Patent anmelden

Patent anmelden

Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

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    Wer eine technische Erfindung gemacht hat und sich diese schützen lassen möchte, kann ein Patent anmelden. Das ist als Privatperson ebenso möglich wie als Unternehmen. Der Patentschutz gehört zu den bekanntesten und ältesten gewerblichen Schutzrechten.

    Wie melde ich ein Patent an?

    Wer in Deutschland ein Patent anmelden möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Hauptsitz in München wenden. Das DPMA ist verantwortlich für alle Themen rund um den Patentschutz und andere gewerbliche Schutzrechte in Deutschland. Daher ist es auch die erste und wichtigste Anlaufstelle für private und gewerbliche Erfinder:innen, Gründer:innen und Start-ups, die sich ein neues Produkt, ein Design, eine Marke oder ein Gebrauchsmuster schützen lassen möchten.

    Allerdings reicht es für einen umfassenden Schutz noch nicht aus, einfach beim DPMA ein Patent anzumelden. Denn hierfür sind bestimmte Abläufe vorgeschrieben, die Sie als Erfinder:in einhalten müssen. Außerdem muss die Sache, die Sie zum Patent anmelden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen und darf keine bereits vorhandenen Patente oder Schutzrechte verletzen.

    Weil es gar nicht so einfach ist, ein Patent anzumelden, und weil die dadurch entstehenden Kosten sich in den meisten Fällen auch lohnen müssen, ist es ratsam, sich bei der Patentanmeldung juristisch beraten zu lassen.

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    Was genau ist ein Patent?

    Ein Patent stellt ein gewerbliches Schutzrecht für eine neuartige, innovative technische Erfindung dar. Wenn Sie eine Erfindung zum Patent anmelden, schützen Sie sich damit vor unerlaubter Nachahmung und erhalten als Inhaber:in ein befristetes, räumlich begrenztes Recht, Ihre Erfindung exklusiv und ausschließlich zu nutzen.

    Voraussetzungen, um ein Patent anzumelden

    Wenn Sie eine Erfindung zum Patent anmelden möchten, muss diese, um Chancen auf den Patentschutz zu haben, drei Kriterien erfüllen:

    1. Neuheit

    Die absolute Neuheit der Erfindung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, wenn Sie ein Patent anmelden möchten. Was viele nicht wissen: Alles, was schon zum „Stand der Technik“ gehört, also irgendwie und irgendwo bereits öffentlich gemacht oder verwendet worden ist, lässt sich nicht mehr patentrechtlich schützen. Dabei müssen das entsprechende Produkt, Verfahren oder Design nicht allgemein bekannt, am Markt erhältlich oder erfolgreich sein: Es reicht schon, wenn das, was Sie zum Patent anmelden möchten, schon einmal in einem YouTube-Video oder Podcast erwähnt wurde.

    2. Gewerbliche Anwendbarkeit

    Was sie zum Patent anmelden möchten, muss gewerblich anwendbar sein. Das bedeutet, dass die Erfindung nicht rein theoretisch sein darf, sondern sich auch produzieren, vermarkten und verkaufen lassen muss. Haben Sie einfach eine neue Erkenntnis oder eine tolle Idee, können Sie diese nicht zum Patent anmelden. Auch Software kann nur in Ausnahmefällen zum Patent angemeldet werden.

    3. Erfinderische Tätigkeit (Schöpfungs- oder Erfindungshöhe)

    Was Sie zum Patent anmelden, muss nicht nur absolut neu sein, sondern auch eine gewisse Originalität aufweisen. Um die erfinderische Leistung bzw. die Originalität einer Erfindung zu beschreiben, werden die Fachbegriffe „Erfindungshöhe“ oder „erfinderische Höhe“, manchmal auch „Schöpfungshöhe“ verwendet. Damit z. B. ein Produkt, das Sie zum Patent anmelden möchten, diese Voraussetzung erfüllt, darf es nicht einfach eine naheliegende Verbindung anderer, bereits bekannter Produkte sein. Um die erfinderische Höhe festzustellen, gibt es verschiedene festgelegte Mess- bzw. Prüfkriterien.

