Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Die betriebswirtschaftliche Abschreibung verteilt den Wertverlust von Anschaffungen wie Maschinen, Grundstücke und Patente über mehrere Jahre hinweg, um den Unternehmensgewinn zu berechnen und die zu zahlenden Steuern zu reduzieren.
Dabei gibt es verschiedene Arten (planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung) und Methoden (lineare und degressive Abschreibung) der Abschreibung, wobei die Nutzungsdauer von Anschaffungen durch eine AfA-Tabelle festgelegt wird und geringwertige Wirtschaftsgüter auf besondere Weise abgeschrieben werden können.
Was sind Abschreibungen?
Bei der Abschreibung – auch Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA genannt – handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Verteilung des Wertverlustes einer Anschaffungen auf mehrere Jahre. Dabei wird die Wertminderung der Anschaffung in der Berechnung des Unternehmensgewinns berücksichtigt. Abschreibungen wirken sich gewinnmindernd für die Dauer der Nutzung aus und reduzieren damit die Steuern, die an das Finanzamt für den Gewinn abgeführt werden müssen. Vergleichbar zum Prinzip der Abschreibung sind bei der Einkommenssteuer-Berechnung Absetzungen wie zum Beispiel für die Anschaffung von Büromöbeln oder Werbungskosten.
Abschreibungspflichtige Gegenstände
Das Handelsgesetzbuch gibt in § 253 Abs. 2 – 4 HGB vor, welche Gegenstände abgeschrieben werden können. Dazu gehören:
- Maschinen
- Grundstücke
- Lizenzen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Forderungen
- Konzessionen
- Gebäude
- Patente
- Werkzeuge
- Fuhrpark
Die zwei Abschreibungsarten
Wichtig ist zu wissen, dass es das Anlagevermögen abnutzbar und nicht abnutzbar sein kann. Abnutzbares Anlagevermögen nutzt sich – wie es der Name auch schon verrät – im Laufe der Zeit ab. Ein typisches Beispiel sind Maschinen. Nicht abnutzbares Anlagevermögen verliert ihren Wert nicht im Laufe der Zeit, wie beispielsweise ein Grundstück.
Die Abschreibung kann nun in zwei Arten unterteilt werden:
Die planmäßige Abschreibung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden über die Geschäftsjahre verteilt, in denen der Gegenstand genutzt werden kann. Aus diesem Grund kann nur abnutzbares Anlagevermögen planmäßig abgeschrieben werden.
Die außerplanmäßige Abschreibung: Diese kann bei jedem Anlagevermögen verwendet werden. Denn die außerplanmäßige Abschreibung tritt bei (Umwelt-)Katastrophen oder bei unerwarteten Mängeln auf.
Abschreibungsmethoden: lineare und degressive Abschreibung
Abb. 2: Unterschied lineare und degressive Abschreibung
Degressive Abschreibung
Nach einer zehnjährigen Pause darf nun wieder die degressive Abschreibung verwendet werden.
Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz vom Restbetrag bzw. Buchwert des Vorjahres abgezogen (im Gegensatz zur linearen Abschreibung die sich immer auf den Kaufpreis bezieht). Daher vermindert sich der abschreibbare Betrag mit jedem Jahr, da auch der Restwert entsprechend geringer wird.
Die degressive Abschreibung lässt sich in zwei Arten unterteilen:
- Die arithmetisch-degressive Abschreibung: Nach jedem Nutzungsjahr fällt hier der Abschreibungsbetrag um denselben Betrag.
- Die geometrisch-degressive Abschreibung: Der Abschreibungsprozentsatz bleibt hier über die Jahre hinweg gleich und verändert sich nicht.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung, die mittlerweile das Standardverfahren ist, werden die Kosten für eine Anschaffung immer gleichmäßig auf deren Nutzungsdauer verteilt. Damit benötigt man für die Berechnung des jährlichen Abschreibungswertes einer Anschaffung lediglich die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer, die in der AfA-Tabelle geregelt ist. Der Restwert oder auch Buchwert muss nicht zur Berechnung der Abschreibung mitgeführt werden. Erfolgt eine Anschaffung nicht zum Beginn sondern im Laufe eines Geschäftsjahres wird im ersten Jahr anteilig für die verbleibenden Monate abgeschrieben. Bei einem Geschäftsjahr von Januar bis Dezember und einer Anschaffung im Juli würde sich der abschreibbare Betrag daher um 6/12 im ersten Jahr vermindern.
