Kiosk eröffnen

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    in Kiosk ist eine vielseitige Einzelhandelseinrichtung, die eine breite Palette von Alltagswaren anbietet, und trotz der Digitalisierung kann man heute noch erfolgreich einen Kiosk eröffnen. Um einen Kiosk zu eröffnen, benötigt man in der Regel nur einen Gewerbeschein, aber bei Angebot von zubereiteten Lebensmitteln ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich und eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist obligatorisch. Persönliche Fähigkeiten wie kaufmännisches Grundwissen, Kundenfreundlichkeit und Belastbarkeit sind entscheidend für den Erfolg eines Kioskbesitzers, wobei die finanzielle Planung und Vorleistung für Waren besonders wichtig sind. Die Kosten für die Eröffnung und den Betrieb eines Kiosks variieren je nach Größe und Standort, wobei sowohl Startkosten als auch laufende Kosten, wie Miete und Warenkosten, berücksichtigt werden müssen.

    Begriffserklärung: Was ist überhaupt ein Kiosk?

    Ein Kiosk ist eine vielseitige Einzelhandelseinrichtung, die unter verschiedenen regionalen Bezeichnungen wie Büdchen, Späti oder Trinkhalle bekannt ist. Diese Einrichtungen bieten auf kleinem Raum ein breites Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs an.

    Ein Kiosk kann verschiedene Konzepte haben, vom praktischen Nahversorger, der abends Tiefkühlpizza und Wein anbietet, bis zum morgendlichen Treffpunkt mit Pausensnacks, Zeitungen und Kaffee. Manche Kioske fungieren auch als soziale Treffpunkte und bieten hausgemachte Backwaren, Eis und Süßigkeiten an.

    Für diese Art von Geschäften wird häufig der Begriff „kleinflächiger Einzelhandel“ verwendet.

    Kiosk eröffnen: Welche Voraussetzungen müssen die Kioskbetreiber:innen erfüllen?

    Im Allgemeinen ist es für Gründer:innen vergleichsweise einfach, einen eigenen Kiosk zu eröffnen. Es werden keine besonderen Genehmigungen oder Zertifikate verlangt und eine besondere, auf das Betreiben eines Kiosks zugeschnittene Ausbildung ist auch nicht erforderlich. Ein Gewerbeschein, den Sie beim jeweils zuständigen Gewerbeamt gegen eine geringe Gebühr beantragen können, reicht in der Regel vollkommen aus. Das Finanzamt wird anschließend direkt automatisch vom Gewerbeamt über Ihr Vorhaben unterrichtet.

    Daraufhin erhalten die angehenden Kioskbetreiber:innen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Finanzbehörde möchte dabei zum Beispiel wissen, womit Sie genau Ihr Geld verdienen oder auch welche Unternehmensrechtsform Sie für Ihren Kiosk gewählt haben. Die Informationen dienen dem Finanzamt als Grundlage für die Art der Besteuerung. Sobald der Fragebogen ausgefüllt beim Finanzamt vorliegt, erhalten Sie die Ihnen zugeteilte Steuernummer. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie diese Steuernummer auf allen Ihren Rechnungen angeben.

    In bestimmten Fällen wird auch ein Gesundheitszeugnis benötigt

    Sollten Sie einen Kiosk eröffnen und Ihrer Kundschaft zusätzlich zum klassischen Sortiment auch zubereitete Lebensmittel anbieten möchten, ist in diesem Fall ein aktuelles Gesundheitszeugnis notwendig. Lassen Sie sich von dieser Bezeichnung nicht in die Irre führen. Denn es geht hier in keinster Weise um Ihre eigene Gesundheit. Vielmehr klärt Sie das Gesundheitsamt im Rahmen einer kurzen Schulung über die allgemeinen Bestimmungen im Hinblick auf die zu erbringende Hygiene im Lebensmittelbereich auf. Anschließend erhalten Sie das so bezeichnete Gesundheitszeugnis.

