Honorarrechnung Muster

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Suchen Sie ein Muster für eine Honorarrechnung? Sie haben es gefunden. Unsere Vorlagen bieten Ihnen eine flexible Möglichkeit, schnell eine Honorarrechnung nach Ihren Wünschen zu erstellen. Laden Sie einfach das passende Muster herunter.

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Screenshot: Vorlage für eine Honorarrechnung zum kostenlosen Download

Honorarrechnung Muster

Arbeiter:innen bekommen ein Gehalt. Freiberufler:innen und Freelancer:innen hingegen arbeiten häufig für ein Honorar. Dafür muss eine Honorarrechnung erstellt werden. Das darf allerdings nicht jede:r Freiberufler:in. Das Honorar ist mit einigen Vorgaben verbunden.

Unsere Vorlage berücksichtigt alle Vorgaben und beinhaltet alle Pflichtangaben.

Honorarrechnung Vorlage kostenlos herunterladen:

Sie wollen eine Honorarrechnung schreiben? Dann ist ein Muster für eine Honorarrechnung sehr praktisch. Noch praktischer ist es aber …

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Was ist eine Honorarrechnung?

Dienstleistungen werden üblicherweise in Rechnung gestellt. Das gilt sowohl bei Unternehmen, Selbstständigen als auch Gewerben. Aber was ist mit Freiberufler:innen? Die stellen ihre Dienstleistungen ebenfalls in Rechnung, aber sie müssen sich selbst ein Honorar berechnen. Mit dem Lexware Office Honorarrechnung Muster lässt sich eine Honorarrechnung schnell und unkompliziert erstellen.

Wer darf eine Honorarrechnung erstellen?

Wie erwähnt, werden Freiberufler:innen für ihre Dienstleistungen mit einem Honorar vergütet. Damit dieses Honorar gezahlt werden kann, muss eine Honorarrechnung erstellt werden. Honorarrechnungen werden also in erster Linie von Freiberufler:innen geschrieben und ausgestellt.

Das gilt aber nicht für alle Freiberufler:innen, sondern nur bestimmte Gruppen unter den Freiberufen. Um eine Honorarrechnung ausstellen zu dürfen, muss der Freiberuf einer Tätigkeit angehören, die auf einer Honorarbasis arbeitet.
Oft wird die Honorarrechnung auch mit den Freelancer-Berufen in Verbindung gebracht. Das ist im Grunde auch korrekt, aber nicht darauf beschränkt, denn eine Honorarrechnung kann auch von Freiberufler:innen ausgestellt werden, die nicht als Freelancer arbeiten.

Sie merken schon, es ist ein wenig komplex, deshalb haben wir hier mal eine Liste von Freiberufen, die auf Honorarbasis arbeiten dürfen, aber nicht müssen. Eine Honorarrechnung darf natürlich für Aufträge erstellt werden, die auch auf Honorarbasis ausgeführt wurde.

Diese Freiberufe arbeiten auch auf Honorarbasis:

  • Architekten und Architektinnen
  • Ärzte und Ärztinnen
  • Dozenten und Dozentinnen
  • Ingenieure und Ingenieurinnen
  • Journalisten und Journalistinnen
  • Künstler und Künstlerinnen
  • Notare und Notarinnen
  • Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
  • Steuerberater und Steuerberaterinnen
  • Tierärzte und Tierärztinnen
  • Übersetzer und Übersetzerinnen
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen

Diese Berufsgruppen dürfen Honorarrechnungen schreiben und ausstellen. Allerdings sind dabei noch einige Besonderheiten zu beachten.

Honorararztrechnungen und andere besondere Honorarrechnungen mit Muster schreiben

Grundsätzlich gelten für die Honorarrechnungen dieselben Regeln wie für eine normale Rechnung, die im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgehalten sind. Das bedeutet, dass Sie sich an gewisse Pflichtangaben halten müssen, wenn Sie eine Honorarrechnung ausstellen.

Diese Pflichtangaben gelten für Honorarrechnungen:

  • Name und Anschrift des oder der Rechnungsersteller:in
  • Name und Anschrift des oder der Rechnungsempfänger:in
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Ausstellungsdatum
  • Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung
  • Bezeichnung der Leistung oder Lieferung
  • Menge der Leistung oder Lieferung
  • Nettobetrag
  • Umsatzsteuersatz oder alternativ ein Hinweis auf Steuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
  • Bruttobetrag
  • Fortlaufende Honorarrechnungsnummer

Der Aufbau der Rechnung ist nicht zwingend an strenge Vorgaben gebunden, aber diese Angaben müssen in der Honorarrechnung stehen und auch erkenntlich sein. Für den Aufbau hat sich ein Schema durchgesetzt, dass wir auch in unserer Vorlage verwenden. Sie müssen nur die entsprechenden Angaben für Ihre Rechnung anpassen und ausfüllen.

