Handykosten absetzen leicht gemacht

Handykosten absetzen

Darauf müssen Sie achten

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    Das Smartphone ist ein ständiger Begleiter geworden – nicht nur privat, sondern auch im Geschäftskontext. Doch wie können Unternehmer:innen, Selbstständige und Arbeitnehmer:innen die Handykosten steuerlich absetzen? Wir klären auf!

    Wer kann sein Handy von der Steuer absetzen?

    Selbstständige wie Angestellte, Unternehmer:innen wie Freiberufler:innen können Handykosten von der Steuer absetzen und davon profitieren. Wie das Handy steuerlich abgesetzt werden kann, hängt allerdings davon ab, in welchem Umfang Sie das Handy dienstlich nutzen.

    Gibt es Unterschiede, wie Arbeitnehmer:innen und Selbstständige Handykosten absetzen können?

    Nutzen Sie Ihr privates Handy beruflich oder besitzen ein Firmenhandy, können Sie die Handykosten je nachdem, ob Sie Arbeitnehmer:in oder selbständig tätig sind, als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben absetzen.

    Selbstständige machen ihre Handykosten als Betriebsausgaben geltend. Arbeitnehmer:innen nutzen dafür die Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung.

    Wie können Selbstständige ihr Handy steuerlich absetzen?

    Selbstständige können die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Die berufliche Nutzung ist dafür Voraussetzung. Diese müssen Selbstständige durch Belege beim Finanzamt nachweisen. Wird das Handy zu über 90 Prozent beruflich genutzt, darf es in voller Höhe abgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, hängt die Höhe der Erstattung vom Umfang der beruflichen Nutzung ab.

    Liegt der Anschaffungspreis des Handys nicht über 800 Euro netto, kann es als geringwertiges Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden. Liegt der Kaufpreis darüber, müssen Selbstständige die Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abschreiben.

    Die laufenden Kosten können Selbstständige ebenfalls absetzen. Dafür geben sie die Nettokosten als Betriebsausgaben an.

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    Hinweis: Auch die gezahlte Vorsteuer der Handyrechnung kann geltend gemacht werden, sofern Unternehmer:innen nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen.

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    Wie können Arbeitnehmer:innen ihr Handy steuerlich absetzen?

    Nutzen Arbeitnehmer:innen ihr privates Handy auch beruflich, zählt es zu den Arbeitsmitteln und darf in der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Kosten dürfen dann komplett angesetzt werden, wenn die betriebliche Nutzung bei über 90 Prozent liegt. Liegt diese darunter, müssen Arbeitnehmer:innen zwischen privaten und beruflichen Aufwendungen unterscheiden.

    Geltend machen können Arbeitnehmer:innen die Anschaffungskosten, die laufenden Kosten oder auch Reparaturkosten in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten.

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    Beträgt die betriebliche Nutzung unter 90 Prozent, müssen Sie die private Nutzung und die berufliche Nutzung aufdröseln. Dazu können Sie ein Nutzungsprotokoll führen oder die Kosten pauschal mit 20 Prozent als Betriebsausgaben absetzen (allerdings höchstens 20 Euro/Monat). Sie müssen die berufliche Nutzung durch Rechnungen oder Verträge belegen.

    Was zählt zu den Anschaffungskosten?

    Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten, die für den Erwerb des Vermögensgegenstandes anfallen und die nötig sind, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die sogenannten Anschaffungsnebenkosten, die z. B. für Verpackung, Lieferung, Transportversicherung, Zölle oder Montage anfallen. Eine Nebenleistung liegt vor, wenn sie nur ein Mittel ist, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Ein Handy ist üblicherweise nach der Einrichtung betriebsbereit. Daher stellen z. B. Kosten für eine zusätzliche Garantieerweiterung keine Anschaffungsnebenkosten dar. Diese können Sie als eigenständige Leistung sofort als Betriebsausgabe geltend machen.

    Was zählt zu den laufenden Kosten?

    Unter laufenden Kosten versteht man die Kosten, die regelmäßig in Ihrem Unternehmen anfallen. Im Falle eines Handys beziehen sich die laufenden Kosten z. B. auf die monatlichen Kosten für Ihren Handyvertrag.

    Wo in der Steuererklärung werden die Handykosten eingetragen?

    Arbeitnehmer:innen: Berufliche Handykosten können Arbeitnehmer:innen als Werbungskosten absetzen. Diese tragen sie in ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten ein.

    Selbstständige: Die beruflichen Handykosten setzen Selbstständige als Betriebsausgaben ab und führen sie dementsprechend in der Steuererklärung in der Anlage EÜR als Betriebsausgaben auf.

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    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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