Fachliteratur von der Steuer absetzen
Steuerliche Tipps für Selbstständige
Inhaltsverzeichnis
In der Welt der Selbstständigkeit spielt Fachliteratur eine entscheidende Rolle. Sie dient der beruflichen Weiterbildung. Zudem kann Fachliteratur auch steuerlich abgesetzt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Fachliteratur von der Steuer absetzen können und welche steuerlichen Tipps dabei zu beachten sind.
Was ist Fachliteratur?
Bevor wir uns mit dem Steuerlichen befassen, ist es wichtig zu verstehen, was unter Fachliteratur zu verstehen ist. Fachliteratur umfasst Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und digitale Äquivalente, die beruflich genutzt werden. Das heißt, sie vermitteln ausschließlich oder fast ausschließlich berufsbezogene Informationen.
Wann kann Fachliteratur von der Steuer abgesetzt werden?
Anschaffungskosten für Fachbücher oder Fachzeitschriften sind als Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Steuererklärung abziehbar. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Fachliteratur beruflich nutzen. Dies gilt sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer:innen.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Voraussetzungen und Tipps:
Nachweis der beruflichen Nutzung
Um Fachliteratur von der Steuer abzusetzen, müssen Sie belegen können, dass Sie diese für ihre berufliche Tätigkeit verwenden. Dies können Sie mit entsprechenden Rechnungen und Belegen nachweisen. Achten Sie zudem darauf, dass die private Mitbenutzung hierbei allenfalls von höchst untergeordneter Bedeutung sein darf.
Wo trage ich Fachliteratur ein?
Für Selbstständige gelten die Kosten für Fachliteratur als betriebliche Ausgaben. Sie können diese als Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Gewinn-und Verlustrechung (sofern Sie eine Bilanz erstellen müssen) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung geltend machen.
Beispiele
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Einzelfälle zum Thema Fachliteratur steuerlich geltend machen.
Steuerlich anerkannte Aufwendungen
1. Lehrmaterial für Lehrkräfte
- „Duden“ bei Deutschlehrer
- „Encyclopedia Britannica“ bei Englischlehrer
- „Grzimeks Tierleben“ und „Brechts Werke“ bei Biologie- und Deutschlehrerin
- Zeitschriften „Kosmos“, „Das Tier“ sowie „Weltatlas des Tierlebens“ bei Biologielehrerin
2. Fachzeitschriften und -literatur für Berufstätige
- Tageszeitungen (Einzelfall)
- „Handelsblatt“ bei Diplom-Kaufmann in Wirtschaftskanzlei
- Fachzeitschriften bei Referendaren und bei wissenschaftlichen Assistenten
- Fachbücher, soweit nicht allgemeinbildenden Inhalts bei Publizisten
- Einem Diplomingenieur im Bereich Marketing und Applikation von Halbleiterbauteilen wurden Zeitschriften wie „Effecten-Spiegel“, „Depot-Optimierer“, „Finanztip“, „Wahrer Wohlstand“ und „Oxford Club“ anerkannt
Steuerlich nicht anerkannte Aufwendungen
- Allgemeinbildende Bücher bei Schriftstellern
- „Der Große Brockhaus“ und örtliche Tageszeitungen bei Rechtsanwälten
- „Brockhaus-Enzyklopädie“ bei Lehrern
- Tageszeitung „FAZ“, „Der Spiegel“, „Die Zeit“; „Impulse“, „Management-Wissen“, „Manager-Magazin“, „Rechtsmagazin für die Wirtschaft“, „Wirtschaftswoche“; „Test“; „Capital“; „Effecten-Spiegel“; „GEO“
- Bei einem Netzwerkadministrator die Zeitschriften PC-Welt, PC-Magazin, c’t sowie das ELVjournal
Wichtig zu wissen ist, dass es stets auf den Einzelfall ankommt. Prüfen Sie daher immer genau, ob in Ihrem Fall Fachliteratur vorliegen kann.
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Höhe der absetzbaren Kosten
Die Höhe der absetzbaren Kosten für Fachliteratur hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel können alle Aufwendungen, die zur Anschaffung und Nutzung der Fachliteratur, wie z.B. Fachbücher, entstehen, abgesetzt werden. Dazu gehören nicht nur die reinen Sachkosten, sondern auch Versandkosten, Mitgliedschaften in Fachbibliotheken und Abonnements von Fachzeitschriften.
Praxistipp: Die meisten Finanzämter akzeptieren Arbeitsmittel (darunter auch Fachliteratur) ohne Belege, wenn Sie hier eine Pauschale von bis zu 110 Euro ansetzen.
Was Sie beim Absetzen von Fachliteratur beachten sollten
Für Selbstständige gibt es einige zusätzliche steuerliche Tipps, um Fachliteratur optimal von der Steuer abzusetzen:
- Aufbewahrung von Belegen: Es ist entscheidend, alle Belege und Rechnungen für Fachliteratur sorgfältig aufzubewahren. Dies ermöglicht, die Ausgaben bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
- Abonnements und Fachzeitschriften: Abonnements von Fachzeitschriften sind ebenfalls absetzbar. Hier ist es wichtig, die Rechnungen und Kontoauszüge aufzubewahren, um die Kosten belegen zu können.
- Fortbildungen: Fachliteratur, die im Zusammenhang mit Fortbildungen und Weiterbildungen steht, kann oft besser abgesetzt werden. Dokumentieren Sie in dem Fall den Bezug zur beruflichen Weiterentwicklung.
- Steuerberater:in konsultieren: Es kann hilfreich sein, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle absetzbaren Kosten für Fachliteratur korrekt berücksichtigt werden.
Übrigens: Nutzen Sie kostenpflichtige Versionen von Karriere-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass das Finanzamt dies genau prüft und unter Umständen Rückfragen zur beruflichen Nutzung stellt.
Fazit
Fachliteratur ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Weiterbildung und Entwicklung und kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, die Regeln und Voraussetzungen zu beachten und die Belege sorgfältig aufzubewahren. Mit den richtigen steuerlichen Tipps können Sie die Kosten für Fachliteratur optimal nutzen und Ihre Steuerlast reduzieren.
Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.
Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?