Bezugskosten

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    Bezugskosten Definition

    Was sind Bezugskosten im Rechnungswesen? Zu den Bezugskosten zählen alle Kosten, die mit dem Erwerb von Waren und Materialien entstehen. Dazu gehören sowohl die Einkaufskosten als auch die Transportkosten oder Lagerkosten. Jeder Kostenpunkt, der durch die Beschaffung einer Ware verursacht wird, zählt dazu. Deshalb werden sie auch als Beschaffungskosten bezeichnet.

    Die Bezugskosten sind Nebenkosten und ein Bestandteil der Anschaffungskosten. Bei der Kalkulation des Verkaufspreises müssen die Bezugskosten berücksichtigt werden, um einen Gewinn zu erzielen.

    Die Bezugskosten müssen immer als Nebenkosten als Teil der Anschaffungskosten geführt werden. Da die Kosten nicht durch eigene Leistungen entstehen, dürfen sie nicht als sonstige Kosten in der Bilanz auftauchen.

    Die Bezugskosten setzen sich unter anderem aus diesen Kostenpunkten zusammen:

    • Kosten für Verpackungsmaterial
    • Kosten für Transport
    • Kosten für Transportversicherungen
    • Kosten für Zölle
    • Kosten für Montagen, den Aufbau, die Inbetriebnahme oder ähnliche Aktivitäten

    Damit die eigenen Preise wettbewerbsfähig kalkuliert werden können, ist es immer ratsam, die Bezugskosten so gering wie möglich zu halten.

    Der Nettoverkaufspreis eigener Angebote setzt sich aus diesen Faktoren zusammen:

    • Einkaufspreis
    • Bezugskosten
    • Handlungskosten
    • Gewinn

    Abzüglich des Gewinns ergeben diese Faktoren den Selbstkostenpreis, also der Preis, den ein Angebot für Kunden und Kundinnen mindestens haben muss, damit die eigenen Kosten gedeckt sind. Als Teil der Selbstkosten nehmen die Bezugskosten also ein Einfluss auf den endgültigen Verkaufspreis und können bei zu hohen Kosten dafür sorgen, dass der Verkaufspreis zu hoch ausfällt.

    Bezugskosten Definition

    Was sind Bezugskosten im Rechnungswesen? Zu den Bezugskosten zählen alle Kosten, die mit dem Erwerb von Waren und Materialien entstehen. Dazu gehören sowohl die Einkaufskosten als auch die Transportkosten oder Lagerkosten. Jeder Kostenpunkt, der durch die Beschaffung einer Ware verursacht wird, zählt dazu. Deshalb werden sie auch als Beschaffungskosten bezeichnet.

    Die Bezugskosten sind Nebenkosten und ein Bestandteil der Anschaffungskosten. Bei der Kalkulation des Verkaufspreises müssen die Bezugskosten berücksichtigt werden, um einen Gewinn zu erzielen.

    Die Bezugskosten müssen immer als Nebenkosten als Teil der Anschaffungskosten geführt werden. Da die Kosten nicht durch eigene Leistungen entstehen, dürfen sie nicht als sonstige Kosten in der Bilanz auftauchen.

    Die Bezugskosten setzen sich unter anderem aus diesen Kostenpunkten zusammen:

    • Kosten für Verpackungsmaterial
    • Kosten für Transport
    • Kosten für Transportversicherungen
    • Kosten für Zölle
    • Kosten für Montagen, den Aufbau, die Inbetriebnahme oder ähnliche Aktivitäten

    Damit die eigenen Preise wettbewerbsfähig kalkuliert werden können, ist es immer ratsam, die Bezugskosten so gering wie möglich zu halten.

    Der Nettoverkaufspreis eigener Angebote setzt sich aus diesen Faktoren zusammen:

    • Einkaufspreis
    • Bezugskosten
    • Handlungskosten
    • Gewinn

    Abzüglich des Gewinns ergeben diese Faktoren den Selbstkostenpreis, also der Preis, den ein Angebot für Kunden und Kundinnen mindestens haben muss, damit die eigenen Kosten gedeckt sind. Als Teil der Selbstkosten nehmen die Bezugskosten also ein Einfluss auf den endgültigen Verkaufspreis und können bei zu hohen Kosten dafür sorgen, dass der Verkaufspreis zu hoch ausfällt.

    Bezugskosten Beispiele

    Die Bezugskosten hängen wie erwähnt immer mit dem Kauf von Waren, Rohstoffen und Material zusammen. Es handelt sich aber nicht ausschließlich um die Kosten für den Kauf selbst. Alle Kosten, die damit im Zusammenhang stehen, zählen dazu.

