pflegen und gegebenenfalls zu aktualisieren: Prüfen der Lieferantendaten darauf, ob Kontoinhaber angelegt wurden, zum Beispiel.
Überprüfen Sie bitte außerdem, ob im Ihrem eigenen Rechnungs-Layout und dem der Mandate der Kontoinhaber 1:1 wie bei der eigenen Bank erkennbar ist – denn auch hier müssen alle auf absolut korrekte Schreibweise achten. Besonders wichtige Kontakte kann man außerdem mit einer zusätzlichen Info auf die richtigen Daten aufmerksam machen.“
In Lexware Office werden „fast korrekte“ Konteninhaber mit einer gelben Warnung angezeigt, abweichende Namen mit einer roten Warnung. Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit Warnmeldungen und weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin, dass alle Mitarbeiter mit Überweisungsbefugnis über die Empfängerüberprüfung und deren Auswirkungen informiert werden sollten – auch über die Konsequenzen, wenn man eine Warnung ignoriert und die Überweisung dennoch ausführt.
Wie bei allen neuen gesetzlichen Regelungen gilt: Mit Unsicherheiten im Umgang mit dem Abgleich von IBAN und Name ist zu rechnen, auch dann wenn der Termin kurzfristig noch weiter verschoben werden sollte.
Aktuell ist der Stand der Dinge, dass die Regelung zum 9. Oktober verbindlich in Kraft tritt – und mit Lexware Office sind Sie vorbereitet.
Empfängerüberprüfung in Lexware Office
Wenn die angebebenen Empfängerdaten Unstimmigkeiten aufweisen, werden Sie oder Ihre Mandanten durch entsprechende Meldungen darauf hingewiesen – auch bei kleinen Abweichungen.


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