IBAN Rechner

Einfach die IBAN berechnen.

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IBAN Rechner

Die IBAN (International Bank Account Number) ist das neue Format für Kontonummern im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Als Folge der SEPA-Umstellung gilt das IBAN-Format zukünftig auch für alle Zahlungen in Deutschland. Mit dem IBAN-Rechner berechnen und prüfen Sie schnell und einfach Ihre IBAN.

Bedeutung der Abkürzung IBAN – International Bank Account Number?

IBAN ist übersetzt die internationale Bankkontonummer. Diese Nummer hat insgesamt 22 Stellen und ist damit deutlich länger als die bis bisherigen Kontonummern. Warum hat die IBAN so viele Stellen? Die IBAN besteht aus der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer.

Die Zusammensetzung ist hierbei keinesfalls nach dem Zufallsprinzip! Anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl lässt sich die IBAN einfach berechnen oder eine bestehende IBAN prüfen. Selbstverständlich könnte man die IBAN auch selbst berechnen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend einen entsprechenden Rechner zur Berechnung der IBAN zu nutzen. Dadurch können Fehler vermieden werden und ebenfalls können Sie anhand bekannter Kontonummern und Bankleitzahlen die IBAN einfach und bequem prüfen.

IBAN Prüfung

Mit dem Tool zur Überprüfung von IBANs wird eine IBAN mit Hilfe umfangreicher Tests, u.a. auf Syntax und geltende Sonderregelungen je Kreditinstitut, auf Korrektheit überprüft.

Wichtige Informationen

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und bedeutet „einheitlicher Euro-Zahlungsraum“. Dieser einheitliche Zahlungsraum für den Euro umfasst 32 Staaten und wurde geschaffen, um Unternehmen und Verbrauchern den grenzüberschreitenden Geldtransfer zu erleichtern. Dazu sind Vereinheitlichungen in den Bankabläufen und im geltenden Recht der teilnehmenden Länder notwendig. Ab dem 1. August 2014 ist es nicht mehr möglich, die bisherigen Zahlungsverfahren bei Überweisungen und Lastschriften zu nutzen. Deshalb sollten Unternehmen die Übergangsphase nutzen, um zeitnah das neue SEPA-Zahlungsverfahren einzuführen. Nutzen Sie den IBAN Rechner von Lexware Office, um Ihre IBAN zu prüfen oder zu berechnen.

Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, Behörden, Bankinstitute und Vereine innerhalb der EU, die Lastschriften und Überweisungen nutzen. Wie umfangreich Sie betroffen sind, hängt davon ab, welche Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs Sie in Ihrem Unternehmen nutzen.

Bisher waren Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich, wenn man per Überweisung oder Lastschrift Geld von einem Konto auf ein anderes transferieren wollte. Künftig treten IBAN und BIC an diese Stelle. Der BIC (Business Identifier Code, nach dem Namen der ausstellenden Behörde häufig auch SWIFT-Code genannt) bildet zusammen mit der IBAN (International Bank Account Number) die neuen Kontoinformationen, die unter SEPA zur eindeutigen Identifizierung eines Kontos nötig sind. Weil die IBAN so aufgebaut ist, dass sie bereits eine Länder- und Bankenkennung enthält, wird der BIC ab 31. Januar 2014 für innerdeutsche Überweisungen und Lastschriften nicht mehr benötigt. Lediglich beim grenzüberschreitenden Geldtransfer muss der BIC noch bis zum 31. Januar 2016 angegeben werden.
Ein wesentlicher Vorteil der SEPA-Überweisungen für Unternehmer liegt im effizienteren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr: Die Überweisungen an ausländische Geschäftskunden im SEPA-Raum werden deutlich schneller und günstiger.

Das vor allem in Deutschland verbreitete Lastschriftverfahren kann mit SEPA erstmals auch grenzüberschreitend genutzt werden. Allerdings werden die Regeln modifiziert, auch in Deutschland. Das gilt sowohl für die Einzugsermächtigung, als auch für das Abbuchungsverfahren. SEPA kennt diese beiden Versionen als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen (B2B)-Lastschrift. Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das beispielsweise für die Bezahlung via Bankkarte im Einzelhandel verwendet wird, bleibt von SEPA vorerst unberührt.
Die SEPA-Basis-Lastschrift entspricht in etwa der bisher verwendeten Einzugsermächtigung. Dabei gibt der Schuldner dem Gläubiger eine Erlaubnis, den fälligen Betrag von seinem Bankkonto einziehen zu lassen. Neu sind einige Vorbedingungen und Fristen:

