Absicherung für Selbständige: Die Erwerbsminderungsrente

Absicherung für Selbstständige: Die Erwerbsminderungsrente

Das Leben hat so manchen Wirbelsturm auf Lager. Was passiert, wenn du deinen Beruf mal nicht mehr ausüben kannst? Vorsorge ist ein heißes Thema für Selbständige.

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    Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber vom Rentenalter noch weit entfernt ist, braucht ein Auffangnetz. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann das Einkommen ersetzen. Kannst du noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das du noch erzielen kannst – immer vorausgesetzt, du erfüllst die Bedingungen für die Erwerbsminderungsrente.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Arbeitsalltag

    Was ist die Erwerbsminderungs­rente?

    Bei dem Wort Rente denken die meisten an den Ruhestand. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist jedoch für diejenigen gedacht, die noch einige Stunden täglich arbeiten können. Wenn du die Altersgrenze, zu der du normalerweise in Rente gehen würdest, noch nicht erreicht hast, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig bist, soll die Rente wegen voller Erwerbsminderung dein Einkommen ersetzen. Unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt und was du im Falle der Tätigkeit als Erwerbsminderungsrentner beach­ten musst, erklären wir in diesem Blogpost.

    Erst kommt die Reha

    Zunächst wird auf jeden Fall geprüft werden, ob dir geholfen werden kann, den Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten sind:

    • Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation verbessern.
    • mit einer beruflichen Rehabilitation unterstützen, damit du dich beruflich orientieren kannst.
      Ist beides nicht möglich, beurteilen die Deutsche Rentenversicherung, wieviel du noch arbeiten kannst. Davon hängt ab, ob für dich eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

    Weitere Voraussetzungen:

    Mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du in der DRV versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit) und musst grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.

    Die Erwerbsminderungsrente wird erst ausbezahlt, wenn du keine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber und auch kein Krankengeld von deiner Krankenkasse (mehr) bekommst. Für uns Selbständige ist der erste Punkt zu vernachlässigen. Jedoch haben viele Freiberufler mit einer privaten Krankenversicherung, eine verlängerte Krankengeldzahlung vereinbart und beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld bis zu 78 Wochen lang.

    Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnen

    Mit dem Rechner ermittelst du die Höhe deiner möglichen Erwerbsminderungsrente, die du aktuell bei Eintritt wegen teilweiser oder auch voller Erwerbsminderung erwarten kannst. Und du erfährst, wieviel du hinzuverdienen kannst:

    Erwerbsminderungsrente läuft nicht lebenslang durch

    Wer erfolgreich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, kann sich darauf nicht ausruhen – in regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob sich dein gesundheitlicher Zustand verbessert hat. Etwa alle drei Jahre: Du solltest deswegen immer rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Ist aus medizinischer Sicht die Wiederherstellung deiner Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich (oder wurde die befristete Erwerbsminderungsrente bereits neun Jahre lang gezahlt), wird in der Regel eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt, die mit dem Erreichen des Rentenalters endet.

    Ab diesem Zeitpunkt bekommst du eine Altersrente. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Altersrente sehr gering ausfällt, weil/wenn du während deiner Erwerbsunfähigkeit keine Beiträge geleistet hast. Altersarmut droht – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du vorbeugen, wenn diese während deines Rentenbezugs weiterhin für dich in deine private Rentenversicherung einzahlt.

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung, es könnte dir also passieren, dass du an eine andere und ggf. niedriger qualifizierte Tätigkeit verwiesen wirst, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht mehr mit dem bisherigen Job bestreiten kannst.

    Die drei Hürden, die zwischen dir und einer Erwerbsminderungsrente stehen:

    1. Arbeitsunfähigkeit: Diese muss von mindestens einem Arzt festgestellt werden. Achte auf eine gute Dokumentation deines Krankheitsbildes. Je mehr Fakten deinen Antrag stützen, desto besser!
    2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit mindestens fünf Jahren vor der Antragstellung. Hierzu zählen auch Eltern- und Pflegezeiten.
    3. In mindestens drei dieser fünf Jahre wurden Beiträge gezahlt.

    Gehörst du zu den Berufsgruppen, die gesetzlich verpflichtet sind, auch als Selbständige in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen? Das trifft zu auf Handwerker, Lehrer (auch nebenberufliche) die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen sowie Nachhilfelehrer, Coaches, Trainer, Tennis- und Musiklehrer, Erzieher, die mit Kindern arbeiten,Tagesmütter, Hebammen und Pflegekräfte, die in erster Linie auf Anweisung von Ärzten handeln, Seelotsen und: Alle bildenden und darstellenden Künstler, sowie Musiker, Autoren, Schriftsteller und Herausgeber. Betreibst du beispielsweise einen Blog mit Einnahmen oder veröffentlichst Videos auf diversen Onlineplattformen, dann zählst du versicherungsrechtlich zu einer dieser beiden Kategorien.

    Die Rentenversicherungspflicht erlischt nur, wenn Lehrer, Erzieher und Pflegekräfte selbst Angestellte haben (auch Auszubildende zählen in diesem Fall als Angestellte).

    Gehörst du zu einer dieser Berufsgruppen, musst du in die Rentenversicherung einzahlen und kannst nach fünf Jahren Teilnahme im Fall der Fälle die Erwerbsminderungsrente beantragen.

    Nicht gesetzlich rentenverpflichtet?

    Wenn du von den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung profitieren willst und nicht versicherungspflichtig bist, kannst du dich freiwillig versichern. Bei der freiwilligen Versicherung kannst du selbst bestimmen, wann, wie oft und in welcher Höhe du einzahlen möchtest. Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 18,7% von 450 Euro, also 84,15 Euro. Maximal kannst du 18,7% der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Diese liegt aktuell bei 2.975 Euro monatlich. Das entspricht einem Höchstbetrag von 556,33 Euro.

