Materialkosten

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    Definition

    Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Produktion für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe anfallen, gehören zu den Materialkosten.

    Materialkosten in der Kostenartenrechnung

    In die Hauptkostengruppe der Materialkosten fallen in der Kostenartenrechnung diese Kostenarten:

    • Rohstoffe. Das sind sämtliche Grundstoffe und Ausgangsmaterialien, welche direkt in das Fertigungserzeugnis eingehen und somit dessen Hauptbestandteil bilden. Zusätzlich können Sie nach Stoff- oder Materialarten untergliedern. Dabei ist es sinnvoll, wenn Sie sich an der Gliederung aus der Materialabrechnung orientieren.
    • Hilfsstoffe. Hier finden sich Stoffe, die auch in das fertige Erzeugnis eingehen, aber nur untergeordnete Bedeutung haben. Als typische Hilfsstoffe gelten beispielsweise Nägel, Schrauben oder Garne. Auch Verpackungsmaterial zählt dazu, wenn es für die Verkaufsfähigkeit des Produktes von wesentlicher Bedeutung ist (wie zum Beispiel bei Zigaretten).
    • Betriebsstoffe. Diese finden keinen Eingang in das Erzeugnis, sind aber mittel- oder unmittelbar am Produktionsprozess beteiligt, für diesen relevant und werden dort verbraucht. Hier finden sich vor allem Brenn-, Reinigungs- und Schmierstoffe wie Benzin, Öl oder Alkohol.
    • Fremdbauteile und/oder bezogene Vorprodukte. Diese finden Eingang ins Produkt und werden von externen Quellen bezogen. Meistens gehören sie einer höheren Bearbeitungsstufe an. Wenn es sinnvoll erscheint, können Sie weiterhin nach Bearbeitungsstufe oder Einsatzzweck unterteilen.
    • Fremdleistung für eigene Erzeugnisse. Das ist die Bezeichnung für fremde Lohnarbeiten an eigenen Produkten. Alle Maßnahmen der Lohnveredelung müssen hier erfasst sein.
    • Verschleißwerkzeuge. Darunter fallen Werkzeuge, welche aufgrund geringer Nutzungsdauer (weniger als ein Jahr) oder geringen Wertes (unter 410 Euro) nicht aktiviert werden müssen. Hier finden sich oft Schraubenzieher, Feilen, Zangen und dergleichen. Solche Verschleißwerkzeuge gelten im Zeitpunkt der Anschaffung oder bei Entnahme aus dem Werkzeuglager sofort als verbraucht.
    • Verpackungsmaterialien. Hier sind Dinge wie Kartons für den Transport zum Kunden, Material für die Verpackung des Produkts selbst oder auch vorläufige Verpackungen im Rahmen des innerbetrieblichen Transports zu erfassen.
    • Handelswaren. Dabei handelt es sich um Fremderzeugnisse, welche Sie unbearbeitet und ohne fertigungstechnische Verbindung mit Ihren eigenen Erzeugnissen weiterverkaufen. Zur genaueren Untergliederung ist es ratsam, eine Übereinstimmung mit der Einteilung der Erzeugnisarten bei den Umsatzerlösen herzustellen.
    • Energiekosten. Sie gehören streng genommen zu den Betriebsstoffen, sollten aber dennoch in einer eigenen Position erfasst sein. Der Grund liegt in ihrer überragenden Bedeutung, die sie für viele Unternehmen haben.

    Wichtiger Tipp aus der Praxis:

    Halbfertig- und Fertigerzeugnisse nicht miteinbeziehen

    Sie sollten niemals Halbfertigerzeugnisse, Fertigerzeugnisse oder andere selbstgefertigte Bestandteile in die Materialkosten mit einbeziehen. Da alle selbsterstellen Produkte schon bei ihrer Herstellung in die Kostenrechnung aufgenommen wurden, kommt es ansonsten zu einer Doppelerfassung.

    Der Kontenrahmen „60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Waren“ kann Ihnen als Hilfestellung bei der sinnvollen Unterteilung der Materialkosten nützlich sein.

    600Rohstoffe/Fertigungsmaterial
    6001Materialart A
    6002Materialart B
    601Fremdbauteile und bezogene Vorprodukte
    602Hilfsstoffe
    6021Kleinteile
    6022Verbrauchsmaterial
    6023Zusatzstoffe
    603Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge
    6031Schmiermittel
    6032Kühlmittel
    6033Reinigungsmittel
    6036Kleinwerkzeuge
    6037Schraubenzieher, Feilen
    6038Hilfswerkzeuge
    6039Bohrspindeln, Fräsaufsätze
    604Verpackungsmaterialien
    6041Material für die Produktverpackung
    6042Material für die Versandverpackung
    605Energiekosten
    6051Wärmeenergie
    60511 Kohle
    60512 Heizöl
    6052Treibstoffe
    60521 Benzin
    60522 Diesel
    6053Strom
    6054Gas
    6055Wasser
    606Reparaturmaterial und Fremdinstandhaltung
    6061Produktart A
    6062Produktart B
    607Sonstiges Material
    6071Putz- und Pflegemittel
    6072Berufskleidung
    6073Lebensmittel und Kantinenwaren
    6074anderes sonstiges Material
    608Aufwendungen für Waren
    6081Waren der Erzeugnisgruppe I
    60811 Lieferant A
    60812 Lieferant B
    6082Waren der Erzeugnisgruppe II
    60821 Lieferant A
    60822 Lieferant B
    609Sonderabschreibungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und auf bezogene Waren
    6091Zusätzliche Abschreibungen nach § 253 Abs.3 und 4 HGB
    6092Steuerliche Sonderabschreibungen nach § 254 HGB

    Abb. 1: Kontengliederung Materialbereich

    Unterscheidung: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten

    Die Materialeinzelkosten und die Materialgemeinkosten bilden gemeinsam die Materialkosten ab.

    Materialkosten sind Kosten, die in Produktion und für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe anfallen.

    Materialeinzelkosten sind stets direkt dem Produkt (Kostenträger) zurechenbar. Das sind in der Regel die Rohstoffe und teilweise auch Hilfsstoffe.

    Unter die Materialgemeinkosten fallen die Kosten für Beschaffung, Prüfung, Lagerung und innerbetrieblichen Transport von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Besonders wichtige Posten dabei sind:

    • Löhne, Gehälter und Personalnebenkosten für im Lager beschäftigte Personen
    • Löhne, Gehälter und Personalnebenkosten für im Einkauf beschäftigte Personen
    • Abschreibungen auf Lagerbestände
    • Versicherungskosten
    • Zinskosten auf durch Lagerung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gebundenes Kapital
    • Kosten für Heizung und Beleuchtung der Lagerungsorte

    Gemeinkostenmaterial

    Nicht zu verwechseln mit den Materialgemeinkosten ist der Begriff des

    Gemeinkostenmaterials. Hierunter werden die Materialien verstanden, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar sind. Meist handelt es sich um Betriebsstoffe, die nur übergeordneten Einheiten, wie Kostenstellen, Abteilungen oder Gebäuden, zugeordnet werden können. Aus Vereinfachungsgründen werden oft auch die Hilfsstoffe zum Gemeinkostenmaterial gerechnet. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einzelerfassung und direkte Zurechnung zu einem Kostenträger zu aufwendig sind. Diese Kosten werden dann auch mit dem Begriff der unechten Gemeinkosten bezeichnet.

    Ausgehend vom Industriekontenrahmen (IKR) lässt sich die Materialbeschaffung und der -verbrauch wie folgt darstellen:

    Materialeinkauf auf Ziel:

    20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    an 43 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    Materialverbrauch bei sofortiger Erfassung z.B. durch Entnahmescheine:

    60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    an 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    Ermittlung Materialverbrauch der Periode

    Insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben wird der Materialverbrauch der Periode nicht sofort erfasst. Erst zu Periodenende wird durch Inventur der Bestand ermittelt und der Materialverbrauch dann im Wege der Skontration (Materialabrechnung) wie folgt errechnet:

    Materialbestand zu Periodenanfang
    +Materialzugänge der Periode
    Bestand zu Periodenende
    =Materialverbrauch der Periode

    Erst daraus ergibt sich die Buchung für den Materialverbrauch:

    60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    an 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    AnfangsbestandEndbestand laut Inventur
    ZugängeSaldo = Entnahmen der PeriodeVerbrauch der PeriodeMaterialverbrauch der Periode

    Materialkosten in der Kostenstellenrechnung

    Wie oben schon erwähnt, können die Materialgemeinkosten nicht unmittelbar dem Kostenträger zugerechnet werden. Sie werden daher zunächst im Betriebsabrechnungsbogen auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt und gehen von dort über bestimmte Verteilerschlüssel in die Kostenträgerrechnung ein. Die folgende beispielhafte Einteilung der Kostenstellen des Materialbereichs kann Ihnen als Anhaltspunkt für eine sinnvolle Untergliederung dienen:

    Materialkostenstellen
    Einkauf
    Angebotsbearbeitung
    Bestellwesen
    Terminwesen
    Materialgruppen
    Lieferbranchen
    Warenannahme und Prüfung
    Warenannahme
    Wareneingangskontrolle
    Lagerrevision
    Inventur
    Materialverwaltung
    Lagerbuchhaltung
    Materialdisposition
    Materiallagerung und -ausgabe
    Rohstofflager
    Teilelager
    Werkzeuglager
    Werkzeugausgabe
    Auswärtslager
    Schrottlager

    Abb. 2: Kostenstellen im Materialbereich

    Zur verursachungsgerechten Weiterverrechnung der in den Kostenstellen gesammelten Materialgemeinkosten auf die Kostenträger oder auf andere Kostenstellen müssen dann geeignete Bezugsgrößen festgelegt werden.

    Vorrangig sollten als Bezugsgrößen für die Materialkostenstellen Mengenangaben herangezogen werden, da sie frei von irgendwelchen preislichen Einflüssen sind. Mengenmäßige Bezugsgrößen sollten aber nur dann verwendet werden, wenn ihre Erarbeitung wirtschaftlich vertretbar ist. Bei den Materialkostenstellen könnten solche Mengenbezugsgrößen z.B. Gewichtsangabe, Lagerfläche in qm oder auch Anzahl verbrauchter Materialeinheiten sein. Wegen der Umständlichkeit und der Schwierigkeiten bei der isolierten Mengenerfassung wird im Materialgemeinkostenbereich als Bezugsgröße meist eine Wertbasis in EUR herangezogen. Als wertmäßige Bezugsgrößen kommen vor allem folgende in Betracht:

    Einzelmaterialverbrauch

    Diese Bezugsbasis findet dann Anwendung, wenn der Verbrauch der Kostenstelle an Hilfs- und Betriebsstoffen gering ist und auch keine gesonderte Kostenerfassung auf Lagerstellen für Gemeinkostenmaterial eingerichtet ist.

    Gesamtmaterialverbrauch

    Nehmen dagegen die Hilfs- und Betriebsstoffe betragsmäßig eine größere Bedeutung an, wie es z.B. in energieintensiven Branchen der Fall ist, dann wählen Sie als Bezugsbasis den Gesamtmaterialverbrauch, also den Materialverbrauch für Kostenträger und Kostenstellen.

    Praxis-Tipp

    Vormaterial vom Kunden für MGK-Berechnung berücksichtigen

    Werden vom Kunden erhebliche Materialanteile beigestellt, sollten Sie die Bezugsgröße um diese Materialbeistellungen erweitern. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Zurechnung der Materialgemeinkosten (MGK)auf die Kostenträger gleichbleibend und realistisch durchgeführt wird.

    Materialkostenkalkulation in der Kostenträgerrechnung

    Im letzten Schritt werden die angefallenen Kosten auf die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen, die in der Kostenrechnung als Kostenträger bezeichnet werden, verteilt. Für die Zuordnung der Einzelkosten ergeben sich dabei keine Schwierigkeiten, da Einzelkosten gemäß Definition unmittelbar den Kostenträgern zugerechnet werden können. Die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger muss dagegen mittels mehr oder weniger aufwendiger Verfahren durchgeführt werden.

    Grundsätzlich bieten sich folgende Kalkulationsverfahren an:

    • Divisionskalkulation
    • Äquivalenzziffernkalkulation
    • Zuschlagskalkulation
    • Verrechnungssatzkalkulation
    • Kuppelproduktkalkulation

    Die für die Materialgemeinkostenberechnung gängigste Methode im Bereich der Vollkostenrechnung ist die Zuschlagskalkulation.

    Summe der Materialeinzelkosten (MEK)100.000 EUR
    Summe der Materialgemeinkosten (MGK)50.000 EUR
    Zuschlagsatz:50.000= 50 %
    100.000

    Materialkosten Produkt A:

    1Fertigungsmaterial50 EUR
    2+Materialgemeinkosten (50% von 1)25 EUR
    3=Materialkosten (1 + 2)75 EUR

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