Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige: Das KOMPASS Förderprogramm
Ein Zuschuss zu Aus- und Weiterbildung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Inhaltsverzeichnis
Selbständige Unternehmer:innen stehen täglich vor vielen Herausforderungen. Fort- und Weiterbildung gehören dazu, denn heute kannst du nur am Markt bestehen bleiben, wenn du dein Wissen regelmäßig auffrischst und dich mit Tools, Trends und den Entwicklungen deiner Branche auskennst. Dafür gibt es jetzt eine Fortbildungs-Fördermöglichkeit - falls du die Voraussetzungen erfüllst.
Mehr Resilienz generell und in Krisenzeiten dank Qualifizierung
Noch nie war es so spannend und so machbar, erfolgreich selbständig zu sein: Ungezählte Tools und Apps erleichtern als Rückenfreihalter im Arbeitsalltag organisatorische Abläufe, Kommunikation und Marketing. Doch es war auch noch nie so anspruchsvoll, immer „up to date“ zu bleiben, um zuverlässig wettbewerbsfähig zu sein.
Hier setzt die Kompakte Hilfe für Soloselbstständige „KOMPASS“ an und bietet Solo-Selbständigen mit höchstens einem Vollzeitmitarbeiter/einer Vollzeitmitarbeiterin die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen abzurufen.
Bis zu 4.500 € Förderzuschuss: Das KOMPASS-Programm
Das KOMPASS-Förderprogramm hat zum Ziel, Solo-Selbständigen niedrigschwellig und bundesweit einen unbürokratischen Zugang zu Bildungsleistungen zu ermöglichen. Träger sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und gefördert werden Maßnahmen, die sich am Weitebildungs- und Qualifizierungsbedarf der Teilnehmer:innen orientieren.
An die Beantragung des Förderzuschusses sind einige wenige Bedingungen geknüpft.
5 Voraussetzungen für die KOMPASS-Förderung:
Antragsberechtigt für den KOMPASS-Zuschuss sind ausschließlich Solo-Selbstständige, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.
- Die Tätigkeit muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
- Die Selbständigkeit besteht seit mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt des Zuschuss.
- Das Geschäftsmodell wird im Haupterwerb betrieben.
- Der oder die Solo-Selbständige:r beschäftigt höchstens eine Person in Vollzeit.
Um den KOMPASS-Zuschuss zu erhalten, ist ein Qualifizierungsscheck erforderlich. Diesen bekommst du nur, wenn du bei einer zertifizierten Anlaufstelle an einem Beratungsgespräch teilgenommen hast. Die von dieser Anlaufstelle ausgesprochene Empfehlung ist dann hinsichtlich Inhalt und Umfang der Qualifizierung/Weiterbildung auch bindend.
Gefördert werden Fortbildungs- und Qualifierungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz. Das können Themen wie Marketing und BWL sein, die Weiterbildung kann aber auch rechtliche und versicherungstechnische Aspekte abdecken.
Die größtenteils über KOMPASS finanzierte Weiterbildung muss einen Umfang von mind. 20 Stunden umfassen, festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Die Höhe der Förderung beträgt 90 % der der Gesamtkosten der Qualifizierungsmaßnahme, maximal jedoch 4.500 € (netto). Eine KOMPASS-Förderung ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich.
„ Die Zuwendungen für Vorhaben zielen auf die Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz von Soloselbstständigen und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihrer Geschäftsmodelle durch Qualifizierungsmöglichkeiten ab.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung der Projekte. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.“
Qualitätsanforderungen an KOMPASS-Weiterbildungen
Damit der Zuschuss beantragt werden kann, muss die Qualifizierungsmaßnahme bei einem Bildungsanbieter stattfinden, der nachweislich die folgenden Kriterien erfüllt:
- Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z. B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch/Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, Bildungsurlaubsgesetz) oder
- Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
- Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots durch qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte Kursplanung und Veranstaltungsevaluation.
