Sie wollen eine Fristverlängerung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung beantragen und suchen ein Musterschreiben? Dann laden Sie sich einfach unsere kostenlose Vorlage für den Antrag auf Fristverlängerung herunter!
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Vorlage für den
Antrag auf Fristverlängerung
Als Unternehmer können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung beantragen. Diesen Antrag sollten Sie am besten vor Ende Mai stellen und kurz erläutern, warum Sie die Frist nicht einhalten können. Gründe für eine Fristverlängerung können z.B. fehlende Unterlagen oder eine längere Krankheit sein. In Normalfall wird diese vom Finanzamt gewährt und Sie haben bis Ende September Zeit, Ihre Steuerberatung abzugeben. Mit diesem Musterbrief, können Sie sich Ärger mit dem Finanzamt sparen.
Musterbrief für Fristverlängerung
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Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen
Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema. Jedes Jahr ist bis zum 31. Mai die Steuererklärung für das Vorjahr fällig. Sollten Sie es jedoch nicht schaffen, Ihre Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen (§ 109 AO). Dieser „Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung“ muss einige wesentliche Punkte enthalten:
- Ihre Steuernummer
- Begründung des Antrages (fehlende Unterlagen, Krankheit etc.)
- Datum, wann die Steuererklärung abgeliefert wird (spätestens der 30. September)
Die Abgabenordnung (AO) gibt ansonsten keine Richtlinien für die Fristverlängerung vor. Es gibt also keine formellen Regelungen, die eingehalten werden müssen. Ein formloses Schreiben mit den genannten Inhalten an das Finanzamt reicht für den Antrag auf eine Fristverlängerung aus.
Im besten Fall wird der Antrag aber frühzeitig gestellt, damit das Finanzamt diesen noch vor Ablauf der eigentlichen Abgabefrist bestätigen kann. Ansonsten kann es zu Verwirrungen kommen, die nur selten zugunsten des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin geregelt werden. Beantragen Sie die Fristverlängerung also nicht „kurz vor knapp“, sondern so früh wie möglich.
Bei der Begründung gibt es viele Möglichkeiten, die eine Fristverlängerung rechtfertigen können. Beispielsweise längere Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit aus anderen Gründen, die es verhindern, sich um die Steuererklärung zu kümmern. Auch Arbeitsüberlastung ist ein valider Grund für den Antrag auf eine Fristverlängerung. Wenn es sich bei der Begründung um fehlende Unterlagen handelt, wird die Fristverlängerung in der Regel problemlos gewährt, da ohne die nötigen Unterlagen die Steuererklärung nicht korrekt erstellt werden kann und bei Einhaltung der Frist ein Mehraufwand auch für die Beamten entstehen könnte.
Die neue Frist wählen Sie selbst aus. Dabei können Sie frei entscheiden, wann diese bestehen soll. Das Datum darf nur nicht über den 30. September hinausgehen.
Längere Abgabefrist bei der Mitarbeit eines Steuerberaters
Wenn Sie zur Erstellung der Steuererklärung einen Steuerberater beauftragt haben, kann nach einem gemeinsamen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder Ihre Steuererklärung bis zum 31. Dezember eingereicht werden. Fehlen zu diesem Zeitpunkt noch immer Unterlagen oder schafft es Ihr Steuerberater kapazitätsbedingt nicht, Ihre Steuererklärung zu erstellen, kann dieser beim Finanzamt eine weitere Fristverlängerung beantragen.
Sie möchten Ihre Buchhaltung schneller erledigen und für Ihre Steuererklärung bestens vorbereitet sein, damit eine Fristverlängerung gar nicht erst nötig wird? Mit Lexware Office automatisieren Sie Ihre Buchhaltung und sparen so jede Menge Zeit. Wenn Sie Angebote und Rechnungen erstellen oder erfassen, bucht Lexware Office im Hintergrund gleich mit.
Fristverlängerung für Unternehmen
Für Unternehmen bestehen im Grunde dieselben Regelungen für die Fristverlängerung wie für Privatpersonen, Selbstständige und Freiberufler:innen. Der Antrag darf formlos gestellt werden und muss die entsprechenden Angaben enthalten.
Auch die Begründungen dürfen bei einem Unternehmen die gleichen sein, wobei es je nach Größe des Unternehmens sicher Einschränkungen gibt. In einem Unternehmen mit großer Abteilung für Buchhaltung, die auch für die Steuererklärung zuständig ist, wird das Finanzamt eventuell stutzig, wenn die Begründung ist, dass die gesamte Abteilung wegen Krankheit langfristig ausfällt.
