Steuernummer beantragen | Selbstständig machen mit Lexware Office

Steuernummer
beantragen

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    Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, benötigen Sie eine Steuernummer. Diese erhalten Sie, nachdem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausgefüllt und digital an das Finanzamt übermittelt haben. Hier geben wir Ihnen hilfreiche Tipps zum Thema Steuernummer beantragen an die Hand.

    Steuernummer beantragen: Das Wichtigste auf einen Blick

    Selbstständige und Freiberufler:innen können ihre Steuernummer über den Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Portal „ELSTER“ beantragen. Gewerbetreibende erhalten die auszufüllenden Unterlagen meist automatisch vom Finanzamt, nachdem sie ihr Gewerbe beim Ordnungs- oder Gewerbeamt angemeldet haben. Freiberufler:innen wie Ärzt:innen und Künstler:innen hingegen benötigen i. d. R. keine Gewerbeanmeldung und können sofort mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung loslegen. Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Fragebogens über ELSTER wird die Steuernummer innerhalb weniger Wochen per Post vom Finanzamt zugestellt.

    So einfach können Sie Ihre Steuernummer beantragen

    Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert eine gehörige Portion Mut, Optimismus und nicht zuletzt die Motivation, sich mit Steuern, Buchhaltung und anderen unternehmerischen Pflichten auseinanderzusetzen. Egal, ob als Selbstständige:r, Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r: Bevor Sie mit Ihrem Business durchstarten können, müssen Sie die wesentlichen Pflichten zur Unternehmensgründung erfüllen. Einer Ihrer ersten Schritte wird es daher sein, eine Steuernummer bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu beantragen. Doch was hat es mit der Steuernummer eigentlich auf sich? Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID? Und welche Angaben werden dafür benötigt?

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    Gewerbetreibende:r oder Freiberufler:in – das ist hier die Frage

    In Abhängigkeit der Art der beabsichtigten Selbstständigkeit wird zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen unterschieden. Generell kann jeder ein Gewerbe anmelden, doch nicht immer ist das erforderlich.

    Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Diese liegt vor, sobald die ausgeübte Tätigkeit selbstständig erfolgt, dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet wird (Kriterium der Nachhaltigkeit) und eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Handel) vorliegt.

    Die Gewerbeanmeldung selbst, ob persönlich oder online, erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, welches die Informationen direkt an das verantwortliche Finanzamt übermittelt.

    Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler:innen: Freie Berufe benötigen keine Gewerbeanmeldung. Darunter fallen künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten, wie z. B. Ärzt:innen, Künstler:innen, Anwält:innen oder auch Hebammen. Die Meldung der Selbstständigkeit an das Finanzamt kann hier telefonisch oder postalisch erfolgen. In der Regel reicht es aber aus, Ihre Selbstständigkeit dem zuständigen Finanzamt durch die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung anzuzeigen.

    Fragen kostet nichts: Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Gewerbeanmeldung durchführen müssen? Ihr zuständiges Finanzamt hilft Ihnen weiter. Beschreiben Sie die Art Ihres Unternehmens und der/die zuständige Sachbearbeiter:in wird gemeinsam mit Ihnen die Einordnung vornehmen.

    Steuernummer online beantragen

    In fünf Schritten zur Steuernummer

    Mit Elster die Steuernummer beantragen

    Zuständig für die Vergabe der Steuernummern ist das jeweilige Finanzamt. Dieses möchte umfassend über jede unternehmerische Tätigkeit informiert werden, bei der steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Daher wird zunächst ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung benötigt.

    Diesen finden Sie online auf dem Portal „ELSTER“. ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung und ist der direkte digitale Zugang zum Finanzamt. Hier können Steueranmeldungen, Steuerberechnungen oder auch die Steuererklärung erfasst werden. Um mit ELSTER arbeiten zu können, müssen Sie sich auf dem Portal anmelden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Login:

    • Zertifikatsdatei
    • ElsterSecure
    • Personalausweis
    • Sicherheitsstick
    • Signaturkarte

    Das gängigste Login-Verfahren geht über eine Zertifikatsdatei des Finanzamtes. Entscheidet man sich für dieses Verfahren, erhalten Sie per Brief und Mail die nötigen Aktivierungsdaten. Nach Eingabe dieser Daten können Sie Ihre Zertifikatsdatei bequem herunterladen. Der erste Schritt ist getan: Nun geht es an die steuerliche Erfassung.

    Hierfür werden unter anderem folgende Daten abgefragt:

    • Personalien
    • Rechtsform
    • Informationen rund um das angemeldete Gewerbe oder die aufgenommene Tätigkeit
    • Schätzung der erwarteten Einkünfte im ersten und zweiten Jahr der Selbstständigkeit

    Aufgepasst:

    • Die steuerliche Erfassung mittels Fragebogen muss selbstständig ohne Aufforderung seitens des Finanzamtes erfolgen.
    • Die Steuernummer darf nicht mit der Identifikationsnummer verwechselt werden.

