Berufliche Weiterbildung: Fördermöglichkeiten für Selbstständige
Inhaltsverzeichnis
Lebenslanges Lernen gehört für erfolgreiche Unternehmer zum geschäftlichen Alltag, denn Kenntnisse und Wissen haben sich in unserer Informationsgesellschaft längst zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor entwickelt.
Nicht nur für Angestellte – gerade Freiberufler und Selbstständige sind darauf angewiesen, sich kontinuierlich fortzubilden. Auch wenn Unternehmer keinen klassischen „Bildungsurlaub“ nehmen können, so haben sie doch unter bestimmten Umständen Anspruch auf Förderung.
Die Ansprüche an alle arbeitsfähigen Menschen steigen, immer neue Produkte und andere Innovationen erfordern die stetige Weiterbildung und den Erwerb von neuen Kenntnissen – lauter gute Gründe warum die Bundesregierung das Förderprogramm „Bildungsprämie“ gestartet hat, ein Förderprogramm, das auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden konnte.
Die Bildungsprämie wurde allerdings zum 31. Dezember 2021 eingestellt. Der letzte Prämiengutschein wurde entsprechend am 31. Dezember 2021 ausgegeben und konnte bis spätestens 31. Dezember 2022 abgerechnet werden.
Dennoch gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung. In manchen Bundesländern existieren eigene Förderprogramme, die Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer, Existenzgründer, Freiberufler und Wiedereinsteiger bei der Finanzierung von Fachkursen unterstützen.
Einige Länderprogramme auch für Selbstständige
Baden-Wüttemberg
Förderprogramm für Fachkurse
Fachkurse zur beruflichen Weiterbildung werden mit 30 bis 70 Prozent gefördert, wobei ältere Erwerbstätige und solche ohne Berufsabschluss sowie Teilnehmende an Elektromobilitätskursen eine erhöhte Förderung erhalten. Nicht förderfähig sind betriebsinterne Kurse, Aufstiegsfortbildungen und Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Förderung ist an die Genehmigung durch die L-Bank gebunden, und Teilnehmende zahlen nur die um den Zuschuss reduzierte Gebühr. Mehr erfahren Sie hier: www.esf-bw.de
Bayern
Bayern unterstützt eine Vielzahl von Projekten verschiedener Organisationen, darunter Bildungseinrichtungen, NGOs, soziale Träger, Verbände und Firmen. Detaillierte Informationen sind u.a. auf dem zentralen Weiterbildungsportal „Komm weiter in Bayern“ verfügbar.
Bremen
Das ESF-Förderprogramm zum Weiterbildungsscheck steht aktuell nicht mehr zur Verfügung.Eine Anschlussförderung wird derzeit geplant.
Hamburg
Der „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ fördert berufsbezogene Weiterbildungen über alle Branchen hinweg, wobei digitale, ökologische und nachhaltige Themen besonders berücksichtigt werden und bietet zudem individuelles Qualifizierungscoaching zur Erstellung von Bildungsplänen und Klärung der Finanzierung. Der Weiterbildungszuschuss wird unkompliziert genehmigt, Voraussetzung für Selbstständige ist das Einreichen eines Motivationsschreibens. Die Förderungshöhe variiert je nach Zielgruppe und thematischer Ausrichtung der Weiterbildung, wobei mehrere Qualifikationen im Rahmen des Coachings unterstützt werden können. Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/
Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderung unterstützt berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und unternehmensspezifische Projekte zur Kompetenzfeststellung und Qualifizierungsbedarfsanalyse, die von externen Dienstleistern durchgeführt werden. Empfänger können Einzelpersonen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sein. Zuschüsse betragen bis zu 50% der Ausgaben, maximal 500 Euro für Bildungsschecks und bis zu 100.000 Euro für unternehmensspezifische Projekte, wobei abschlussorientierte Qualifizierungen bis zu 3.000 Euro erhalten können; weitere Details und Antragsformulare sind auf der Website der GSA mbH verfügbar.
Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit seinem Bildungsscheck die Weiterbildung von Beschäftigten, die eine besondere Schulung benötigen, weil sie oft nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Das sind beispielsweise Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten oder die befristet bzw. in Zeitarbeit beschäftigt sind. Auch Menschen, die zum Wiedereinstieg in ihren Beruf besondere Schulungen brauchen oder die älter als 50 Jahre sind, zählen zum Kreis der vorrangig Geförderten.
Interessierte wenden sich an eine Bildungsberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes. Das Land bietet im Internet eine Beratungsstellensuche an: www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche.
Für Selbstständige und ihre Mitarbeiter könnten zudem auch andere Fördermittel interessant sein, wie der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, der die komplette Fortbildung inklusive Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten abdeckt, oder der Spargutschein, der es ermöglicht, vermögenswirksame Leistungen für Weiterbildungen einzusetzen.
Fazit
Die Fähigkeit, sich Wissen anzueignen und flexibel auf sich wandelnde Bedingungen zu reagieren, wird in einer komplexer werdenden Welt immer wichtiger. Nützliche Seminare und Fortbildungen rücken für Kleinunternehmer und Freiberufler durch die Bildungsgutscheine in Reichweite – eine Chance, die jeder nutzen sollte, der sich weiterbilden möchte.
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