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Neu in 2026
Neu in 2026

Neu in 2026: Relevante Änderungen für die Steuerbranche

Gesetzesänderungen und andere Entwicklungen, die Sie kennen sollten

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    Was tut sich in Sachen Neuregelungen und Gesetzesänderungen? Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick geben beziehungsweise Impulse zu den Themen, die 2026 auf Steuerberatende und andere Branchenteilnehmer zukommen.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Steuerberater:innen

    Das kommt in 2026 auf uns zu: Neuregelungen und Gesetzesänderungen

    Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen, das jetzt am 19.12. in der Bundesratsitzung nur noch bestätigt werden muss. Die Entfernungspauschale soll erhöht werden, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Doch das sind nicht alle Anpassungen, die es nach Verabschiedung der Regelungen zukünftig zu beachten gilt:

    Viele der nachfolgend aufgeführten Änderungen treten bereits am ersten Januar in Kraft, andere wirken sich im Laufe des Jahres auf dem Umweg über Preise und Abgaben aus. Wir stellen die wichtigsten Regelungen vor und werden im Laufe des Jahres relevante Themen erneut aufgreifen und vertiefen.

    Ab der Steuererklärung für 2025 nur noch digital: Steuerbescheide standardmäßig elektronisch (ELSTER)

    Mit den Steuererklärungen für 2025 – deren Bescheide im Jahr 2026 ergehen – stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide grundsätzlich nur noch elektronisch über ELSTER bereit. Vorher musste man die digitale Variante beantragen, jetzt ist der Papierbescheid die Ausnahme und muss beantragt werden. Die Neuregelung gilt nicht nur für Einkommensteuerbescheide, sondern auch für Feststellungs‑, Mess‑ und andere Bescheide der Finanzverwaltung. Der Umstieg auf elektronische Steuerbescheide ist Bestandteil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, das Verwaltungsprozesse konsequent digitalisieren soll.

    Ab 01. Januar 2026: Pendlerpauschale erhöht, Mobilitätsprämie entfristet

    Die einheitlich festgelegte Entfernungspauschale steigt auf 0,38 Euro/km bereits ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – vorher galt sie erst ab dem 21. Kilometer. Unabhängig von den genutzten Verkehrsmitteln wie Auto, Bahn, Fahrrad oder Fußweg werden dadurch vor allem längere Arbeitswege entlastet.

    Dank der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten außerdem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften als dem Grundfreibetrag weiterhin die Mobilitätsprämie. Diese Prämie wird auf Antrag vom Finanzamt ausgezahlt und bemisst sich an den über der Entfernungspauschale liegenden Aufwendungen, ab 2026 ist diese Möglichkeit dauerhaft im Einkommenssteuergesetz verankert.

    Ab 01. Januar: Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer und beim Spitzensteuersatz

    Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, sprich: Einkommen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Ziel des Freibetrags ist es, die Wirkung der Inflation auf die Steuerlast abzufedern und eine sogenannte „kalte Progression“ zu vermeiden. Erst oberhalb dieses Betrags greift der Einkommensteuertarif, was vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlastet.[

    Auch der Spitzensteuersatz wird angehoben und steigt von 68.481 € auf 69.879 € in 2026 steigen.

    Ab 01. Januar 2026: Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Zum Jahresanfang 2026 ändern sich wie stets die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für viele Beschäftigte und Arbeitgeber steigen damit die maximalen Sozialabgaben, insbesondere bei den höheren Einkommen. Außerdem ist eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € beschlossen worden.

    Mit den neuen Sozialversicherungsgrößen ändern sich dann auch die konkrete Beitragshöhe und eventuelle Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten im Regelfall bei Mitarbeitenden mit Einkommen oberhalb der alten Bemessungsgrenzen. Selbstständige in freiwilliger gesetzlicher Versicherung und freiwillig Versicherte müssen mit höheren Mindest- und Höchstbeiträgen rechnen und der Beitrag der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige steigt ebenfalls.

    Ab 01. Januar 2026: Umsatzsteuersatz für die Gastronomie wird auf 7% gesenkt

    Der nunmehr dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie beziehungsweise für „Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bei Speisen“ wird ab 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % besteuert, diese Umsatzsteuer-Entlastung gilt also für Essensumsätze in Gastronomie und Catering. Das neue Gesetz soll Gastronomen eine strukturelle Entlastung und mehr Planungssicherheit bringen und die Verzerrung zwischen „Speisen to go“ und Verzehr im Restaurant auflösen, die dann den gleichen ermässigten Steuersatz haben.

    Weitere Umsatzsteueranpassungen im Detail.

