Bahncard steuerlich absetzen
Darauf müssen Sie achten
Inhaltsverzeichnis
Das Umweltbewusstsein steigt, die Preise für Benzin und Diesel auch. Beides sind gute Gründe, um statt dem Auto die Bahn für Geschäftsreisen zu nutzen. Um auch dabei noch einmal Geld zu sparen, lohnt sich u. U. eine Bahncard. Welche steuerlichen Vorteile sich durch die Nutzung für Selbstständige und Arbeitgeber:innen ergeben, das erfahren Sie in unserem Artikel.
Können Selbstständige eine Bahncard steuerlich absetzen?
Nicht nur Arbeitnehmer:innen können die Bahncard als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Auch für Selbstständige und Freiberufler:innen ist es möglich, die Bahncard als Betriebsausgabe geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Bahncard auch für Privatfahrten nutzen. Sie können diese in voller Höhe als Betriebskosten absetzen. Damit das Finanzamt mitspielt, müssen Sie allerdings Folgendes beachten:
- Die Einsparungen durch die Nutzung der Bahncard müssen höher sein als die einmaligen Anschaffungskosten.
Bahncard absetzen – Kosten aufstellen
Ob Sie nun die Bahncard 25, 50 oder 100 nutzen – die Absetzung in voller Höhe wird vom Finanzamt, wie bereits erwähnt, nur anerkannt, wenn die Einsparungen höher sind als die Anschaffungskosten. Um dies zu belegen, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Erstellen Sie eine Auflistung über alle betrieblich veranlassten Fahrten mit der Bahn.
- Halten Sie in zwei unterschiedlichen Spalten folgende Kosten fest:
- Normalpreis der Fahrt (ohne Bahncard)
- Ermäßigter Preis der Fahrt, den Sie aufgrund der Ersparnis mit der Bahncard tatsächlich bezahlt haben.
- Addieren Sie die Kosten aus beiden Spalten und rechnen Sie die Differenz aus. Das Ergebnis ist die Ersparnis, die Sie durch die Bahncard hatten.
- Stellen Sie die Differenz der Kosten der Bahncard gegenüber.
- Bewahren Sie die Belege auf, um Sie auf Aufforderung beim Finanzamt vorlegen zu können.
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Stellt die Überlassung einer Bahncard einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar?
Überlassen Sie als Arbeitgeber:in ihren Beschäftigten eine Bahncard oder einen Geldbetrag zur Anschaffung einer solchen, dann gilt dies als Sachzuwendung. Das bedeutet, die Bahncard stellt in diesem Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn sowie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
Wird die Bahncard ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt, können Sie ihren Beschäftigten die Kosten für eine Bahncard lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei erstatten. Nutzen Mitarbeiter:innen die Bahncard auch für private Fahrten, aber rechnet sich die Nutzung der Bahncard aus Sicht des:der Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, ist ebenfalls eine Befreiung von Lohnsteuer und Sozialversicherung möglich.
Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.
Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?