Die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen (= SEPA-Mandat) muss vorliegen. Neben der Papierform (mit Unterschrift des Kunden) akzeptiert die Kreditwirtschaft auch Mandate, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erteilt wurden; und sogar Mandate, die über eine „telekommunikative Übertragung“ – also per Mail oder am Telefon – zustande gekommen sind. Die letztgenannte Form ist allerdings – wie bei den bisherigen Lastschriften auch – insofern risikobehaftet, als der Gläubiger bei Bedarf die Ermächtigung nachweisen muss.
Auf den SEPA-Mandaten müssen folgende Angaben zur Identifikation des Gläubigers vorhanden sein: Die Gläubigeridentifikationsnummer (Gläubiger-ID) und eine eindeutige Mandatsreferenznummer.
Spätestens 14 Tage vor dem Einzug des Rechnungsbetrags muss außerdem eine Vorabinformation (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen erfolgen. Diese enthält die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenznummer, den Termin des Einzugs und den Betrag. Solange zwischen Gläubiger und Schuldner keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gilt die gesetzliche Frist von 14 Tagen.
Die Basis-Lastschriften müssen der Bank fünf Tage vor Fälligkeit (bei Erst- und Einmaleinzügen) bzw. zwei Tage vor Fälligkeit (bei Folgeeinzügen) vorliegen.
Nach dem Einzug kann der Zahlungspflichtige den eingezogenen Betrag innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung ohne Angaben von Gründen zurückrufen. Lag dem Einzug keine gültige Ermächtigung zugrunde (z. B. nicht schriftlich), dann verlängert sich die Frist für den Rückruf auf 13 Monate.
Ein erteiltes SEPA-Mandat verfällt 36 Monate nach dem letzten erfolgten Lastschrifteinzug.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist in etwa vergleichbar mit dem deutschen Abbuchungsverfahren. Hier kann der Zahlungspflichtige nach der Abbuchung der Beträge keine Rückbuchung verlangen. Er kann nur vor der Abbuchung Einspruch erheben. Die wichtigsten Neuerungen:

Die SEPA-Firmen-Lastschrift kann nur zwischen Unternehmen genutzt werden.
Auf den SEPA-Mandaten müssen folgende Angaben zur Identifikation des Gläubigers vorhanden sein: Die Gläubiger-ID und eine eindeutige Mandatsreferenznummer.
Der Zahlungspflichtige muss der Abbuchungsermächtigung zustimmen.
Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Abbuchung seine Bank von dem SEPA-Firmen-Mandat unterrichten und sie anweisen, die Abbuchungen durchzuführen.
Spätestens 14 Tage vor dem Einzug des Rechnungsbetrags muss eine Vorabinformation des Zahlenden (Pre-Notification) erfolgen. Diese enthält die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenznummer, den Termin der Abbuchung und die Höhe des Betrags. Solange zwischen Gläubiger und Schuldner keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen.
Die Vorlauffrist für die Vorlage der Firmen-Mandate bei der Bank beträgt einen Tag.
Für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) müssen noch Sondervereinbarungen bezüglich der Form der Lastschriftermächtigung, der Frist der Vorabinformation und der Vorlagefristen bei den Banken gefunden werden. Weil es hier noch keine Lösung gibt und eine Umstellung daher nicht möglich ist, kann das ELV vorerst bis zum 1. Februar 2016 weiter verwendet werden.

Der einheitliche Zahlungsraum für den Euro wurde geschaffen, um vor allem Kleinunternehmern und Verbrauchern den grenzüberschreitenden Geldtransfer zu erleichtern. Das kann auch positive Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Einige Beispiele:

Kunden in den SEPA-Teilnehmer-Staaten können Euro-Rechnungen schnell, unkompliziert und preiswert bezahlen. Damit entfällt eine Hürde für den Einkauf im Ausland. Das können deutsche Unternehmen nutzen, um selbst Auslandsmärkte zu erschließen – und sich außerdem noch stärker als bisher im Ausland nach interessanten Vorprodukten oder Lieferanten umschauen.
Die SEPA-Mandate ermöglichen es deutschen Unternehmen, ihren ausländischen Kunden ähnliche Zahlungswege zu bieten, wie sie bisher nur in Deutschland möglich waren. Auch das senkt Hürden für Auslandsmärkte.
Wer bereits heute in einem SEPA-Teilnehmer-Staat Kunden bedient, hat dort häufig ein eigenes Konto bei einer ausländischen Bank eingerichtet. Damit können die ausländischen Kunden zwar in ihrem Inland bezahlen, allerdings fallen für diesen Service Kosten für die Kontoverwaltung beim Unternehmen an. Mit SEPA können Sie auf dieses Konto verzichten, weil es für den Kunden kein zusätzlicher Aufwand ist, direkt auf Ihr Firmenkonto in Deutschland zu zahlen. Viel Spass bei der Nutzung des IBAN Rechner von lexoffice. Berechnen und prüfen Sie Ihre IBAN mit nur einem Klick.

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