Diese Steuern müssen Selbstständige zahlen
Inhaltsverzeichnis
Für Selbstständige im Einzelunternehmen oder als Teil einer Personengesellschaft in Deutschland sind die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer besonders relevant. Die Höhe dieser Steuern ist durch verschiedene Freibeträge, Steuersätze und gegebenenfalls Gemeinde-spezifische Hebesätze bestimmt. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer entrichten, wobei die Einkommensteuer für sie durch die Körperschaftsteuer ersetzt wird.
Die drei relevanten Steuern für Selbstständige
Steuern gibt es jede Menge. Vermutlich kann niemand aus dem Kopf heraus genau sagen, welche Steuern es auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt. Nicht alle Steuern gelten für jeden. Arbeitgeber:innen zum Beispiel zahlen andere Steuern als Arbeitnehmer:innen.
Welche Steuern Sie in der Selbstständigkeit zahlen müssen, hängt auch von der gewählten Rechtsform ab. Als Selbstständige:r im Einzelunternehmen oder als Teil einer Personengesellschaft sind folgende Steuern besonders wichtig:
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Die Einkommensteuer
Einkommensteuer zahlt im Grunde jeder. Bei Arbeitnehmer:innen wird die Steuer direkt in Form eines prozentualen Anteils als Lohnsteuer vom Lohn abgezogen. Der Steuertarif von Lohnsteuer und Einkommensteuer ist gleich. Der Unterschied ist schlicht, dass Arbeitnehmer:innen Lohnsteuer zahlen und Selbstständige Einkommensteuer.
Arbeitnehmer:innen, die nebenbei auch selbstständig sind, müssen dementsprechend Lohnsteuer und Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um die gleiche Steuer und nur der Begriff unterscheidet sie voneinander.
Die Einkommensteuer wird auf Ihren reinen Gewinn erhoben. Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden und außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten werden zuvor vom Gewinn abgezogen.
Der Grundfreibetrag ist entscheidend dafür, ab wann Sie Einkommensteuer zahlen müssen. Liegt Ihr jährlicher Verdienst unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Übersteigt Ihr Verdienst den Grundfreibetrag, zahlen Sie Einkommensteuer auf jeden Euro, der über dem Grundfreibetrag verdient wurde.
Der Grundfreibetrag liegt aktuell (Stand 2022) bei 10.347,00 Euro. Ab einem Verdienst von 10.348,00 Euro zahlen Sie also Einkommensteuer.
Die Höhe der Einkommensteuer ist zudem von der Höhe Ihres Verdienstes abhängig. Je höher Ihr Verdienst ausfällt, desto höher ist auch der Einkommensteuersatz. Der höchste Satz liegt bei 42 Prozent.
Zur Berechnung der Einkommensteuer können Sie folgende Formel verwenden:
- Einkommensteuer = zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz
Einfacher ist es allerdings, einen Einkommensteuer-Rechner zu verwenden.
Die Gewerbesteuer
Gewerbesteuer zahlen alle Selbstständigen und Unternehmen, die ein Gewerbe ausführen. Wenn Sie also eine Gewerbeanmeldung durchführen, müssen Sie Gewerbesteuer an das Finanzamt abgeben. Freiberufler:innen sind von der Gewerbesteuer grundsätzlich befreit, da Freiberufe nicht gewerbepflichtig sind.
Auch bei der Gewerbesteuer existiert eine Freigrenze. Erst wenn Sie diese Grenze überschreiten, müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Ab einem Gewinn von 24.500,00 Euro wird die Gewerbesteuer fällig.
Die Berechnung der Gewerbesteuer ist ebenfalls von bestimmten Faktoren abhängig. Wichtig ist dabei der sogenannte Hebesatz, der in jeder Gemeinde individuell festgelegt wird. Die Höhe der fälligen Gewerbesteuer ist hier also nicht klar wiederzugeben.
Zur Berechnung können Sie diese Formel verwenden: Gewerbesteuer = Gewinn x 3,5 % x Hebesatz
Die 3,5 Prozent ist die Steuermesszahl. Diese bleibt immer pauschal gleich. Sie können also immer die 3,5 als Zahl zur Berechnung verwenden. Der Hebesatz hingegen variiert wie gesagt.