Vorteile der Abschreibungsarten
Der größte Vorteil der degressiven Abschreibung ist, dass der Abschreibungssatz in den ersten Jahren deutlich über der linearen Abschreibung liegt. Deshalb können Sie in den ersten Jahren höhere Sätze steuerlich geltend gemachen.
Der Vorteil der linearen Abschreibung besteht darin, dass Sie den zu abschreibenden Betrag einfach berechnen können. Dafür teilen Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer, welche Sie in der AfA-Tabelle finden. Besonders vorteilhaft ist die lineare Abschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Der lineare AfA-Satz beträgt hier 33,33 Prozent und ist damit deutlich über den höchsten Beitrag der degressiven Abschreibung.
Ein einfaches Beispiel für lineare Abschreibung
Sie haben eine kleine Werbeagentur und benötigen für einen neuen Mitarbeiter einen Laptop. Die Kosten für den Computer belaufen sich inklusive Tasche und Zubehör auf 900 Euro.
In der Tabelle für die Nutzungsdauer für AfA des Finanzamtes ist der Laptop mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren angegeben.
Bei Verwendung von linearer Abschreibung sieht das Ganze in der vereinfachten Form dann wie folgt aus:
Im 1. Jahr (Jahr der Anschaffung):
Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert / Nutzungsdauer = 900 Euro / 3 Jahre = 300 Euro/Jahr
Der Restwert der Anschaffung nach dem 1. Jahr beträgt damit 900 Euro – 300 Euro = 600 Euro
Im 2. Jahr
Der Abschreibungsbetrag ist ebenfalls 900 Euro /3 = 300 Euro , der Restwert beträgt: 600 Euro -300 Euro = 300 Euro
Im 3. Jahr
Wieder können 300 Euro abgeschrieben werden. Der Restwert beträgt jetzt 300 Euro – 300 Euro = 0 Euro
Damit ist der Laptop, unabhängig von der weiteren Benutzung durch den Mitarbeiter, aus Sicht der Buchhaltung nach 3 Jahren nichts mehr wert und gilt als vollständig abgeschrieben.
Einfacher geht die Berechnung mit dem Abschreibungsrechner von Lexware Office.
Tipp: Um unangenehmen Rückfragen von Betriebsprüfern aus dem Weg zu gehen empfiehlt es sich immer einen Restwert von 1 Euro zu belassen und nicht auf 0 Euro abzuschreiben. Damit ist der angeschaffte Gegenstand dann immer noch als „in Gebrauch“ gekennzeichnet. In diesem Fall wäre damit der Abschreibungsbetrag im 3. Jahr nicht 300 Euro sondern nur 299 Euro. Damit bei der Berechnung und der Buchhaltung alles reibungslos läuft empfiehlt es sich von Anfang an eine Buchhaltungssoftware einzusetzen.
AfA-Tabelle und Nutzungsdauer – wie lange kann etwas abgesetzt werden?
Die Nutzungsdauer von Anschaffungen kann nicht frei vom Unternehmen gewählt werden, sondern ist in der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen definiert. Was lange eine bestimmte Nutzungsdauer ist, legt also der Gesetzgeber fest. Die jeweiligen Nutzungsdauern findet man in der AfA-Tabelle von A wie Anhänger (11 Jahre) bis Z wie Zeichengeräte (8 Jahre).
Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Gegenstände bezeichnet, welche einen Anschaffungswert von unter 100.000,00 Euro haben. Für diese gibt es bei der Abschreibung einige Besonderheiten.
Bei der sogenannten Pool-Methode werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter fünf Jahre lang gesammelt. Bis zu einem Wert von 800,00 Euro können GWG mit Verzeichnis sofort abgeschrieben werden. Beträgt der Wert nur 250,00 Euro netto, kann das geringwertige Wirtschaftsgut sofort abgesetzt werden.
Schnell und einfach Abschreibungen buchen und berechnen mit Lexware Office
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Fazit
Abschreibungen sind eine wichtige betriebswirtschaftliche Methode, um Wertverluste von Anlagegütern über ihre Nutzungsdauer zu verteilen und somit Steuern zu reduzieren. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, wie die lineare und degressive Abschreibung, die für verschiedene Anlagegüter genutzt werden können. Die AfA-Tabelle gibt Aufschluss über die Nutzungsdauer verschiedener Gegenstände und eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office unterstützt Unternehmen bei der Verwaltung und Berechnung von Abschreibungen.