Abschreibung Emissionsgeräte für Kfz
AfA & Nutzungsdauer
Bei der Abschreibung AfA werden Anlagegüter wie Emissionsmessgeräte für Kfz mit 8 Jahre Nutzungsdauer angegeben. Die Angabe der Nutzungsdauer für Emissionsmessgeräte für Kfz entstammt der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, kurz AV. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Bitte beachten Sie:
Die oben angegebene Nutzungsdauer für Emissionsmessgeräte für Kfz beruht auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Abnutzung von Emissionsmessgeräte für Kfz (Abschreibung, AfA). Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer kann alternativ den AfA zugrunde gelegt werden. Die Nutzungsdauer ist oftmals branchengebunden. Sprechen Sie zur Sicherheit immer vorher mit Ihrem Steuerberater!
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