Sofortabschreibungen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Anschaffungen bezeichnet, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 € und 800 € liegen und die eigenständig nutzbar sind. Diese können dann komplett auf einmal abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter bis 1000 € Anschaffungskosten werden als Sammelkosten bezeichnet und dementsprechend erfasst werden. Aber darum müssen Sie sich gar nicht sorgen, denn die optimale Berechnung und Verbuchung von Abschreibungen erledigt die Anwendung für Sie. Unsere Abschreibung-Software denkt mit, sodass Sie nicht überlegen müssen, ob die Anschaffung sofort oder linear abgeschrieben wird. Auch Besonderheiten, z.B. ob der Gegenstand selbstständig nutzbar ist, kennt das Programm und gibt Ihnen einen Hinweis. Oder hätten Sie gewusst, dass ein Drucker zusätzlich einen Computer oder Laptop zur Steuerung braucht und daher nicht als GWG zu verbuchen ist? Lexware Office ist immer rechtssicher und automatisch richtig, wenn es darum geht, Abschreibungen korrekt zu buchen!
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