Inventar

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

    Was versteht man unter einem Inventar? Einfach erklärt!

    Wie aus § 240 HGB ersichtlich, ist ein Inventar (völlig unabhängig von der Buchführung!) ein Bestandsverzeichnis aller Schulden sowie Vermögensgegenstände eines Unternehmens, das die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss bildet.

    Das Verzeichnis muss die Angaben nach Art und Menge der Gegenstände sowie die des Wertes zu einem bestimmten Zeitpunkt enthalten. Dabei hat jeder Kaufmann ein solches Inventar zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, zur Eröffnung eines Gewerbes und bei jeder Liquidation der Firma zu erstellen.

    Zur Wertermittlung müssen der Kaufmann, respektive das Unternehmen, eine sogenannte „Inventur“ erstellen und zwar in Form einer körperlichen Bestandsaufnahme, die durch messen, zählen, schätzen und wiegen vorgenommen wird.

    Darüber hinaus gibt es noch die „Buchinventur“. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine körperliche Bestandsaufnahme in der oben geschilderten Form nicht möglich ist. Hier wird die Ermittlung dergestalt vorgenommen, dass die Bestände schriftlich aufgezeichnet werden. Dies ist zum Beispiel bei einem Aktien-Depot der Fall.

    Zusammengefasst ist also ein Inventar, anders als eine Bilanz, das detaillierte Verzeichnis aller Schulden und aller Vermögens- und Einzelgegenstände. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Bilanz eine Kurzform des Inventars ist.

    Wie ist ein Inventar aufgebaut?

    Das Inventar ist in drei große Bereiche gegliedert. Diese sind:

    • Das Vermögen
    • Die Schulden
    • Das Eigenkapital, als das Reinvermögen, das sich aus dem vermittelten Vermögen abzüglich der Schulden ergibt

    Die Darstellung der einzelnen Positionen innerhalb des Inventars, als Grundlage des Jahresabschlusses, erfolgt in der sogenannten Staffelform.

    Inventar Aufbau
    Abb. 1: Inventar Aufbau

    Abb. 1: Inventar Aufbau

    Weiterhin werden Vermögen und Schulden wiederum in untergeordnete Kategorien eingeteilt. Hierbei gliedert sich das Vermögen in das Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen setzt sich beispielsweise aus dem Fuhrpark, den Fabrikhallen sowie den Grundstücken zusammen. Es besteht also aus Unternehmensgegenständen die nicht für den Verkauf bestimmt sind und dem direkten Leistungs- beziehungsweise Produktionsprozess des Betriebes dienen. (§247 Abs. 2 HGB)

    Beim Umlaufvermögen dagegen handelt es sich um Kontenguthaben, Forderungen und dem Kassenbestand. Dies sind folglich Vermögenswerte, die dem Betrieb lediglich kurzfristig gehören.

    Eine ähnliche Unterteilung gilt auf bei den Schulden. Sie werden in

    • Langfristige Schulden, beispielsweise Hypothekenschulden und
    • Kurzfristige Schulden, zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen

    untergliedert.

    Warum ist es für Sie, als Existenz- und Unternehmensgründer, wichtig, sich mit dem Thema „Inventar“ auseinanderzusetzen?

    In Abhängigkeit davon, welche Firma Sie gründen möchten, gilt der Grundsatz, dass gemäß § 240 HGB jeder Kaufmann dazu verpflichtet ist, bei der Eröffnung seines Geschäftes und ebenso am Schluss jeden Geschäftsjahres nicht nur eine Bilanz sowie eine Gewinn– und Verlustrechnung, sondern auch ein Verzeichnis seiner Schulden und Vermögensgegenstände, also ein Inventar, anzufertigen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind gemäß § 241 a lediglich die Kaufleute, die an den Abschluss-Stichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre lediglich 800.000 Euro und nicht mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet haben. Gemäß der §§ 141 sowie 140 der Abgabenordnung (AO) gelten diese handelsrechtlichen Vorschriften ebenso für das Steuerrecht.

    Sollten Sie jedoch ein Bestandsverzeichnis führen, in das Sie alle Zu- sowie Abgänge eintragen, so dass die am Stichtag der Bilanz verfügbaren Wirtschaftsgüter anhand dieses Verzeichnisses ermittelt werden können, besteht die Möglichkeit, auf die körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens zu verzichten.

    Sie kümmern sich um Ihr Business,
    Lexware Office erledigt den Rest

    • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
    • Endlich Ordnung in Rechnungen, Belegen & Banking
    • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
    • Mobil arbeiten per Web, App & unterwegs
    • Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Handwerker uvm.
    Mobiles Arbeiten mit Lexware Office: Buchhaltung, Lohnabrechnung und Online Banking – alles in einem Programm
    lxlp