Beratungsförderung
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Gut beraten: 100 % Beratungsförderung in der Krise dank BAFA

Spannend für alle Berater, aber auch für sämtliche von der Krise gebeutelten Selbständigen: Das BAFA-Programm mit bis zu 4000 Euro Beratungsförderung

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    Das staatliche Programm zur geförderten Beratung wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verantwortet. Im Zuge der Corona-Krise wurde nun entschieden, dass die Beratung nun mit 100 % bezuschusst wird: Eine tolle Chance für Unternehmer in der Krise, aber auch für Berater*innen, die sich qualifizieren.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Erfolgstipps für Selbstständige

    Guter Rat ist teuer. Aber nicht mit Beratungsförderung

    Die Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bundesweit angeboten. Sie richtet sich an bereits gegründete, kleine und mittlere Unternehmen inklusive der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland.

    In den Genuss einer durch das BAFA geförderten Unternehmensberatung können drei Gruppen von Unternehmen kommen: Junge Unternehmen, die maximal zwei Jahre am Markt sind, Bestandsunternehmen, die es schon drei Jahre gibt. Nicht zuletzt, unabhängig von dem Zeitraum seit der Existenzgründung, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie in diesem Umbruch.

    Alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können demnach die Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Die in diesem Rahmen bereitgestellten Beratungen in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro werden komplett durch den Staat bezahlt.

    Linienmuster

    Beratungsfelder, die durch die BAFA Beratungsförderung abgedeckt werden

    Akquisestrategie entwickeln
    Marketing neu ausrichten
    Liquiditätssicherungsberatung
    Fördermittelanalyse und Finanzierungsberatung
    Kostenstrukturen analyisieren und optimieren
    Neue (digitale) Geschäftsfelder erschließen

    und andere Beratungsfelder, die in der Krise nutzen. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln.

    Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.

    Über das Sonderprogramm der BAFA zur Beratungsförderung, Zitat:

    Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.

    Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

    Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht. Zur Antragsstellung

    Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten können. Den Fokus unserer Arbeit setzen wir momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung.

    Beratungsförderung als Chance für Berater*innen

    Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (also über 50 %) aus der Beratungstätigkeit erzielen, werden für das Förderverfahren zugelassen. Sie müssen »über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.«

    Die Registrierung als Berater*in kann nur online erfolgen

    Zum Nachweis der Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf des Experten oder der Expertin sowie einen Qualitätsnachweis wie Beispielsweise den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems hochladen. Diese Nachweise über die erfüllten Anforderngen müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

    Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, da der Andrang gerade sehr hoch ist. Du kannst aber im Posteingang deines BAFA-Profils jederzeit eine Statusabfrage für deine Registrierung durchführen und musst also nicht nachhaken, sondern kannst selbst jederzeit den Stand der Dinge abfragen.

    Marketing als Selbstläufer für qualifizierte Berater*innen

    Schau dir dieses Beispiel Beispiel für Vertriebscoaching an: Einmal als BAFA-zertifizierte*r Berater*in zu gelassen, kannst du deine Zielgruppe mit der guten Nachricht erfreuen.

    Viel Erfolg und bleib gesund!

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