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    Wann lohnt es sich, ein Patent anzumelden?

    Wenn Sie als Gründer:in eine marktreife Erfindung haben oder ihre Geschäftsidee auf einer von Ihnen erdachten technischen Neuerung basiert, ist es auf jeden Fall sinnvoll, diese auch zum Patent anzumelden. Denn immer wieder kommt es vor, dass junge Unternehmen mit guten Erfindungen an den Markt gehen, dann jedoch von der Konkurrenz kopiert und „ausgebootet“ werden, weil vergessen (oder zu spät bedacht) wurde, die Erfindung auch patentieren zu lassen.

    Gebühren und Kosten

    Allerdings ist es weder einfach noch billig, ein Patent anzumelden. Dabei fallen Kosten an, die der:die Erfinder:in aus eigener Tasche bezahlen muss. Zwar gibt es auch die Möglichkeit, eine Förderung in Anspruch zu nehmen, doch trotzdem muss genügend Kapital vorhanden sein, um die Gebühren und Kosten für die Patentanmeldung tragen zu können.

    Patentrecherche

    Um abzuklären, ob die Erfindung den Patentschutz rechtfertigt und keine bestehenden Schutzrechte verletzt, muss eine sogenannte Patentrecherche durchgeführt werden. Um hier wirklich gründlich vorzugehen und alle Fehler und Fallstricke zu vermeiden, reicht das einfache Recherchieren im Internet nicht aus, und die professionelle Recherche durch eine:n Patentanwalt:in kostet ebenfalls Geld.

    Streitigkeiten um das Patent

    Wenn Sie ein Patent anmelden, bedeutet das nicht, dass es dann um Ihre Erfindung niemals Streit geben kann, denn trotz Patent könnte ein:e Konkurrent:in Ihre Idee kopieren. Um Ihr Patent im Streitfall zu verteidigen, brauchen Sie wieder Ressourcen – nicht nur Geld, sondern in der Regel auch viel Zeit und gute Nerven. Außerdem ist das Patent nur in den entsprechenden Schutzgebieten geschützt. Um Ihre Erfindung nicht nur in Deutschland zu schützen, müssen Sie sie international zum Patent anmelden, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

    Das sollten Sie zudem berücksichtigen

    Zudem lohnt es sich nur, ein Patent anzumelden, wenn sich die Investition in Schutzrechte auch hinsichtlich Ihrer Markt- und Wettbewerbsstrategie auszahlt. So ist es für Unternehmen, deren Produkte eher kurzlebige Innovationszyklen haben, meist nicht lohnend, ein Produkt zum Patent anzumelden.

    Und zuletzt kann sich die Investition in eine Patentanmeldung nur lohnen, wenn die neue Erfindung vom Markt auch gut angenommen, also von vielen Kund:innen benötigt und gekauft wird. Es kann daher sinnvoll sein, Ihr Vorhaben mit einem „Proof of Concept“ zu überprüfen, um ein klares Bild vom voraussichtlichen Kundennutzen oder der Marktverwertbarkeit Ihrer neuen Erfindung zu erhalten.

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    Wie viel kostet es, ein Patent anzumelden?

    Wenn Sie ein Patent anmelden, fallen einige Kosten an:

    Kosten

    Kostenart

    Kosten

    Anmeldeverfahren beim DPMA

    40-60 Euro

    Patentrecherche

    300 Euro

    Prüfungsverfahren

    350 Euro

    jährliche Gebühren

    bspw. 3. Jahr: 70 Euro
    20. Jahr: 1.940 Euro

    ggf. Anwaltsgebühren (Patentanwalt)

    ab ca. 3.000 Euro

    Welche Unterlagen sind für die Patentanmeldung notwendig?

    Wenn Ihre Erfindung die Kriterien für die Patentanmeldung erfüllt, müssen Sie neben dem Antragsformular verschiedene weitere Unterlagen beim DPMA einreichen:

    • Angaben zum:zur Erfinder:in, die sogenannte „Erfinderbenennung“,
    • Definition der Patentansprüche, also des durch die Patentanmeldung gewünschten Schutzumfangs,
    • eine genaue technische Beschreibung Ihrer Erfindung, wenn erforderlich mit Bezugszeichenliste,
    • Technische Zeichnungen, sofern diese für das Verständnis erforderlich sind, sowie
    • eine abschließende Zusammenfassung aller relevanten Informationen.

