Schlussbilanz

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    Die Schlussbilanz erstellen

    Am Ende des Geschäftsjahres müssen die meisten Unternehmer:innen den Jahresabschluss erstellen. Das ist nicht nur für das Finanzamt wichtig, sondern auch für einen eigenen Einblick in die Entwicklung der Vermögenssituation. Ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses im Rechnungswesen ist die Schlussbilanz.

    Schlussbilanz Definition

    Die Schlussbilanz ist die vollständige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle und Abgrenzungen von Geschäftsvorfällen, die am Ende einer Geschäftsperiode erstellt wird und in der folgenden Periode keine Rolle mehr spielen.

    In den meisten Fällen handelt es sich bei dieser Geschäftsperiode um das Ende des Geschäftsjahres. Die Schlussbilanz ist demnach ein essenzieller Bestandteil des Jahresabschlusses. Durch die Schlussbilanz behalten Sie im Überblick, wie es um den Gewinn Ihres Unternehmens steht oder ob Sie Schulden haben.

    Alle Regelungen und Verpflichtungen zur Schlussbilanz sind im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Demnach besteht die Pflicht zur Aufstellung der Schlussbilanz und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Dadurch wird offengelegt, wie es um das Unternehmensvermögen steht, was für mögliche Investor:innen oder auch für Kreditgeber:innen von Bedeutung sein kann.

    Das gesamte Vermögen eines Unternehmens wird in Eigenkapital und Fremdkapital aufgeteilt. Dazu gibt es auch noch das Privatvermögen, das für die Haftung im Unternehmen eine Rolle spielen kann, sofern es sich nicht um eine haftungsbeschränkte Rechtsform handelt.

    Alle Salden dieser Konten werden über das sogenannte Schlussbilanzkonto abgeschlossen. Darin ist dann zu erkennen, wie viel Gewinn oder Verlust das Unternehmen im Geschäftsjahr gemacht hat.

    Aus der Schlussbilanz können der steuerliche Gewinn bzw. Verlust und der Jahresumsatz ermittelt werden. Darüber lässt sich dann die Steuerlast für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer ermitteln.

    Die Schlussbilanz dient vor allem aber als Grundlage für die Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres. Diese ergibt sich aus dem Erfolgskonto und dem Bestandskonto.

    Unterschied zwischen Schlussbilanz und Schlussbilanzkonto

    In der Grafik haben wir den Unterschied zwischen der Schlussbilanz und dem Schlussbilanzkonto für Sie zusammengefasst:

    Die Unterschiede zwischen Schlussbilanz und Schlussbilanzkonto

    Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz und zurück

    Für die Schlussbilanz und den Jahresabschluss liefert die Buchführung alle wichtigen Daten und Informationen. Bevor die Schlussbilanz erstellt werden kann, müssen Sie aber innerhalb der Buchführung die Abschlussbuchungen durchführen.

    Zu den vorbereitenden Abschlussbuchungen gehören:

    • Die Berechnung der Umsatzsteuerlast. Dazu werden die Vorsteuer und die Umsatzsteuer umgebucht. Entsteht dabei ein Überhang der Vorsteuer, bekommen Sie eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Andernfalls schulden Sie dem Finanzamt noch Umsatzsteuer und müssen diese zahlen.
    • Die Umbuchung des Wareneinsatzes bei Warenkonten.
    • Alle privaten Entnahmen und privaten Einlagen von oder auf das Firmenkonto, müssen umgebucht werden, sofern es sich um ein Personenunternehmen handelt.
    • Die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen müssen ebenfalls umgebucht werden.
      Die Vorrätekonten müssen abgeschlossen werden.
    • Abschreibungen müssen gebucht werden.
    • Anlagekonten müssen abgeschlossen werden.
    • Passive und aktive Rechnungsabgrenzungen müssen gebucht werden.
    • Rückstellungen und Rücklagen müssen verbucht werden.

    Haben Sie die Abschlussbuchungen vorgenommen, können Sie die Schlussbilanz erstellen.

    Dafür benötigen Sie wie bereits erwähnt das Erfolgskonto und das Bestandskonto.

    Das Schlussbilanzkonto abschließen

    Auf dem Erfolgskonto befinden sich alle Geschäftsvorfälle, egal ob Gewinn oder Verlust. Am Ende des Geschäftsjahres werden die Schlusswerte des Erfolgskontos über das Gewinn- und Verlust-Konto abgeschlossen.

    Daraus ergibt sich ein Saldo, den Sie mit dem Eigenkapital verrechnen und in die Schlussbilanz übertragen. Bedenken Sie aber, dass Sie für jede Art von Aufwand und Ertrag ein eigenes Erfolgskonto führen müssen.

    Jedes Erfolgskonto wird für den Beginn des neuen Geschäftsjahres auf 0,00 Euro gesetzt. Einen Anfangsbestand gibt es nicht.

    Ein Bestandskonto ergibt sich unmittelbar aus der Bilanz. Es spiegelt die Bestände der Bilanz wider. Die Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr ergibt sich dementsprechend aus dem Anfangswert des Bestandskontos.