    Typische Bezugskosten
    Abb. 1: Typische Bezugskosten

    Abb. 1: Typische Bezugskosten

    Die Bezugskosten berechnen

    Für gewöhnlich spricht man bei der Berechnung der Bezugskosten eher vom Bezugspreis. Das ist der Preis, der für Güter oder Dienstleistungen anfällt, wenn zusätzlich zum Listeneinkaufspreis alle Preisminderungen und Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt werden.

    Der Listeneinkaufspreis ist der Preis, zu dem Lieferant:innen Güter anbieten. Man findet die Listeneinkaufspreise meistens in Katalogen oder Preislisten.

    Die meisten Lieferant:innen gewähren gewisse Preisnachlässe wie Mengenrabatt oder Treuerabatt. Man spricht dabei auch vom Lieferrabatt. Dieser Lieferrabatt wird vom Listeneinkaufspreis abgezogen, um den Zieleinkaufspreis zu erhalten.

    Häufig gibt es zusätzlich auch noch Skonto. Das wird ebenfalls abgezogen und man erhält den Bareinkaufspreis.

    Zum Bareinkaufspreis werden dann die Bezugskosten für Versand, Fracht oder Transport hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Bezugspreis.

    Die Aktivierung

    Als Anschaffungskosten müssen Bezugskosten zusätzlich zum Anschaffungspreis aktiviert werden. Das ist so im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt.

    Das liegt daran, dass die Bezugskosten selbst zwar den Preis von eingekauften Gütern und Waren erhöht, aber dieser Preis durch Rabatte oder Skonto auch gemindert werden kann.

    Bei gewährtem Skonto wird beispielsweise nur der letztlich wirklich gezahlte Einkaufspreis aktiviert. Also der Preis, der durch das Hinzurechnen der Bezugskosten und den Abzug von Skonto tatsächlich gezahlt wird.

    Bezugskosten buchen

    Bei der Verbuchung gibt es zwei unterschiedliche Methoden:

    • Das aufwandsorientierte Verfahren
    • Das bestandsorientierte Verfahren

    In beiden Fällen müssen die Bezugskosten auf dem jeweiligen Bestandskonto gebucht werden.

    Bei der Buchung nach dem aufwandsorientierten Verfahren wird für jedes Bestandskonto ein Aufwandskonto für die Bezugskosten geführt. Das Aufwandskonto wird dann über das entsprechende Bestandskonto abgeschlossen.

    Bei der Buchung nach dem bestandsorientierten Verfahren werden die Bezugskosten direkt zum Einkaufspreis auf das jeweilige Bestandskonto gebucht. Jedes Konto hat also sozusagen einen Gegenpart.

    Beispiel zur Verbuchung

    An einem Beispiel werden die Unterschiede deutlich:

    Angenommen, ein Unternehmen kauft Waren ein. Der Wert beträgt 45.000,00 Euro. Dazu kommen dann noch 3.000,00 Euro für den Transport. Da es sich um eine Lieferung aus dem Ausland handelt, kommen auch noch Zölle in Höhe von 2.000,00 Euro hinzu.

    Die 5.000,00 Euro Bezugskosten werden auf das Aufwandskonto für Bezugskosten für Rohstoffe gebucht. Dabei muss aber zusätzlich noch berücksichtigt werden, dass für die Bezugskosten Vorsteuer berechnet wird. Der Steuersatz liegt in dem Fall bei 19 Prozent für die Umsatzsteuer. Von 5.000,00 Euro sind das 950,00 Euro. Insgesamt werden also 5.950,00 Euro auf das Aufwandskonto gebucht.

    Am Ende einer Periode werden die Unterkonten dann auf die jeweiligen Bestandskonten verbucht. In diesem Fall handelt es sich dabei um das Bestandskonto für die Bezugskosten. Auf dieses werden alle Unterkonten für Rohstoffe, Waren und weitere Posten, die Bezugskosten verursachen, verbucht und somit aufgelöst.

    Bei der Buchung im bestandsorientierten Verfahren hingegen wird der gesamte Preis von 50.000,00 Euro verbucht. Auch hier kommt Vorsteuer von 19 Prozent hinzu. Bei 50.000,00 Euro sind das 9.500,00 Euro. Die insgesamt 59.500,00 Euro werden auf das Konto für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gebucht.

    Die bestandsorientierte Buchung wird in der Regel dann verwendet, wenn die Ware nicht direkt verwendet wird, sondern zumindest teilweise eingelagert werden soll. Sie erhöht also den Bestand, während bei der aufwandsorientierten Buchung häufig die Lieferung direkt weiterverarbeitet wird.

    Das ist aber keine grundsätzliche Regelung. In der Praxis wird meistens das aufwandsorientierte Verfahren für die Buchung der Bezugskosten verwendet, unabhängig davon, was mit den Gütern geplant ist.

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