Pflicht ab 2025: Barrierefreie Websites
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Wir erklären, was Steuerberater:innen jetzt wissen sollten.
Inhaltsverzeichnis
Das BFSG verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel dem Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen.
Chancen und Pflichten für Steuerberatende: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Als Kanzlei oder Beratungsunternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen und/oder mehr als 2 Millionen Jahresumsatz sollten Sie das nachfolgende Interview sehr sorgfältig lesen, denn das neue Gesetz betrifft Ihre Steuerkanzlei.
Doch auch für andere Steuerexperten ist es spannend, was sich da gerade tut. Denn Sie können:
- Ihre Mandantinnen und Mandanten rechtzeitig über das neue Gesetz informieren, zum Beispiel in Ihrem Newsletter oder Blog
- Darauf hinweisen und daran erinnern, wie knapp IT-Fachkräfte sind und dass Ihre Mandantschaft besser nicht warten sollte
- Beratungsdienstleistungen übernehmen, wenn es um Rücklagen für oder Steuergestaltung rund um die Investition in die Website geht
Wer ein Online-Business hat – und in diese Richtung entwickeln sich digital aufgestellte beratende Kanzleien immer mehr – muss sich mit geltenden Gesetzen und deren Möglichkeiten und Einschränkungen auskennen. So zeigen Sie dann auch gleich, dass Sie ein innovativer Arbeitgeber oder eine moderne Arbeitgeberin sind.
Wir befragten die Webdesignerin und Expertin für Barrierefreiheit Jenny Wullich aus der Lexware Office Community für Sie, um zu erläutern, was Sie sonst noch wissen sollten.
Sie nannte uns neben dem wertvollen Input im Interview auch den Tipp, dass die Aktion Mensch ein Förderprogramm hat, das eventuell für einige Mandant:innen infrage kommt – und vielleicht gibt es in den einzelnen Bundesländern noch weitere Fördertöpfe für digitale Zugänglichkeit, von denen Kanzleien selbst oder als Beratende profitieren können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
„Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. (…) Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen (…).
Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden: (…) Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Jenny Wullich
Wordpress-Webdesign und Expertin für barrierefreie Websites
„Mein Name ist Jenny Wullich. Als Webdesignerin bin ich auf das Thema barrierefreie WordPress-Webseiten spezialisiert: Mir ist es ein Anliegen, dass alle Seiten für alle Menschen leicht zu bedienen sind, auch für Menschen mit Handicaps.
Daher unterstütze ich Kolleg:innen und Firmen durch Beratung, Workshops und barrierefreies Webdesign sowie Interviews wie dieses – denn vielen Unternehmen – auch Kanzleien – ist gar nicht klar, wie viele Vorteile sie durch gut zugängliche Websites haben.“
“Barrierfreie Websites sind Seiten mit einfacher Struktur“
Carola Heine: Liebe Jenny, das neue Gesetz rund um die Barrierefreiheit von Websites wird auch viele Kanzleien, vor allem aber Mandant:innen betreffen. Da geht es immer um ganz viele Dinge, die gemacht werden „müssen“, um die Nachteile wenn es nicht geschieht. Aber es hat ja auch ganz viele Vorteile, wenn barrierefreie Websites erstellt werden. Warum sollte eine Kanzlei unbedingt ihre Seite modernisieren?
Jenny Wullich: Da ist zum einen die Suchmaschinenoptimierung beziehungsweise die Auffindbarkeit über Suchmaschinen. Eine Seite wird zwar nicht abgestraft, wenn sie nicht barrierefrei ist – aber barrierefreie Websites rutschen automatisch höher in den Suchergebnissen.
Barriefrei steht jedoch auch für einfache Strukturen. Die Besucher:innen der Website finden sich viel schneller zurecht. Steuerberatenden ist bestimmt daran gelegen, dass man auf ihrer Webseite Formulare schnell finden kann, oder dass man durch das zügige Auffinden von Informationen Arbeitsprozesse erleichtert.
Steuerberatungskanzleien sind ja eh meist überlastet. Da ist es ein echter Mehrwert, wenn der Mandant in diesem Falle einfach gut, selbstständig zurechtkommt, ohne jedes Mal jemand am Telefon bemühen zu müssen. Das betrifft ganz viele Menschen, zum Beispiel alle:
- die nicht technikaffin sind
- die sich nicht gut konzentrieren können
- die vielleicht schlecht hören oder sehen,
- motorisch eingeschränkt sind oder vielleicht auch
- die deutsche Sprache nicht sauber sprechen
Das sind eine Menge Leute, sowohl potenzielle als auch bestehende Mandant:innen als auch Mitarbeitende in Firmen, die Menschen mit Einschränkungen eingestellt haben.