Die Gewerbesteuer wird auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dadurch bleibt Ihre Steuerbelastung ungefähr gleich.
Die Umsatzsteuer
Ein wenig komplex gestaltet sich die Umsatzsteuer. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es einen Freibetrag. Dieser liegt bei einem Umsatz von 22.00,00 Euro im Jahr. Dazu kommt aber, dass der Umsatz im nächsten Geschäftsjahr vermutlich nicht über 50.000,00 Euro liegen darf. Sie müssen im Falle der Umsatzsteuer also eine möglichst genaue Schätzung vornehmen, wie viel Umsatz Sie in naher Zukunft machen werden.
Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen, dürfen aber auch keine Umsatzsteuer geltend machen. In dem Fall müssen Sie auf Ihren Rechnungen einen Verweis auf die Kleinunternehmerregelung und die damit verbundenen Befreiung von der Umsatzsteuer unterbringen.
Sind Sie hingegen umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie den Steuersatz von entweder 19 Prozent oder ermäßigten 7 Prozent auf Ihren Rechnungen angeben.
Für die Berechnung der Umsatzsteuer nutzen Sie diese einfache Formel:
- Umsatzsteuer = Umsatz x Umsatzsteuersatz (7 % oder 19 %)
Die Umsatzsteuer zahlen Sie in Form von Steuervorauszahlungen. Jedes Mal, wenn eine Rechnung bezahlt wird, auf der Sie Umsatzsteuer ausgewiesen haben, bekommen Sie sozusagen die Umsatzsteuer auf Ihr Konto. Im Umkehrschluss zahlen Sie jedes Mal Umsatzsteuer, wenn Sie eine Rechnung bezahlen, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Am Ende des Monats werden die beiden daraus entstandenen Beträge gegenübergestellt und die Differenz berechnet. Haben Sie mehr Umsatzsteuer eingenommen, als Sie gezahlt haben, schulden Sie dem Finanzamt den Differenzbetrag. Haben Sie mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen, bekommen Sie die Differenz vom Finanzamt erstattet.
Die vier relevanten Steuern für Kapitalgesellschaften
Für Kapitalgesellschaften gelten teilweise die gleichen Steuern wie für Personengesellschaften und Selbstständige. Es kommen aber noch zusätzliche Steuern hinzu.
Die wichtigsten Steuern für Kapitalgesellschaften sind:
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Kapitalertragsteuer
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer haben wir Ihnen bereits erklärt. Für Kapitalgesellschaften gelten dabei dieselben Richtlinien und Regelungen wie für Selbstständige und Personengesellschaften. Einzige Ausnahme ist die Freigrenze bei der Gewerbesteuer. Diese gilt für Kapitalgesellschaften nicht. Gewerbesteuer wird also ab dem ersten Euro Gewinn fällig.
Die Körperschaftsteuer
Die Einkommensteuer gilt für alle natürlichen Personen. Kapitalgesellschaften gelten allerdings als juristische Person und müssen deshalb keine Einkommensteuer zahlen. Stattdessen zahlen Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer.
Der Steuersatz liegt grundsätzlich bei 15 Prozent. Dazu kommt dann noch der Solidaritätszuschlag, sofern dieser aktuell aktiv ist. Die Formel zur Berechnung sieht so aus:
- Körperschaftsteuer = zu versteuerndes Einkommen x 15 % (mit Soli stattdessen 15,825 %)
Einen Freibetrag gibt es bei der Körperschaftsteuer nicht.
Die Kapitalertragsteuer
Nur Kapitalgesellschaften müssen Kapitalertragsteuer zahlen. Sie wird auf die Dividenden bzw. Ausschüttungen an die Gesellschafter:innen entrichtet.
Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Dazu kommen noch die Kirchensteuer und ebenfalls der Soli, falls aktiv.
Die Formel ist simpel:
- Kapitalertragsteuer = Kapitalerträge x Steuersatz (25 % + Kirchensteuer)
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