    Wie lange gilt der Patentschutz?

    Der Patentschutz beginnt nicht sofort, wenn Sie ein Patent einreichen, sondern erst ab dem Tag der Veröffentlichung im Patentblatt. Erst dann entsteht das Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers, das maximal 20 Jahre (bei Gebrauchsmustern 10 Jahre) wirkt.

    Patent anmelden – wie funktioniert die Patentrecherche?

    Wenn Sie ein Patent anmelden möchten, müssen Sie durch eine Patentrecherche ermitteln und belegen, dass Ihre Erfindung wirklich neu ist. Die Patentrecherche gehört ebenfalls zum Tätigkeitsbereich von Patentanwälten und Patentanwältinnen, kann jedoch auch von Ihnen selbst durchgeführt werden.

    Wollen Sie erst einmal selber recherchieren, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der einschlägigen Patentliteratur beschäftigen. Hier finden Sie viele Veröffentlichungen und Informationen zu Schutzrechten, die für Ihre Recherche wichtig sind. Denn es werden ständig neue Schutzrechte auf Erfindungen, Verfahren etc. vergeben, die dann niemals auf dem Markt landen, also bei einer „normalen“ Internetrecherche praktisch unsichtbar sind.

    Es ist außerdem empfehlenswert, gleich auch beim Patentamt den Antrag auf die amtliche Prüfung der Neuheit zu stellen, wenn Sie ein Patent anmelden möchten. Dieser Prüfungsauftrag für die Patentanmeldung kostet 350 Euro und kann beim DPMA in München oder in den Dienststellen Berlin oder Jena eingereicht werden.

    Bis die Recherche bzw. Prüfung durch das Patentamt abgeschlossen ist, dauert es mindestens zehn Monate, so dass es sich lohnt, den Antrag möglichst früh einzureichen. Weil das Patentamt außerdem großen Wert auf klare Formulierungen legt, sollten Sie auch sehr gründlich beim Auflisten, Benennen und Beschreiben der technischen Merkmale Ihrer Erfindung sein. Recherchieren Sie zu allen relevanten Begrifflichkeiten und stellen Sie Innovationen, Nutzen und Erfindungshöhe nachvollziehbar und möglichst präzise dar.

    Kann ich auch elektronisch ein Patent anmelden?

    Wenn Sie ein Patent anmelden möchten, können Sie das auch elektronisch tun. Dazu benötigen Sie die entsprechende Software des Patentamts „DPMAdirekt“, eine Signaturkarte und einen Kartenleser. Die Anmeldesoftware des Patentamts ist kostenlos; Sie können Sie auf der Website des DPMA herunterladen. Auf diese Weise können Sie auch ein europäisches oder internationales Patent anmelden.

    Gebrauchsmuster als Alternative zur Patentanmeldung

    Ein Gebrauchsmuster stellt vor allem für Gründer und KMU eine Alternative zum Patent dar. Die Anforderungen und Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters sind vergleichbar mit denen einer Patentanmeldung, die Laufzeit ist jedoch auf 10 Jahre (Patent 20 Jahre) begrenzt.

    Dafür bieten Gebrauchsmuster drei entscheidende Vorteile:

    1. Die Kosten sind deutlich geringer als bei einer Patentanmeldung.
    2. Ein Gebrauchsmuster wird ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem Ihr Antrag beim Patentamt eingeht. Ein langes Prüfungsverfahren ist hierbei nicht vorgegeben, allerdings können Sie auch keine Nachträge einreichen oder Nachverhandlungen (z. B. über den Patentschutz) führen.
    3. Auch wenn für die Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern die grundsätzlich gleichen Kriterien gelten, sind die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf vorhandene Veröffentlichungen weniger streng. So können Sie ein Gebrauchsmuster auch noch bis zu sechs Monate nach der Veröffentlichung beantragen.
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