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Eingliederungszuschuss für Mitarbeiter 50+
Eingliederungszuschuss für Mitarbeiter 50+

Eingliederungszuschuss für Mitarbeiter 50+: So können Kanzleien von Förderung profitieren

Lesen Sie, wie Sie erfahrene Angestellte kosteneffizient mit Unterstützung vom Staat einstellen können

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    Ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung kosten mehr – aber was, wenn es dann gar nicht passt? Sie wissen zwar vorher nie, wie sich ein neues Mitglied im Team bewähren wird, aber dank Eingliederungszuschuss können Sie sich das erste Jahr mit bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts fördern lassen – das sollte Steuerberatern diese Entscheidung versüßen. Das Risiko ist auch wesentlich niedriger, als Sie eventuell denken. Lesen Sie mehr über Vorurteile älteren Mitarbeitern gegenüber und was Sie als Steuerkanzlei davon haben, den Versuch zu starten.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Steuerberater:innen

    Eingliederungszuschuss für Mitarbeiter 50+ als Entscheidungshilfe

    Ältere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrung mit und haben entsprechende Gehaltsvorstellungen. Doch kommen sie auch mit den neuen Technologien so klar, wie es in einer innovationsfreudigen Steuerkanzlei wesentlich ist? Als potenzieller Arbeitgeber im Fachkräftemangel können Sie es sich nicht leisten, jemanden einzustellen und aufwändig einzuarbeiten, der oder die wenig anpassungsfähig oder mental schon im Vorruhestand ist.

    Das ist verständlich, doch es gibt einen Workaround, der die übliche Probezeit erweitert: Einen Eingliederungszuschuss von 50% im ersten Jahr für arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldete Personen oder Menschen, die Bürgergeld beziehen. Bei diesen staatlichen Eingliederungszuschüssen handelt es sich um sogenannte „Kann-Leistungen“, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren Bewilligung die örtliche Agentur für Arbeit oder das örtliche Jobcenter im Einzelfall entscheidet.

    „Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen und für eine Dauer von maximal 12 Monaten erbracht werden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, kann die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen.“
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    Eingliederungszuschuss
    nach §§ 88 ff. SGB III

    Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, wenn sie arbeitssuchende Menschen einstellen. Die Voraussetzungen:

    • Sie müssen den Antrag für einen Eingliederungszuschuss stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.
    • Eine Förderung ist möglich, wenn eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist oder anfangs mit geringerer Leistung gerechnet werden muss. Eine Einarbeitungszeit im betriebsüblichen Umfang wird nicht gefördert.
    • Oder wenn der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.
    • Das Beschäftigungsverhältnis kann gefördert werden, wenn die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen erschwert ist

    Ältere Fachkräfte können schon wegen des Alters unter die Förderung fallen. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet aber immer die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf – sondern wird davon abhängen, wie überzeugend der Antrag vorgetragen wurde.

    Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen. Diese sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer, höchstens 12 Monate.

    Warum Sie und Ihre Kanzlei von Mitarbeitern 50+ profitieren

    Jahrzehntelange Berufserfahrung bringt tiefgehendes Wissen, Problemlösungskompetenz und in der Regel ein hohes Pflichtbewusstsein mit sich – diese Generation hat ein anderes Verständnis von Disziplin, das jenes der Nachwuchskräfte sinnvoll ergänzen und erweitern kann.

    Wissenstransfer und Förderung der jüngeren Generation durch Coaching und Mentoring kann ein positiver Zusatz sein, vor allem aber bringt ein Altersmix im Team verschiedene Perspektiven mit und verbessert die Teamdynamik. Wer sich in diesem Alter 50+ für eine neue Tätigkeit entscheidet, bringt in der Regel eine gute Arbeitsmoral mit, wird nicht mehr durch Ausfallzeiten dank kleinerer Kinder belastet und ist auf der Suche nach Stabilität.

    Vor allem aber haben Sie eine Fachkraft mehr, die nach erfolgter Einarbeitung alle entlastet.

    Maßnahmen zur erfolgreichen Integration

    Damit ältere Mitarbeiter sich wertgeschätzt und produktiv fühlen, können Sie als neuer Arbeitgeber gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Integration ins Team zu erleichtern.

    1. Gelebte Willkommenskultur und gezeigte Wertschätzung – klare Kommunikation, dass Erfahrung und Wissen geschätzt werden und von Anfang an Einbindung in Meetings und Entscheidungsprozesse
    2. Reverse Mentoring – ältere und jüngere Kollegen profitieren gegenseitig von Know-how beispielsweise über digitale Skills versus Branchenerfahrung und Erfahrungen im zwischenmenschlichen Mandantenbereich
    3. Bewusste Förderung von Altersdiversität – die Vorteile und Erfahrungen unterschiedlicher Generationen nutzen und zu Austausch und Diskussionen anregen, Erfolge und Erfahrungen sichtbar machen
    4. Passgenaue, aber auch individuelle Weiterbildungen ermöglichen – beispielsweise Schulungen für digitale Tools oder Zertifizierungen wie die Lexofficer Ausbildung von Lexware Office für Steuerfachangestellte
    5. Bedarfsgerechte Arbeitsplätze anbieten – flexible Arbeitszeiten, Home-Office und ergononische Büroplätze bieten sich an, ebenso wie vom Arbeitgeber geförderte Gesundheitsmaßnahmen für alle

    Außerdem sind generell New Work Maßnahmen wie Teambulding-Aktivitäten, eine gute Feedback-Kultur und die Möglichkeit von Entwicklungsmöglichkeiten gute Möglichkeiten, Missverständnisse zu vermeiden und das Potenzial älterer Mitarbeiter optimal zu nutzen.

    Sie finden die Idee gut, den Eingliederungszuschuss für ältere Mitarbeiter zu nutzen und diese den Anforderungen der Branche entsprechend zu schulen? Dann sollten Sie sich die Lexofficer Zertifizierung einmal anschauen, die von uns für Steuerfachangestellte entwickelt wurde, damit diese über das nötige Digitalwissen verfügen.

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