    Du kannst deine Einzahlungen jederzeit pausieren, erhöhen oder vermindern. Nur zurückfordern kannst du bereits gezahlte Beiträge nicht. Das ist eine besonders gute Lösung, wenn du durch eine Angestelltentätigkeit bereits Rentenpunkte gesammelt hast, denn dann kannst du auch von Altersrente, Reha- und Kurangebote, sowie die Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Witwen- und Waisenrente profitieren. Du solltest allerdings wissen, dass es jeweils Wartezeiten gibt: Kannst du sie nicht erfüllen, verfallen deine gesammelten Rentenpunkte.

    Besondere Vorsicht ist in der freiwilligen Versicherung bei der Erwerbsminderungsrente geboten. Zwar bietet dir die Deutsche Rentenversicherung viele Freiheiten bezüglich deiner Beitragsleistung. Du solltest dennoch darauf achten, monatlich einzuzahlen, ohne zu unterbrechen. Ansonsten verlierst du deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente!

    Noch eine Möglichkeit: Berufsunfähigkeit selbst versichern

    Eine reine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird kaum noch angeboten. Sie hat dieselben Nachteile wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die da wären: Eine volle Auszahlung nur bei einer möglichen Arbeitsleistung von weniger als drei Stunden täglich. Sie leistet nur, wenn kein anderer, gering qualifizierter, Beruf ausgeübt werden kann. Eine attraktivere Alternative, um die eigene Arbeitskraft abzusichern, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die kann jeder abschließen, auch Selbständige.

    Der Vorteil ist, dass du auch dann Leistungen erhältst, wenn du deinen Beruf nur vorübergehend oder eben dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Das bedeutet, dass du nicht an eine andere Arbeit verwiesen werden kannst, was im Fall von psychischen Erkrankungen eine gute Sache sein kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du sowohl als einzelne Versicherung, als auch verbunden mit einer Rentenversicherung abschließen. Sie wird von allen gängigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Ein Konditionenvergleich lohnt und das Beste ist: Die Beiträge kannst du als Vorsorgeleistungen steuerlich geltend machen.

    Verdienen trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente: Unter drei bzw. sechs Stunden täglich

    Das so genannte Restleistungsvermögen – die Stunden, die du theoretisch arbeiten darfst – beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. Denn auch wenn du eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhältst, darfst du noch etwas nebenbei arbeiten, jedoch nur in einem bestimmten Umfang, wobei jede Erwerbstätigkeit dem Rententräger gemeldet werden muss.

    Seit dem 1. Juli 2017 gelten diese Hinzuverdienstregelungen des Flexirentengesetzes: Damit lassen sich Rente und Einkommen flexibel verbinden.

    Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land­ und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. Die Hinzuverdienstgrenze gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn du alles, was du dazuverdienen darfst, in einem Monat verdienen kannst, ist das also möglich. Aber Achtung: Wenn du mehr arbeitest, kann dein Anspruch entfallen!

    Die Deutsche Rentenversicherung sagt dazu: »Die Hinzuverdienstgrenze [bei teilweiser Erwerbsminderung] wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jah­re. Mindestens liegt sie im Jahr 2019 bei 15 138,90 Euro jährlich.« und empfiehlt, sich auf jeden Fall die individuelle Hinzuverdienstgrenze vom Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen und sowieso vor Antritt einer Tätigkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen (siehe auch die Broschüre der Deutschen RV zum Thema).

    Obergrenze für den Hinzuverdienst berechnen

    Diese Obergrenze für den Hinzuverdienst heißt »Hinzuverdienstdeckel« und wird bei der anteiligen Erwerbsminderung individuell berechnet. Basis sind deine Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt deiner Erwerbsminderung.

    Dabei ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend. Wenn die gekürzte Rente und ein Zwölftel deines Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, dann wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

    So wird sichergestellt, dass du dir mit der Konstellation Erwerbsminderungsrente plus Zusatzeinkommen nicht am Ende noch ein höheres Einkommen verschaffst als ohne diese Rente.

    Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6.300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Überschreitet dein Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

    Der Hinzuverdienstdeckel für die gekürzte Rente wird auch wieder auf Basis der letzten 15 Jahre berechnet. Wenn die geminderte Rente und ein Zwölftel des Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag dann aber auch zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Wieder ist damit angedacht zu verhindern, dass jemand sich am Rentensystem bereichert.

    Was brauchst du für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

    Checklist Erwerbsminderungsrente: Diese Angaben und Unterlagen benötigst du für den Antrag

    • Rentenversicherungsnummer
    • Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
    • Wie bist du kranken- und pflegeversichert?
    • Steueridentifikationsnummer
    • internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
    • Versicherungszeiten vollständig?
    • Geburtsurkunden Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
    • Nachweise über Berufsausbildungen
    • Wenn Bevollmächtigte da sind: schriftliche Vollmacht
    • Falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit
    • Nachweis über Geburtsdatum und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder
    • Lehrvertrag und Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches – auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder die Prüfung nicht bestanden wurde
    • eine Auflistung der Gesundheitsstörungen
    • die Namen und Anschriften behandelnder Ärztinnen oder Ärzte
    • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
    • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und
    • eine chronologische Aufstellung beruflicher Tätigkeiten.

    Die obigen Schilderungen beziehen sich allesamt auf die Deutsche Rentenversicherung. Sie ist die gesetzliche Rentenversicherung, die über die Sozialabgaben und freiwillige Beiträge finanziert wird. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich privat gegen eine Arbeitsunfähigkeit abzusichern.

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