    Zudem sind Sie in diesem Fall verpflichtend, Mitglied in der vor Ort ansässigen Industrie- und Handelskammer (kurz: IHK) zu werden. Sie selbst müssen dabei aber nicht aktiv werden. Stattdessen meldet sich die IHK bei Ihnen, sobald die Kammer vom Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung informiert wurde. Auch dies stellt einen automatisierten Vorgang dar. Fortan müssen Sie dann einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag an die IHK überweisen.

    Hier ist es allerdings möglich, die Kosten für die Mitgliedschaft zu senken. Mehrere Kammern bieten für frisch gegründete Unternehmen mittlerweile vergünstigte Tarife an. Hier lohnt es sich für angehende Kioskbetreiber:innen, sich genau bei der jeweils zuständigen IHK genau über die bestehenden Möglichkeiten zu erkundigen.

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    Selbstständig machen und einen Kiosk eröffnen

    Welche persönlichen Skills sollten Kioskbetreiber:innen mitbringen?

    Eine besondere Ausbildung benötigen die Betreiber:innen eines Kiosks zwar nicht, aber kaufmännische Grundkenntnisse und bestenfalls Erfahrungen im Einzelhandel sind von Vorteil. Schließlich müssen Sie als Inhaber:in eines Kiosks sowohl Ihre Einnahmen und Ausgaben, die buchhalterischen Aufgaben, steuerliche Pflichten oder auch die eigene Liquidität stets im Blick haben als auch den Wareneinkauf, die Preisgestaltung und verkaufsfördernde Maßnahmen zuverlässig organisieren bzw. umsetzen.

    Wer als Gründer:in hier noch völlig unbedarft ist, sollte sich vor der Eröffnung des Kiosks auf jeden Fall betriebswirtschaftliches Wissen aneignen. Eine mehrwertige Unterstützung bieten Ihnen hier auch Business-Software, um zum Beispiel die Warenwirtschaft erfolgreich zu bewältigen, die eigene Buchführung zu professionalisieren und rechtssicher zu gestalten oder auch die Lagerhaltung und -verwaltung zu optimieren.

    Kiosk eröffnen: Der Spaß am Verkaufen bildet eine wesentliche Voraussetzung

    Wichtig ist zudem, dass angehende Kioskbetreiber:innen Spaß am Verkaufen haben und vom Wesen her gerne mit Menschen zu tun hat. Das sollten Sie durch eine entsprechende Freundlichkeit und Offenheit auch klar nach außen kommunizieren. Für stark introvertierte Menschen kann der tägliche und stetige Umgang mit (zumindest anfangs) fremden Menschen schnell zur Belastung werden. Sie sollten zudem gut mit Konfliktsituationen umgehen können. Es kann durchaus zu Beschwerden oder auch unangenehmen verbalen Attacken kommen.

    Darauf sollten Kioskbetreiber:innen bestenfalls immer vorbereitet sein und ein der Situation angepasstes Verhalten an den Tag legen. Diplomatisches Feingefühl dient hier zusätzlich als deeskalierendes Element. Gleichzeitig benötigen Sie aber auch eine gesunde Autorität, die Sie als stolzer Kioskbesitzer ausstrahlen. Ganz wesentlich ist auch ein kundenorientiertes Denken und Verhalten. Ihre Kundschaft soll merken, dass bei Ihnen jeder Kunde und jede Kundin stets wirklich noch König bzw. Königin ist. Das zahlt sich eigentlich immer aus.

    Kiosk eröffnen: Eine besonders wichtige Eigenschaft stellt die persönliche Belastungsfähigkeit dar

    Stellen Sie sich – vor allem in der Startphase – auch immer auf außergewöhnlich lange Arbeitszeiten ein. Neben dem eigenen Engagement und der grundsätzlichen Motivation kommt es hierbei vor allem auf Ihre Belastungsfähigkeit an. Sie müssen kundengerechte Öffnungszeiten nicht nur ausschildern, sondern ohne Wenn und Aber auch einhalten. Bedenken Sie dabei, dass nach dem Job hinter der Verkaufstheke noch weitere Arbeit auf Sie wartet.