Größtenteils barrierefreie Websites bringen außerdem den Vorteil mit, dass sie von Google viel besser gefunden werden und die Besucher:innen mühelos durch Informationen leiten. Sie können auf Smartphones wunderbar gelesen werden und können so zu einer Vorreiter-Position verhelfen. Seiten, die ohne einen externen Template-Builder erstellt wurden, sind außerdem viel robuster.
„Mein Vorschlag: hören wir auf, uns über die Vorschrift zu ärgern und freuen wir uns lieber über diese Chancen.“
Carola Heine: Was ist denn, wenn ich auf meiner Kanzlei-Website Formulare habe, die beispielsweise das Vorsortieren von Abläufen ermöglichen sollen, zum Newsletter anmeldet oder Menschen eine Abfrage stellt, die dann zum richtigen Download weiterleitet oder eine Mail verschickt. Lässt sich das auch auf barrierefrei umstellen?
Jenny Wullich: Formulare lassen sich barrierefrei bauen. Man kann spezielle Tags mitgeben, bestimmten Sprungreihen folgen, sodass die User:innen optimal zurechtkommen, auch wenn sie schlechter sehen – er oder sie kann sich dann automatisiert Tab für Tab durch das Formular arbeiten. Ein vernünftig aufgebautes Formular kann man sich auch vorlesen lassen und kommt zurecht.
Carola Heine: Und was ist mit den Mandantenportalen und anderen Cloud-Lösungen, über die Steuerberater:innen ihre Mandate mit Dokumenten und Informationen versorgen? Gehört es zu den Aufgaben der Kanzlei, so ein Tool dann ebenfalls zugänglich zu machen?
Jenny Wullich: Nein. Dafür sind die Anbieter dieser Software-Systeme zuständig, die fallen unter die neue gesetzliche Regelung und müssen sich darum kümmern, dass den Kanzleien eine barrierefreie Version zur Verfügung steht.
Carola Heine: Wir haben ja vorher schon lange über diese Themen gesprochen und du hast gesagt, dass höchstens 2% der Webseiten heute schon barrierefrei sind. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde jetzt im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt und betrifft Dienstleistungen und Informationsangebote, die ab dem 28.06.2025 bereitgestellt werden.
Was müssen eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater machen, um im Anschluss sagen zu können „meine Website entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen“?
Jenny Wullich: Barrierefrei ist ganz grob zusammengefasst jede Website, die eine einfache Struktur mitbringt, ausreichend große Schriften hat, sauber voneinander abgesetzte Blöcke, eine per Tastatur bedienbare Navigation und sauber beschriftete Buttons. Die Outlines müssen dick genug sein, Schriften sollten ohne Füßchen sein und schön sauber erkennbar, der Kontrast sollte immer groß genug sein. Wenn eine Internetseite für einen älteren Menschen so gestaltet wurde, dass sie oder er gut zurechtkommt, dann kann man davon ausgehen, dass sie zu einem guten Teil schon barrierefrei ist.
Viele Dinge sind für Webdesigner einfach umzusetzen. Ein bisschen komplexer sind die Hörbeschreibungen. Im barrierefreien Webdesign werden die Hörbeschreibungen von Buttons als „ARIA-Labels“ bezeichnet.
ARIA steht für „Accessible Rich Internet Applications“ und ist ein Sammelbegriff verschiedener Wege, Websites für Menschen mit Einschränkungen zugänglicher zu machen. Die Labels werden verwendet, um Zweck oder Funktion eines Elements, hier eben der Button, zu beschreiben, damit unterstützende Technologien wie ein Bildschirmleser zugreifen können.
Carola Heine: Müssen Kanzleien jetzt ihre alten Internetseiten wegwerfen oder kann man umbauen, was da ist?
Jenny Wullich: Das sind individuelle Entscheidungen, da kommt der gesunde Menschenverstand zum Tragen: Einerseits ist eine 100%ige Barrierefreiheit für die meisten wahrscheinlich gar nicht so ohne Weiteres erreichbar und das ist auch nicht schlimm. Ich würde immer schauen, dass ich so weit wie möglich an eine barrierefreie Lösung herankomme, wenn das – auf der Website verwendete Template – jedoch keine manuelle Vergabe z.B. der Aria Tags zulässt, jedoch die Kirche im Dorf lassen und das eben dann beim nächsten „Neubau“ der Seite beachten.
Wenn eine Webseite jetzt schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat – angenommen, sie ist heute drei Jahre alt – hat sie 2025 das durchschnittliche „Lebensalter“ einer Website überschritten. Ich würde also einfach beim nächsten Neubau darauf achten, dass der Designer barrierefrei umsetzen kann.