Diese Pflichtangaben gelten für jede Honorarrechnung, unabhängig von der Berufsgruppe. Für bestimmte Berufsgruppen gelten bei der Honorarrechnung aber noch gewisse Zusatzrichtlinien, an die man sich halten muss, wenn man eine Honorarrechnung ausstellt.

Diese Sonderregelungen gelten bei der Erstellung einer Honorarrechnung:

  • Für Ärzte und Ärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, sowie Notare und Notarinnen, Steuerberater und Steuerberaterinnen gilt eine Mindesthöhe für das Honorar, um eine Honorarrechnung ausstellen zu dürfen. Das soll verhindern, dass der Markt durch „Schleuderpreise“ qualitativ abbaut und dementsprechend die Qualität des Angebots fördern.
  • Für Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen gilt die Sonderverpflichtung, einzelne Leistungsphasen auf der Honorarrechnung genau aufzuschlüsseln.
  • Für schreibende und künstlerische bzw. kreative Berufsgruppen gibt es keine exakten Sonderregelungen für die Honorarrechnung. Allerdings ist es gerade in diesen Berufsfeldern nicht immer einfach, die grundsätzlichen Anforderungen an eine Honorarrechnung zu erfüllen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass Sie wirklich eine Honorarrechnung für Ihren Auftrag ausstellen dürfen, um nicht mit dem Finanzamt in Schwierigkeiten zu geraten.
Vorlagen & Muster Thumbnail

Kostenlose Honorarrechnungs-Vorlage zum Download

Wenn Sie als Freiberufler oder Freelancer tätig sind und für Ihre Arbeit Honorare erhalten, ist es essenziell, korrekte Honorarrechnungen zu erstellen. Laden Sie jetzt unsere Vorlage kostenlos herunter und erleichtern Sie sich die Abrechnung Ihrer Honorare!

PDF 283 KB

Eine Honorarrechnung mit Muster erstellen

Mit dem Lexware Office Honorarrechnung Muster erstellen Sie im Handumdrehen auch Ihre Rechnung. Damit Sie sich bestens zurechtfinden, gehen wir mit Ihnen kurz die einzelnen Schritte durch und erklären Ihnen, wo Sie Anpassungen und Veränderungen vornehmen müssen.

Der Briefkopf ist leer, abgesehen von einem Platzhalter-Logo. An dieser Stelle können Sie gerne Ihr eigenes Firmenlogo einfügen. Haben Sie kein Logo, löschen Sie einfach den Platzhalter.

Ihr Name bzw. der Ihres Unternehmens inklusive der Anschrift wird einmal kleingedruckt oben links dargestellt und noch einmal auf der rechten Seite in größer. Passen Sie alles auf Ihr Unternehmen an.

Auf der linken Seite befinden sich Name und Anschrift eines Musterempfängerunternehmens. Passen Sie hier alle Angaben an den oder die Empfänger:in der Rechnung an.

Es folgen die selbsterklärenden Angaben zur Kundennummer, dem Liefer- oder Leistungsdatum, dem Rechnungsdatum und der Rechnungsnummer. Die Honorarrechnungsnummer muss übrigens wie jede Rechnungsnummer fortlaufend sein und darf nur einmalig vergeben werden. Beachten Sie das, wenn Sie hier alles eintragen.

Die Dankesformel können Sie so stehen lassen oder nach Ihren Wünschen anpassen.

In die Tabelle tragen Sie die Leistungen und Lieferungen ein, die Sie in Rechnung stellen wollen. Dabei müssen Sie zwingend in alle Spalten einer Zeile etwas einfügen, um alle Pflichtangaben zu berücksichtigen. Die Bezeichnung muss nicht sehr detailreich sein, aber man muss erkennen, um was für eine Leistung oder Produkt es sich handelt. Die Menge und Einheit ist abhängig von der Abrechnungsweise. Produkte und Waren werden meistens in Stückzahlen verkauft, Dienstleistungen rechnet man eher in Stunden ab. Der Einzelpreis ist der Stückpreis oder Stundenlohn. Der Gesamtpreis entsprechend der Preis oder Lohn für die zusammengerechneten Einheiten.

Unter der Tabelle rechnen Sie noch die Umsatzsteuer hinzu. Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, müssen Sie auf die Steuerbefreiung hinweisen.

Laden Sie unsere kostenlose Vorlage für die Honorarrechnung herunter und legen Sie direkt los.

E-Rechnung: Pflicht ab 2025 für B2B Geschäfte

Die Digitalisierung der Geschäftswelt schreitet voran und bietet Unternehmen die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zunehmend zu automatisieren. So werden Ressourcen frei für die eigene Geschäftsentwicklung. Ab dem kommenden Jahr ist die E-Rechnung nicht mehr nur für Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung verpflichtend, sondern auch im B2B. Alles Wichtige zur Einführung und den Übergangsfristen lesen Sie in unserem Artikel zur E-Rechnung.

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