Der Antrag auf Fristverlängerung sollte spätestens am 31. Mai dem Finanzamt vorliegen. Besser natürlich früher. Die neue Frist darf auch für Unternehmen nicht nach dem 30. September liegen.
Kostenlose Vorlage für den Antrag auf Fristverlängerung zum Download
Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung zu beantragen. Laden Sie jetzt Ihre Vorlage kostenlos herunter und vermeiden Sie so möglichen Ärger mit dem Finanzamt.
Was passiert, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt?
Bis zum Jahr 2018 gab es bei einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung einen Ermessensspielraum. Mittlerweile ist das Finanzamt aber streng, was diesen Ermessensspielraum angeht, wenn die Abgabefrist versäumt wird. Die Steuererklärung muss allerspätestens 14 Monate nach Ablauf des entsprechenden Jahres beim Finanzamt eingehen.
Das gilt auch für Unternehmen mit einem abweichenden Geschäftsjahr, da sich die Bemessung immer am Steuerjahr orientiert. Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss also spätestens im Februar 2025 dem Finanzamt vorliegen.
Ab dem 15. Monat muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag pro angefangenem Monat berechnen. Dieser Verspätungszuschlag darf aber auch auf die vorherigen 14 Monate erhoben werden. Eine Verspätung kann also teuer werden.
Der Verspätungszuschlag liegt bei mindestens 25,00 Euro pro Monat der Verspätung. Er kann aber auch weit höher ausfallen, da die Bemessungsgrundlage die festgesetzte Steuer ist und davon 0,25 Prozent im Monat anfallen. Bei hohen Steuern fällt also auch der Verspätungszuschlag entsprechend hoch aus.
Das Finanzamt darf bei einer Verspätung zudem auch weitere Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise Zwangsgeld oder Verspätungszinsen. Auch eine Steuerschätzung ist möglich, die in den meisten Fällen eher zu hoch als zu niedrig angesetzt wird und sich somit auch auf den Verspätungszuschlag auswirkt.
Innerhalb eines Monats darf Einspruch gegen die Auflagen des Finanzamts eingelegt werden. Das befreit aber nicht von der Pflicht, die Steuererklärung abzugeben.
Freiwillige Steuererklärung
Für Angestellte, die nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, besteht immer die Option, trotzdem eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist.
Beispielsweise müssen Ehepaare, die beide in Steuerklasse 4 sind, keine Steuererklärung abgeben. Allerdings können sie dann logischerweise auch keine Steuern absetzen.
Das Formular für die Antragsveranlagung dient der freiwilligen Steuererklärung. Die Frist für die Antragsveranlagung liegt bei vier Jahren und ist somit viel länger als die eigentlichen Abgabefristen für die Steuererklärung.
Deshalb ist eine Fristverlängerung bei der freiwilligen Steuererklärung nicht möglich.
Tabelle: Veranlagungszeitraum und Frist
In den letzten Jahren hat sich aufgrund der Pandemie beim Veranlagungszeitraum und den Abgabefristen einiges verschoben. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie die derzeitigen Abgabefristen aussehen:
Steuerjahr 2020 | Steuerjahr 2021 | Steuerjahr 2022 | Steuerjahr 2023 | Steuerjahr 2024 | |
---|---|---|---|---|---|
Abgabefrist ohne Steuerberater | 31. Oktober 2021 (statt 31. Juli 2021) | 31. Oktober 2022 (statt 31. Juli 2022) | 2. Oktober 2023 (statt 31. Juli 2023) | 2. September 2024 (statt 31. Juli 2024) | 31. Juli 2025 |
Abgabefrist mit Steuerberater | 31. August 2022 (statt 31. Mai 2022) | 31. August 2023 (statt 28. Februar 2023) | 31. Juli 2024 (statt 29. Februar 2024) | 2. Juni 2025 (statt 28. Februar 2025) | 30. April 2026 (statt 28. Februar 2026) |
Verspätungszuschlag wird fällig ab | 1. September 2022 (statt 1. Juni 2022) | 1. September 2023 (statt 1. März 2023) | 1. August 2024 (statt 1. März 2024) | 1. Juni 2025 (statt 1. März 2025) | 1. Mai 2026 (statt 1. März 2026) |
Erstattungs-/Verzugszinsen werden fällig ab | 1. Oktober 2022 (statt 1. Juli 2022) | 1. Oktober 2023 (statt 1. April 2023) | 1. September 2024 (statt 1. April 2024) | 1. Juli 2025 (statt 1. April 2025) | 1. Juni 2026 (statt 1. April 2026) |
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