Wirtschaftsgüter
Inhaltsverzeichnis
Alle Güter, die im Wirtschaftsleben mit als „realisierbar“ bezeichneten Werten versehen können, sind Wirtschaftsgüter. „Realisierbar“ heißt vereinfacht gesprochen, dass sie einem Geldwert entsprechen, der erlöst werden kann. Die Summe aller Wirtschaftsgüter bildet das Betriebsvermögen eines Unternehmens. Dazu gehören sowohl die nur kurzfristig an das Unternehmen gebundenen Gegenstände des Umlaufvermögens, als auch die langfristiger gebundenen Gegenstände des Anlagevermögens.
Wirtschaftsgüter: Die steuerrechtliche Bedeutung
Am Ende eines Wirtschaftsjahres wird das Betriebsvermögen des vorherigen Geschäftsjahres mit dem des abzuschließenden Jahres verglichen. Dieser Betriebsvermögensvergleich fließt in die Gewinnermittlung ein. Es ist nur möglich, bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einzubeziehen. Bilanzierungsfähig ist ein Wirtschaftsgut dann, wenn es im Unternehmen einen Zweck erfüllt, die Nutzung sich über eine längere Zeit als ein Jahr erstreckt und Anschaffungs- oder Herstellungskosten angefallen sind.
Anlage- oder Umlaufvermögen?
Auf der Aktiva-Seite einer Bilanz finden Sie sowohl das Anlagevermögen als auch das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die den Kategorien „immaterielle Vermögensgegenstände“, „Sachanlagen“ und „Finanzanlagen“ zugeordnet werden können.
Zum Umlaufvermögen eines Unternehmens gehören Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und der Kassenbestand. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen finden sich Vorschüsse, die dem Personal gezahlt wurden sowie Ansprüche aus Schadensersatz, Zinsen, Versicherungen.
Die meisten Wirtschaftsgüter werden Sie dem Anlagevermögen zugehörig auf der Aktiva-Seite der Bilanz finden. Sie wollen ihre Bilanz professionell und effizient Erstellen? Verwenden Sie die kostenlose Lexware Office Bilanz Vorlage.
Genauere Definition des Begriffs Wirtschaftsgut
Der Begriff Wirtschaftsgut taucht zwar in Gesetzestexten auf, ist aber im Steuerrecht nicht eindeutig definiert. Daher sind zur allgemeinen Definition folgende Merkmale wesentlich, die im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anwendung kamen und kommen:
- Wirtschaftsgüter umfassen Sachen, Rechte, vermögenswerte Vorteile, tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten.
- Dem Unternehmen müssen für das Wirtschaftsgut Kosten entstanden sein, aus denen für mehrere Wirtschaftsjahre ein Nutzen erwächst.
- Das Wirtschaftsgut muss als selbstständige Einzelheit wahrnehmbar und bewertbar sein.
- Der Vermögenswert muss durch eine Veräußerung erzielbar sein. Dabei ist es im Sinne des Steuerrechts nicht notwendig, dass eine Einzelveräußerbarkeit zu realisieren ist. Es reicht, wenn der Vermögensgegenstand im Rahmen einer Betriebsveräußerung übertragen werden kann. (Anmerkung: Im Handelsrecht gibt es hierzu andere Auffassungen.)
Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Selbstständig nutzbare und damit abzuschreibende Wirtschafsgüter sind nur solche, die nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut klassifiziert werden: Früher war ein Wirtschaftsgut bis zu Anschaffungs- und Herstellungskosten von 410,00 Euro, aber über 150,00 Euro ein geringwertiges Wirtschaftsgut.
Seit 2018 wurde diese Grenze angehoben: Zwischen 150,00 Euro und 800,00 Euro netto handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Dieses können Sie wahlweise per Sofortabschreibung abschreiben, oder einen Pool aller geringwertiger Wirtschaftsgüter per Sammelabschreibung über fünf Jahre abschreiben. Während Maschinen, Immobilien und der Fuhrpark zum Anlagevermögen gehören, werden geringwertige Wirtschaftsgüter dem Umlaufvermögen zugeordnet.
Unterscheidungen und Beispiele für Wirtschaftsgüter
Es haben sich diverse Kriterien im Steuerrecht etabliert, nach denen Wirtschaftsgüter unterschieden werden.
- So gibt es abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Die meisten Wirtschaftsgüter sind abnutzbar. Nicht abnutzbare Güter sind Grund und Boden, Beteiligungen oder als Sonderfall Kunstgegenstände anerkannter Meister, die keinen Wertverlust erfahren.
- Dann gibt es bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter. Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören Grundstücke und Gebäude, zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören Maschinen oder Möbel.
- Eine weitere Unterscheidung ist jene zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Materielle Güter sind körperlich greifbar (z. B. Maschinen oder Fahrzeuge), während immaterielle Güter Werte wie Software oder (Nutzungs-)Lizenzen darstellen.
- Schließlich gibt es noch geringwertige Wirtschaftsgüter, zu denen selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens gehören, die in der Anschaffung und Herstellung nicht mehr als 800,- € (Stand: 2022) gekostet haben. Die selbstständige Nutzung ist in diesem Fall wesentlich. Nicht selbstständig nutzbar sind Gegenstände, die nur im Zusammenhang mit anderen Gütern genutzt werden können. Ein Anhänger braucht unter anderem ein Zugfahrzeug, ein PC benötigt sogenannte Peripheriegeräte wie Maus und Monitor. Selbstständig nutzbar sind dagegen etwa ein Laptop oder Einrichtungsgegenstände des Büros.
Bilanzierung von Wirtschaftsgütern
Was bedeutet das alles nun für Sie als Unternehmer:in?
Für das Rechnungswesen sind Wirtschaftsgüter zunächst nicht von Belang. Hier verbuchen Sie Zahlungsausgänge und -eingänge, ausstehende Zahlungen und Handelsposten. Erst im Rahmen der Bilanzierung werden diese Zahlen in Wirtschaftsgüter umgewandelt.
Es kann sich bei einem Wirtschaftsgut um eine Anschaffung handeln, oder aber auch um eine Veräußerung. Über längere Zeiträume abzuschreibende Wirtschaftsgüter tauchen in mehreren Folgejahren als solche auf, bis sie nach den Nutzungsdauern gemäß der AfA-Tabellen vollständig abgeschrieben sind. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut spielt hier eine besondere Rolle, weil es sofort abgeschrieben werden kann.
Wenn Sie Wirtschaftsgüter veräußern, können Sie positive Effekte auf Ihr Betriebsvermögen erzielen. Wenn sie im Unternehmensbesitz bleiben, verbleiben sie im Vermögen. Wirtschaftsgüter finden sich in Unternehmensbilanzen sowohl auf der aktiven als auch der passiven Seite der Bilanz. Das ergibt sich daraus, ob es sich um Bestände wie Maschinen, Anlagen oder den Fuhrpark handelt (Aktiva), oder ob Kapital, Verbindlichkeiten oder Darlehen in die Bilanz einfließen (Passiva).
Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes im Vermögen erfolgt für die Ertragsteuern gemäß den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Steuerbilanz. In die Bewertung fließen Abschreibungswert, Alter und Zustand der Wirtschaftsgüter ein. Für Substanzsteuern erfolgt die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz.