Jahresüberschuss
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Der Jahresüberschuss im Unternehmen
Als Jahresüberschuss wird der Gewinn bezeichnet, der am Ende eines Geschäftsjahres über den Jahresabschluss ermittelt wird. Ergibt sich bei der Berechnung des Jahresabschlusses ein Verlust, gibt es keinen Jahresüberschuss. Der Jahresüberschuss ergibt sich also nur dann, wenn die Erträge die Ausgaben überschreiten.
Die Definition des Jahresüberschusses
Beim Jahresüberschuss handelt es sich um die positive Differenz aus den Erträgen und den Aufwendungen von einem Geschäftsjahr. Der Begriff stammt aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)und der Bilanz.
Die Ermittlung des Jahresüberschusses berücksichtigt den Gewinnvortrag oder Verlustvortrag nicht und auch die Entnahmen und Einstellungen aus oder in offene Rücklagen werden ignoriert.
Deshalb wird der Jahresüberschuss auch als Reingewinn bezeichnet. In der Bilanz handelt es sich um einen Teil des Eigenkapitals.
Wenn die Differenz aus den Erträgen und Aufwendungen negativ ausfällt, entsteht kein Gewinn, sondern ein Verlust. Dann spricht man nicht vom Jahresüberschuss. Stattdessen hat man es dann mit einem Jahresfehlbetrag zu tun.
Abb. 1: Jahresüberschuss vs. Jahresfehlbetrag
Den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn berechnen
Die Berechnung des Jahresüberschusses ist wie bereits erwähnt nicht sonderlich schwierig. Die Aufwendungen eines Geschäftsjahres werden von den Erträgen eines Geschäftsjahres abgezogen und das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder im Falle eines negativen Ergebnisses der Jahresfehlbetrag.
Der Jahresüberschuss beinhaltet das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Man spricht dabei auch vom Betriebsergebnis oder dem Finanzergebnis. Außerdem sind die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wichtig für den Jahresüberschuss. Die Auswirkungen von Steuern auf das Einkommen und den Ertrag müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Alle weiteren Faktoren wie die Gewinn- und Verlustvorträge aus vorangegangenen Perioden oder Entnahmen aus Rücklagen sind erst für die fortführende Berechnung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes wichtig.
Für die Ermittlung des Bilanzgewinns bzw. Bilanzverlustes stellt der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag die Grundlage dar. Der Jahresüberschuss wird um den Gewinnvortrag oder Verlustvortrag des vorangegangenen Geschäftsjahres erhöht oder gemindert.
Außerdem werden die zuvor ignorierten Entnahmen aus Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen hinzugerechnet, während Einstellungen in die Gewinnrücklage abgezogen werden. Ein positives Ergebnis ist ein Bilanzgewinn, ein negatives Ergebnis ist ein Bilanzverlust.
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Der Jahresüberschuss in der Bilanz
Der Wert des Jahresüberschusses muss identisch mit dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung identisch sein, ansonsten ist bei der Berechnung etwas schiefgelaufen. In der Bilanz wird er als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen.
Es gibt aber einen Fall, in dem der Jahresüberschuss nicht als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen wird: Wird das Ergebnis des Jahresüberschusses teilweise verwendet, erscheint der Jahresüberschuss nicht mehr als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz, sondern als Bilanzgewinn.
Der Bilanzgewinn wird nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Bilanz nach einer teilweise erfolgten Ergebnisverwendung erstellt wird. Er steht auf der Passiv-Seite der Bilanz.
Der Bilanzgewinn wird auf die Posten für Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verteilt.
Der Jahresüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung
Wird die Verwendung des Jahresergebnisses im Jahresabschluss ausgeklammert, wird der Jahresüberschuss in der GuV und der Bilanz ausgewiesen. Dann wird der Jahresabschluss erstellt, ohne die Verwendung des Jahresüberschusses zu berücksichtigen.
In der GuV werden Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen erst nach der Position für den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag berücksichtigt. Die Verwendung des Jahresüberschusses verändert die Positionen für Kapitel- und Gewinnrücklagen und bildet so die Grundlage für die Verwendung des Geschäftserfolgs. Die Reihenfolge ist also wichtig, um diesen Geschäftserfolg zu ermitteln.
Der Jahresüberschuss kann ebenfalls nachträglich beeinflusst werden. Fällt der Jahresüberschuss niedrig aus oder handelt es sich um einen Jahresfehlbetrag, kann das Ergebnis durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder die Auflösung stiller Reserven erhöht werden.
Damit das nicht nachträglich notwendig ist, kann in der Bilanzanalyse der bereinigte Jahresüberschuss ermittelt werden. Dafür werden die Zinsen, Abschreibungen und Steuern aus der Berechnung herausgenommen. Das Ergebnis dient aber nur Analysezwecken und darf weder in der Bilanz noch der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchen.
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Die Verwendung des Jahresüberschusses
Der Jahresüberschuss hat mehrere Verwendungszwecke: Zum einen kann er für die Thesaurierung einbehalten werden und zum anderen ist es auch möglich, den Jahresüberschuss an die Gesellschafter:innen auszuschütten.
Aktiengesellschaften (AG) müssen laut dem Aktiengesetz (AktG) einen Teil des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen einstellen. Der Teil, der vom Jahresüberschuss übrigbleibt, darf in die freiwilligen Rücklagen eingestellt werden. Er kann aber auch mit in das nächste Geschäftsjahr genommen werden. Dabei spricht man vom Gewinnvortrag. Auch eine Ausschüttung an Gesellschafter:innen oder Aktionär:innen ist möglich.
Für eine Einstellung des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen müssen Vorstand und Aufsichtsrat einer AG keine Zustimmung der Hauptversammlung einholen, solange es sich nicht um mehr als 50 Prozent des Jahresüberschusses handelt.
Ein Jahresüberschuss in einer entsprechenden Höhe kann in den Gewinnrücklagen einen positiven Effekt haben, da er auf ein erfolgreiches Unternehmen hindeutet.
Die Regelungen für die Verwendung des Jahresüberschusses gilt im Grunde ausschließlich für Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften oder Einzelunternehmen steht es frei, wie sie den gesamten Jahresüberschuss verwenden.
Im Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es zwar gewisse Regelungen für den Gewinn von Personengesellschaften, da die Verwendung des Gewinns aber in der Regel im Gesellschaftsvertrag separat geregelt ist, spielen diese Regelungen normalerweise keine Rolle. Theoretisch darf aber jede:r Gesellschafter:in verlangen, dass 4 Prozent aus dem Gewinn als Gewinnentnahme ausgeschüttet wird und der restliche Gewinn den Kapitalkonten in der Personengesellschaft gutgeschrieben wird.
Der Jahresüberschuss zur Ermittlung von Kennzahlen
Der Jahresüberschuss kann auch dazu verwendet werden, Kennzahlen zu berechnen, die der Analyse dienen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Formeln:
Die Cashflow-Rentabilität zeigt, wie hoch der Anteil der Einnahmenüberschüsse am Gesamtkapital ist. Die Formel dafür sieht so aus:
Cashflow-Rentabilität = (Jahresüberschuss + Abschreibungen) / Gesamtkapital
Die Eigenkapitalrentabilität zeigt an, wie hoch die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ist. Die Formel dafür lautet:
Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss / Eigenkapital
Der Jahresüberschuss hat also mehrere Verwendungszwecke und kann schon wichtig sein, bevor er verteilt wird.