    Die Schlussbilanz des Bestandskontos ergibt sich hingegen aus den Schlusswerten. Abgeschlossen wird das Bestandskonto über das Schlussbilanzkonto (SBK).

    Das Schlussbilanzkonto ist laut dem HGB als eine Art Hilfskonto vorgeschrieben. Über dieses Hilfskonto erstellen Sie die Schlussbilanz für das Geschäftsjahr aus den Bestandskonten.

    Dafür sammeln Sie alle Endbestände der Bestandskonten auf dem Schlussbilanzkonto. In der Bilanz gibt es dabei zwei Seiten. Links befindet sich die Aktiva-Seite, rechts die Passiva-Seite. Im SBK heißen diese Seiten Soll und Haben.

    Um das Schlussbilanzkonto abzuschließen, übertragen Sie alle aktiven und passiven Posten auf die Soll- oder Haben-Seite des Schlussbilanzkontos. Haben Sie alles richtig gemacht, weisen das Schlussbilanzkonto und die Schlussbilanz dieselben Werte auf.

    Das Schlussbilanzkonto ist auch die Grundlage für das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) im neuen Geschäftsjahr.

    Ein Beispiel für die Schlussbilanz

    Die gesamte Erstellung der Schlussbilanz hier zu simulieren, würde den Rahmen sprengen. Wir wollen Ihnen aber trotzdem anhand bestimmter Konten ein Beispiel zeigen, wie Sie die Schlussbilanz erstellen müssen:

    Schauen wir uns zuerst das Aktivkonto „Maschinen“ an:

    Auf der Soll-Seite des Kontos stehen:

    • Anfangsbestand – 25.000,00 Euro
    • Zugänge – 120.000,00 Euro
    • Summer – 145.000,00 Euro

    Auf der Haben-Seite befinden sich:

    • Abgänge – 45.000,00 Euro
    • Saldo – 100.000,00 Euro
    • Summe – 145.000,00 Euro

    Wichtig ist hier der Saldo von der Haben-Seite. Dieser wird auf der Aktiva-Seite des Schlussbilanzkontos eingetragen.

    Schauen wir uns auch noch ein Passivkonto in Form der „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ an:

    Auf der Soll-Seite finden wir:

    • Abgänge – 30.000,00 Euro
    • Saldo – 26.000,00 Euro
    • Summe – 56.000,00 Euro

    Der Saldo wird in das Schlussbilanzkonto auf der Passiva-Seite eingetragen.

    Die Haben-Seite schauen wir uns der Vollständigkeit halber auch noch an:

    • Anfangsbestand – 40.000,00 Euro
    • Zugänge – 16.000,00 Euro
    • Summe – 56.000,00 Euro

    Nachdem wir diese zwei Konten in das Schlussbilanzkonto übertragen haben, sieht das so aus:

    Aktiva:

    • Maschinen – 100.000,00 Euro

    Passiva:

    • Verbindlichkeiten – 26.000,00 Euro

    In diesem Fall ist die Aktiva-Seite also höher als die Passiva-Seite. Das bedeutet, dass Sie mehr Kapital haben, als Schulden. Natürlich müssen aber alle weiteren Konten ebenfalls in die Schlussbilanz übertragen werden. So füllen sich nach und nach beide Seiten auf.

    Steht am Ende ein höherer Betrag auf der Aktiva-Seite, steht Ihr Unternehmen sozusagen in den grünen Zahlen. Ist die Passiva-Seite, haben Sie Problem, Ihre Schulden zu begleichen und müssen dementsprechend reagieren.

    Die Gliederung der Bilanz im Rechnungswesen

    Die Gliederung der Schlussbilanz ist wie der Jahresabschluss durch das HGB vorgeschrieben. Sie dürfen die Bilanz also nicht einfach willkürlich erstellen, sondern müssen sich an eine vorgegebene Struktur halten. Die Struktur der Bilanz sieht so aus:

    Auf der Aktiva-Seite stehen in dieser Reihenfolge:

    • A. Anlagevermögen (mit den Unterkategorien: I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
    • B. Umlaufvermögen (mit den Unterkategorien: I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Kasse, Bank
    • C. Rechnungsabgrenzungsposten
    • D. Aktiv latente Steuern
    • E. Endbestand

    Auf der Passiva-Seite finden sich in folgender Reihenfolge:

    • A. Eigenkapital (mit den Unterkategorien: I. gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklagen, III. Gewinnrücklagen, IV. Gewinn-/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss
    • B. Rückstellungen
    • C. Verbindlichkeiten
    • D. Rechnungsabgrenzungsposten
    • E. Passiv latente Steuern

    Halten Sie sich an diese Vorgabe und tragen Sie nacheinander die entsprechenden Bestände in die Schlussbilanz ein, damit Sie keine Posten übersehen.

    Tipp: Nutzen Sie die Bilanz Vorlage von Lexware Office, um Ihre Schlussbilanz schnell und einfach zu erstellen und dabei Fehler zu vermeiden.

    Eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office hilft Ihnen dabei, die Schlussbilanz aus der Buchhaltung heraus korrekt zu erstellen und alle Posten korrekt zu berücksichtigen.

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