Zusätzlich muss noch mindestens einer der folgenden Aspekte von der Weiterbildung abgedeckt werden:
- Anwendbarkeit und Eignung der Qualifizierungsmaßnahme zur Weiterentwicklung/Sicherung des Geschäftsmodells oder
- Qualifizierungen im Hinblick auf den Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere z. B. auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen oder
- Qualifizierungen im Hinblick auf die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit von Soloselbstständigen in sich verändernden Arbeitswelten.
Das klingt zwar komplex. Doch die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, dass du nun mühsam Bildungsangebote auf Tauglichkeit abklappern musst: Einerseits werden die passenden Anbieter:innen selbst darauf hinweisen, wenn man bei ihnen eine KOMPASS-Qualifizierung machen kann. Andererseits wimmelt es naturgemäß in jeder Ecke und auf jeder Timeline von Berater:innen, die entweder selbst anbieten oder bei der Auswahl helfen möchten.
Du kannst nach deiner Beratung in einer Anlaufstelle und dem Erhalt des Bildungschecks die Abkürzung nehmen und „Fortbildung KOMPASS“ in Verbindung mit deinem Wunschthema googeln und wirst sofort fündig.
33 Anlaufstellen für den KOMPASS-Bildungsscheck bundesweit
Die Anlaufstellen für den Antrag im KOMPASS-Programm sollen dich wie folgt unterstützen (Zitat aus der Richtlinie):
Erstberatung und administrative Begleitung der Soloselbstständigen – Prüfung und Dokumentation der grundsätzlichen Förderfähigkeit, – Erfassung des Qualifikations-/Weiterbildungsbedarfs der Soloselbstständigen, – Abgabe einer anbieterneutralen Empfehlung zu Inhalt und Umfang der Qualifizierung/Weiterbildung, – Ausstellung eines Qualifizierungsschecks auf Basis des Qualifizierungsbedarfs, – gegebenenfalls Verweis auf andere bundesweite, landesweite oder regionale Angebote, – Unterstützung und Begleitung der Soloselbstständigen bei allen administrativen Vorgängen (Antragstellung, Abrechnung etc.).
Außerdem durch Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit – Unterstützung bei der Suche nach qualitativ hochwertigen Qualifizierungen/Weiterbildungen, – Verweis auf weitere regionale und gegebenenfalls landesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote für Soloselbstständige.
Die Programme selbst werden ebenfalls von den Anlaufstellen unterstützt, wenn es um Mitarbeit bei der Dokumentation und Auswertung der Programmergebnisse (Monitoring, Evaluation) sowie Identifizierung von Best-Practice-Beispielen im Rahmen des Programms geht.
Auch Recherche und Aufbereitung von regionalen und gegebenenfalls landesweiten Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Soloselbstständige sowie Kooperation mit relevanten Akteuren gehören zu den Aufgaben. Außerdem sollen die Anlaufstellen für das KOMPASS-Förderprogramm Öffentlichkeits- und Pressearbeit betreiben und „relevante Akteure“ der Netzwerkarbeit einbeziehen.
Es lohnt sich also, Fragen zu stellen und wo angeboten, Veranstaltungen und Newsletter wahrzunehmen: Schließlich kannst du die Förderung einmal im Jahr beantragen. Vielleicht arbeitest du mit deinen Berater:innen also gleich einen mehrjährigen, logisch aufeinander aufbauenden Plan aus?
So beantragst du den Bildungszuschuss
Um die KOMPASS-Förderung für Soloselbständige zu beantragen, prüfst du zunächst deine Tätigkeit auf die fünf oben genannten Voraussetzungen. Wenn du alle erfüllst, suchst du eine Anlaufstelle für Beratung und machst einen Termin. Mit der dort ausgesprochenen Empfehlung und dem Bildungscheck kannst du dann Qualifizierungsanbieter suchen. Viel Erfolg!
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