    Ab 01. Januar 2026: Gewerkschaftsbeiträge gelten als zusätzliche Sonderausgabe

    Ab 2026 können Beiträge zu Gewerkschaften als Sonderausgaben geltend gemacht werden, und zwar gesondert und zusätzlich zur allgemeinen Werbungskostenpauschale, in der sie sonst mit untergegangen sind. § 9a Satz 3 EstG: „Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt.“

    Ab 01. Januar 2026: Steuerliche Entlastungen im Ehrenamt und für Spenden

    Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht ab 2026 zusätzliche Entlastungen für Ehrenamtliche und Spender vor, zum Beispiel sollen die Höchstbeträge für Parteispenden angehoben werden. Außerdem werden für Vereine und gemeinnützige Organisationen und Parteien einzelne Pauschalen und Freibeträge im Ehrenamtsbereich angepasst, um Engagement stärker zu fördern

    Ab 01. Januar 2026: Kfz-Steuer nur noch als Jahres-Einmalzahlung

    Ab dem neuen kann die Kfz-Steuer nur noch als einmaliger Jahresbetrag entrichtet werden – bisher waren bei höheren Steuerbeträgen auch halbjährliche oder vierteljährliche Abbuchungen möglich; diese Option entfällt. Für Fahrzeughalter insbesondere Betreiber von KFZ-Flotten bedeutet das eine stärkere Liquiditätsbelastung zu Jahresbeginn, während der Verwaltungsaufwand beim Zoll vereinfacht wird.

    Geplant: Wegfall der Bonpflicht (Belegausgabepflicht) für viele Kassenfälle

    Zu genau wann, das ist noch nicht klar: Die seit 2020 geltende verpflichtende Ausgabe eines Kassenbelegs bei jedem einzelnen Geschäftsvorfall soll weitgehend abgeschafft, Ladeninhaber und Dienstleistende müssen Kundinnen und Kunden dann nicht mehr zwingend bei jedem Kauf einen Bon aushändigen, was Papier, Kosten und Aufwand reduzieren soll. Im Gegenzug ist ab 2027 eine bundesweite Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen ab 100.000 Euro Jahresumsatz vorgesehen, um Manipulationssicherheit sicherzustellen.

    Ende 2026: Auslaufen der Übergangsfristen für die E‑Rechnungspflicht im B2B (Papier/PDF)

    Seit 1.1.2025 gilt im B2B-Bereich grundsätzlich die Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen zu können; nur für den Versand existieren Übergangsfristen. Bis zum 31.12.2026 dürfen Unternehmen für B2B-Umsätze noch Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versenden, wenn denn der Empfänger zustimmt – danach ist die strukturierte E‑Rechnung der Regelfall.

    Die ab 2025/2026 geltende E‑Rechnungspflicht ist eine der technologischen Grundlage für geplante EU‑Vorgaben zu digitaler Umsatzsteuerberichterstattung („VAT in the Digital Age“, ViDA). Deutschland bereitet damit eine spätere, nahezu Echtzeit‑Meldung von Umsätzen auf Basis elektronischer Rechnungsdaten ans Finanzamt vor. Unternehmen, die ihre Prozesse mit beispielsweise Lexware Office frühzeitig auf strukturierte E‑Rechnungen ausrichten, sind für künftige Reportingpflichten deutlich besser gerüstet.

    Bis 07. Juni 2026: Umsetzung der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie

    Die EU‑Richtlinie zur Entgelttransparenz (Pay Transparency) muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein – sie wird das Entgelttransparenzgesetz deutlich verschärfen. Vorgesehen sind damit zum Beispiel verpflichtende transparente Gehaltsangaben bereits im Bewerbungsprozess, regelmäßige Informationspflichten zu Entgeltkriterien sowie eine Beweislastumkehr bei Lohndiskriminierung zulasten des Arbeitgebers. Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeitergröße müssen regelmäßige Berichte zur so genannten Entgeltgleichheit vorlegen und die Auskunftsrechte der Beschäftigten gelten dann unabhängig von der Unternehmensgröße.

    Investitions-Booster für Investitionen, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden

    Förderung von Investitionen durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten: Unternehmen werden unkompliziert entlastet und unterstützt: Degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen kommen allen Unternehmen zu Gute – und sind unkompliziert umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Anreize schnell und in der Breite wirken. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

    Ab 01. Januar 2026: Energiepreise sinken

    Die Energiepreise sollen ab dem 1. Januar 2026 spürbar sinken. Die Bundesregierung will die Gasspeicherumlage abschaffen, die Strom-Netzentgelte bezuschussen und die Stromsteuer für produzierende Unternehmen dauerhaft niedrig halten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bestimmte Unternehmen ab 1.1.2026 dauerhaft nur noch den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) zahlen. Der Bund will außerdem im Jahr 2026 die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen . Die niedrigeren Netzentgelte sollen ebenfalls zum 1. Januar 2026 allen Verbaucherinnen und Verbrauchern sowie allen Unternehmen zugute kommen.

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