    Steuernummer beantragen mit dem Formular zur steuerlichen Erfassung

    Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellt viele Gründer:innen vor eine mittelschwere Herausforderung. Der wichtigste Punkt bei der Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung: Sorgfalt. Vor allem das Schätzen der Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung stellt viele Gründer:innen für eine Herausforderung. Zunächst ist jedoch zu beachten, dass binnen vier Wochen nach Gründung die Erfassung beim Finanzamt vorliegen muss.

    Welchen Fragebogen benötigen Sie?

    Auf ELSTER finden Sie verschiedene Formulare zur steuerlichen Erfassung. Selbstständige und Gewerbetreibende benötigen in der Regel das Formular für Einzelunternehmen. Je nachdem welche Art von Unternehmen Sie gründen möchten, kann eines der anderen Formulare in Frage kommen.

    Das Formular umfasst mehrere Seiten und fordert tiefergehende Angaben zum Unternehmen. So wird neben der Gründungsform auch das zu erwartende Einkommen abgefragt. Dieses dient zur Festsetzung der Vorauszahlungen der zu entrichtenden Steuern wie Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer.

    Angaben zu den Einkünften sollten mit Bedacht gewählt werden: Fällt die Schätzung des erwarteten Einkommens zu positiv aus, werden hohe Vorauszahlungen fällig. Bei zu negativer Prognose können allerdings hohe Steuernachzahlungen drohen.
    Werden die Erwartungen an das erste Geschäftsjahr übertroffen, sollte eine prozentualer Anteil für die anfallenden Steuern zurückgelegt werden. Ebenso sollte das Finanzamt über den positiven Verlauf informieren werden. So kann eine neue Festsetzung erfolgen und zukünftige Steuern vollständig abgeführt werden.

    Ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt, kann er nun direkt über ELSTER an das Finanzamt zugestellt und die Steuernummer beantragt werden.

    Fast geschafft: Die Steuernummer erhalten

    Die neue Steuernummer ist zum Greifen nahe: Innerhalb weniger Wochen kommt per Post die neue Steuernummer vom Finanzamt. Die steuerliche Erfassung ist vollständig abgeschlossen und Sie können mit Ihrem neuen Business durchstarten.

    Tipp: Notieren Sie sich Ihre Steuernummer und Ihre Identifikationsnummer, damit Sie diese bei Bedarf immer griffbereit haben.

    Häufige Fragen zum Thema
    Steuernummer beantragen

    Was ist eine Steuernummer?

    Die Steuernummer fasst 13 Ziffern und ermöglicht dem Finanzamt die eindeutige Zuordnung steuerlicher Daten zu einer Person. Sie muss daher auf jeder Steuererklärung und jeder Rechnung zu finden sein, um alle anfallenden Steuern wie z. B. Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer richtig zu bemessen und ein etwaiges Durcheinander zu vermeiden. Entgegen der Steuer-Identifikationsnummer kann sich die Steuernummer im Laufe des Lebens ändern, beispielsweise bei Umzug, Heirat oder Gewerbeanmeldung. So setzt sie sich aus der Finanzamtsnummer (auch Dienststellennummer genannt), der Bezirksnummer, der Unterscheidungsnummer und der Prüfziffer zusammen. Ihre aktuelle Steuernummer können Sie Ihrer letzten Steuererklärung entnehmen.

    Gerne wird die Steuernummer mit der Steuer-Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) verwechselt. Der elementarste Unterschied: Die Steuernummer kann sich ändern, die Steuer-ID bleibt ein Leben lang bestehen. Die Steuer-Identifikationsnummer wird mit der Geburt vergeben und per Post den Eltern übermittelt. Die Zahlen folgen keiner Logik, somit sind keine Rückschlüsse auf Daten möglich. Benötigt wird die Steuer-ID beispielsweise für die Eröffnung eines neuen Kontos, Abgabe der Einkommensteuererklärung, bei der Beantragung von Kindergeld oder für BAföG-Anträge. Ebenso benötigt der Arbeitgeber die Steuer-ID für die korrekte Abführung der Lohnsteuer.

    Generell gilt: Wer über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt, benötigt eine Steuernummer. Daher wird diese bereits mit der ersten Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zugeteilt. Mit dem Übergang in die Selbstständigkeit muss jedoch eine neue Steuernummer beantragt werden.

    Die Steuernummer kann man online beantragen. Wer den persönlichen Kontakt schätzt, kann selbstverständlich auch telefonisch oder per Mail die notwendigen Schritte vornehmen. Jedoch wird in der Regel auch hier auf die digitale Lösung ELSTER verwiesen. Ansprechpartner für die Erteilung der Steuernummer ist immer das zuständige Finanzamt.

    Auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern können Sie über Ihre Postleitzahl das für Sie zuständige Finanzamt ermitteln.

    Die Umsatzsteuer-ID benötigen Unternehmer:innen und Freiberufler:innen nur, wenn sie Geschäftsbeziehungen ins Ausland pflegen. Innerhalb von Deutschland ist die Verwendung nicht notwendig.

    lxlp