Carola Heine: Steuerkanzleien sehe ich nicht als Firmen, die alle zwei bis drei Jahre ohne einen sehr konkreten Anlass ihre Internetpräsenz sanieren. Die haben viel zu viele andere Aufgaben zu bewältigen. Gehen wir mal von einer halbwegs aktuellen WordPress-Website aus, wie hoch ist der Aufwand? Spannend wäre auch, wie viel höher der Zeitbedarf ist, wenn man eine barrierefreie Website von der Pike auf neu baut.
Jenny Wullich: Man kann es wieder nicht pauschal sagen, aber wir nehmen mal als Beispiel eine Standard-Seite einer Kanzlei mit typischem Aufbau. Da würde ich zwischen 1 und 2 Tagen für das Nachziehen barrierefreie Websites veranschlagen, wenn man über das Template an die grundsätzlichen Einstellungen kommt. Sauber eine ganz neue Seite zu bauen, dauert bei einer barrierefreien Version, die möglichst viele Details berücksichtigt, etwa doppelt so lange wie ohne.
Carola Heine: Wie prüfe ich dann mein Ergebnis?
Jenny Wullich: Am besten mit einem blinden Menschen. Wenn das nicht geht, würde ich vor allem darauf achten, dass die Schriften ordentlich groß gesetzt werden, dass die Schriften in einem sehr dunklen Farbton geschrieben werden. Keine Zierschriften, gute Kontraste und dann mit dem Chrome-Browser (es muss Chrome sein) einfach mal testen, ob man von Tab zu Tab weiterkommt, die Sprungreihenfolge stimmt.
Es gibt auch Tools, mit denen man eine Website auf die technische Barrierefreiheit testen kann, wie z.B. https://wave.webaim.org, das prangert jedoch dann buchstäblich alles an, was optimiert werden kann – testet jedoch das Handling der Seite nicht durch.
Am besten wäre aber ganz klar, das von Menschen testen zu lassen.
Carola Heine: Worauf sollten Auftraggeber:innen noch achten?
Jenny Wullich: Ich würde darauf achten, dass sich mein Gegenüber wirklich auch mit der Barrierefreiheit auskennt und mir bereits umgesetzte Beispiele zeigen lassen. Ich würde explizit danach fragen, ob er oder sie vielleicht mit einem Template-Bilder arbeitet. Falls ja, dann bitte unbedingt auch hinterfragen, ob dieser Template-Bilder auch wirklich an die Aria Tags herankommt (Damit kann ich einem Button Text für Screenreader mitgeben).
Mir begegnen die letzte Zeit immer wieder Webdesigner, die sagen, sie können barrierefreie Seiten erstellen – wenn man genau nachfragt, fehlen jedoch die Referenzen. Wenn möglich, sollte man sich diese zeigen und erklären lassen.
Wenn man mit einem Template-Bilder arbeitet, ist die Webseite viel anfälliger, komplexer, teilweise auch langsamer.
Barrierefreiheit hat auch hier so viele Vorteile: Man arbeitet sehr einfach. Ich z.B. lediglich mit einer Erweiterung im WordPresseigenen Gutenberg Editor. Dadurch hat die Webseite eine kurze Ladedauer. Sie rutscht im Ranking nach oben. Sie ist nicht anfällig, wenn du Update machst … barrierefreie Websites machen einfach viel weniger Schwierigkeiten.
Carola Heine: Es klingt so, als ob man schon wissen sollte, was man tut oder in Auftrag gibt.
Jenny Wullich: Das stimmt, aber so kann man sich natürlich auch gut vom Wettbewerb abheben auf einem stark umkämpften Arbeitgebermarkt. Junge Menschen achten auf Nachhaltigkeit und Diversität, also auch auf barrierefreie Websites von Arbeitgebern. Vielleicht sucht eine Kanzlei ja auch nach jemandem mit Einschränkungen, der oder die sich auf der Karriereseite online nur zurechtfindet, wenn sie barrierefrei ist.
Carola Heine: Starke Argumente, die das kommende Gesetz wirkungsvoll untermauern. Warten sollten Kanzleien nicht, denn IT-Fachleute sind knapp und so gut gebucht wie Steuerberater:innen.
Vielen Dank für deine Zeit und den wertvollen Input!
lex‘ talk about tax – der Kanzlei Podcast von Lexware
Der Podcast greift aktuelle Themen innovativer und digitaler Steuerkanzleien auf: neue Arbeitsfelder für Steuerberater, Menschen aus der Branche mit ihren Erfahrungen, moderne digitale Technologien und konkrete Tipps, die schon heute umsetzbar sind. Deine Gastgeber, Carola Heine und Olaf Clüver von Lexware, sind für dich der Zukunft auf der Spur. Dazu bringen sie eigene Themen ein und lassen im Gespräch mit Gästen die Sprühfunken fliegen. Sei dabei in der Runde, freue dich auf neue Einblicke und hole dir den Extra-Schub auf der Zukunftsgeraden.