    Die Bandbreite an Tätigkeiten reicht hier vom Wareneinkauf und die Bestückung der Verkaufsregale über die Buchführung und Verhandlungen mit Lieferanten bzw. Lieferantinnen bis hin zur Planung von Verkaufs- und Marketingmaßnahmen sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Sie können natürlich Mitarbeiter einstellen, um das Arbeitsaufkommen für Sie erträglicher zu gestalten, aber das lässt natürlich schnell die Kosten explodieren. Daher stellt dies nur dann eine Alternative dar, wenn der Gewinn trotzdem noch immer Ihre Ausgaben bzw. Kosten deutlich übersteigt und Ihr Verdienst gesichert ist.

    Kiosk eröffnen und nachhaltig finanzieren: Diese Möglichkeiten haben Sie

    Um einen Kiosk eröffnen zu können, benötigen Sie Kapital. Der Kapitalbedarf ist dabei immer anhängig von der Lage und Größe des Kiosks sowie von Ihrer konzeptionellen Ausrichtung. Dabei geht es nicht nur um die Betriebskosten. Um zu verkaufen, benötigen Sie Ware. Diese müssen Sie in der Regel vorab bezahlen. Gerade wenn Sie als Gründer:in einen neuen Kiosk eröffnen wollen, lassen sich die Lieferanten und Lieferantinnen in der Regel auf kein anderes Bezahlmodell ein.

    Das bedeutet: Sie benötigen auf jeden Fall ein angemessenes Startkapital. Das ist die Grundvoraussetzung, um einen Kiosk eröffnen zu können. Wenn Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt aus dem Gewinn des Kiosks bestreiten müssen, erhöht sich der Kapitalbedarf noch mehr. Denn ob der Kiosk direkt in den ersten Wochen genug Gewinn einfährt, ist keinesfalls sicher. Sie benötigen also entsprechende Rücklagen, wenn Sie Ihren Kiosk eröffnen.

    Verschiedene Förderprogramme unterstützen Sie bei der Finanzierung

    Bestenfalls haben Sie darauf hin gespart, einen Kiosk eröffnen zu können. Dann haben Sie schon einmal einen Grundstock. Vielleicht leihen Ihnen dann Familienmitglieder oder Freunde das noch fehlende Geld. Eine gute Möglichkeit stellt aber auch ein Gründungskredit dar. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. So stehen Ihnen hier zum Beispiel das Förderprogramm der KfW-Bank und spezielle staatliche Förderungen zur Verfügung. Zudem vergibt auch die Arbeitsagentur Gründungszuschüsse. Ansonsten können Sie natürlich auch einen Kredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragen. Was Sie dabei in jedem Fall benötigen, sind ein aussagekräftiger Businessplan und in der Regel auch Eigenkapital.

    Kiosk gründen ohne Eigenkapital – Crowdlending-Finanzierung als Lösung

    Wollen Sie einen Kiosk eröffnen, haben aber kein Eigenkapital, bietet sich eine Crowdlending-Finanzierung an. Sie stellen dafür Ihr Konzept auf einer entsprechenden Online-Crowdlending-Plattform vor. Unternehmen und Privatpersonen haben dann die Möglichkeit, gegen eine entsprechende Rendite in Ihr Konzept zu investieren. Überzeugen Sie die potenziellen Investoren und Investorinnen von Ihrem Vorhaben, bekommen Sie auf diese Weise vielleicht das erforderliche Kapital zusammen. Und das ganz ohne bürokratische Hürden und Businessplänen.

    Welche Steuern sind relevant?

    Welche Steuern für Ihr Unternehmen relevant sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Wenn Sie Ihren Kiosk als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft wie eine GbR betreiben, zahlen Sie auf Ihren Gewinn Einkommensteuer. Die Steuererklärung basiert in diesem Fall auf einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, die dem Finanzamt zur Berechnung Ihrer Steuern dient.

    Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, deren Höhe von der Gemeinde festgelegt wird, in der sich Ihr Kiosk befindet. Es gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro, so dass Sie nur auf den darüber hinausgehenden Gewinn Gewerbesteuer zahlen müssen.

    Wenn Sie sich für eine Kapitalgesellschaft wie eine haftungsbeschränkte UG oder GmbH entscheiden, zahlen Sie auf den Gewinn ca. 16 Prozent Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag). Für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter*innen wird die Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) in Höhe von etwas mehr als 26 Prozent fällig. Kapitalgesellschaften unterliegen außerdem der Gewerbesteuer, ohne Freibetrag!

    Unabhängig von der Rechtsform fällt Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer an. Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 Prozent für bestimmte Waren und 7 Prozent für andere, wie z.B. Zeitschriften und bestimmte Lebensmittel und Getränke.

    Einen Kiosk gründen oder übernehmen – mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

    Um den Traum vom eigenen Kiosk wirklich schnell wahr werden zu lassen, benötigen Sie auf jeden Fall eine solide Finanzierung und eine realistische Kalkulation. Dafür müssen Sie wissen, wie hoch die Startkosten sowie die laufenden Kosten sind und mit wie viel Umsatz Sie pro Monat rechnen können. Neben der Miete für den Kiosk, der Ladenausstattung und den Warenkosten können noch viele weitere Ausgaben bzw. Kosten anfallen. Eventuell wird zusätzlich auch noch eine Abfindung fällig. Bevor Sie sich mit einem Kiosk selbstständig machen, ist eine detaillierte Übersicht über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bzw. Kosten unabdingbar. Angehende Kioskbesitzer:innen können dadurch erkennen, wie viel Kapital für die Startphase benötigt, wie hoch der Umsatz ausfallen muss, um alle laufenden Kosten zu decken, und was unter dem Strich als Gewinn verbucht werden kann. Eine gute Vorbereitung dieser Art schützt Sie vor falschen Entscheidungen und überzogenen Erwartungen.

    Einen Kiosk eröffnen: Mit diesen Startkosten müssen Sie rechnen

    Im Hinblick auf die Kosten wird grundsätzlich zwischen einmaligen und laufenden Aufwendungen unterschieden. Beim Start in die Selbstständigkeit als Kioskbesitzer bzw. -betreiber richtet sich der Blick erst einmal auf die Kosten, die Sie einmalig aufbringen müssen. Kosten dieser Art fallen zum Beispiel für das Inventar und die Einrichtung Ihres Kiosks an. Typische Kostenpunkte stellen technische Geräte, die Kassen- und Verkaufstheke oder auch Regale für die Lagerung dar. Auch die Mietkaution sowie etwa der für den Betrieb des Kiosks benötigte Gewerbeschein lassen sich in diese Kostenkategorie einordnen.

    Die einmaligen Startkosten auf einen Blick:

    • Mietkaution: Meistens verlangt der Vermieter den dreifachen Bruttomietzins inklusive der Nebenkosten. Die Höhe der Mietkaution hängt damit immer mit der Höhe der Miete zusammen.
    • Kasse: Hier gibt es große Unterschiede bei der Preisgestaltung. Kosten zwischen 500 und 5.000 Euro sind möglich
    • Verkaufs- und Kassentheke: Es kommt hierbei auf Form, Größe und Qualität an. Die Kosten liegen in den meisten Fällen zwischen 800 und 2.500 Euro.
    • Kühlschrank: Je nach Größe und Reichweite des Kiosks benötigen Sie unter Umständen auch mehrere Kühlschränke. Die einzelnen Geräte variieren dabei mitunter stark Preis. Pro Kühlschrank fallen je nach Qualität und Größe etwa 500 bis 1.500 Euro an.
    • Eistruhe: 400 bis 800 Euro sollten hierfür einkalkuliert werden.
    • Kaffeemaschine: Wie viel Sie mindestens ausgeben müssen, ist von Ihrer Intention abhängig. Es gibt Maschinen für 500 Euro und für größere Vorhaben besonders spezifizierte Modelle für 4.000 Euro und mehr.
    • Regal für Tabakwaren: Ein spezifisches Regal dieser Art kostet Sie in der Regel zwischen 1.200 und 1.800 Euro.
    • Verkaufs- und Lagerregale: Je größer der Kiosk und je üppiger das Angebot ist, desto mehr Verkaufs- und Lagerfläche benötigen Sie. Durchschnittlich fallen hier zwischen 1.500 und 2.500 Euro an.
    • Sonstige Einrichtungsgegenstände: Hierzu zählen zum Beispiel Lampen, Bistrotische und Sitzgelegenheiten. Vorausgesetzt, Ihr Kiosk bietet hierfür Platz und ist von der Konzeption her darauf auch ausgerichtet, sind hier Kosten zwischen 400 und 4.000 Euro möglich.
    • Gewerbeschein Die Höhe der Gebühren bzw. Kosten für Ihre Gewerbeanmeldung unterscheiden sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel bewegen sich die Gebühren jedoch zwischen zehn und 65 Euro.
    • Erweiterter Gewerbeschein für die Verzehrerlaubnis direkt vor Ort: Damit Ihre Kunden Ihre Waren direkt im Kiosk bzw. im direkten Umfeld verzehren können, benötigen Sie dafür eine zusätzliche Erlaubnis vom Gewerbeamt. Die Erweiterung des Gewerbescheins kostet Sie in der Regel zwischen 500 und 600 Euro.

    Die laufenden Kosten sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

    Neben diesen einmaligen Kosten muss der Fokus von angehenden Kioskbetreiber:innen auch immer auf den laufenden Kosten liegen. Für Ihre Kalkulation sind diese Kosten von großer Bedeutung. Die größten Posten stellen hier zweifelsohne die monatliche Miete für das Ladenlokal sowie die Kosten für den Wareneinkauf dar. Es reicht aber bei weitem nicht, die Kosten hauptsächlich an diesen beiden Positionen festzumachen.

    Vergessen dürfen Sie auch nicht die permanent anfallenden Nebenkosten, wie zum Beispiel für Strom, Heizung, Wasser und Abfallentsorgung. Diese Kostenfaktoren sollten Sie nicht unterschätzen. Vor allem die Kosten für Strom können beispielsweise beim Betrieb von mehreren Kühlschränken Ihr Budget kräftig belasten.

    Kosten einkalkulieren für den bedarfsgerechten Versicherungsschutz

    Hinzu kommen noch die Aufwendungen für den erforderlichen Versicherungsschutz. Den benötigen Sie zwingend, um sich gegen Verluste durch Ladendiebstahl oder durch einen möglichen Einbruch gezielt abzusichern. Schließlich befinden sich permanent mit zum Beispiel hochpreisigem Alkohol, einer sehr großen Anzahl an Tabakprodukten und anderen wertvolleren Artikeln ein stets hoher Warenwert in Ihrem Kiosk.

    Ohne die Absicherung durch eine entsprechende Versicherung können Sie diesen Warenwert nicht ausreichend schützen. Haben Sie sich für eine passende Versicherungsgesellschaft entschieden, sollten Sie dem zuständigen Sachbearbeiter alle Werte so genau wie möglich angeben. Kommt es zum Versicherungsfall, sind Sie dann im Hinblick auf die Höhe der Erstattung bestens gewappnet. Zwischen 600 und 1.200 Euro pro Jahr sollten Sie an diesbezüglichen Versicherungsprämien einkalkulieren.

    Trotz Kosten: Auf einen Steuerberater sollten Sie nicht verzichten

    Gerade als Gründer:in oder unerfahrene Kioskbetreiber:innen ist es außerdem ratsam, sich einen Steuerberater zu nehmen. Das deutsche Steuerrecht erfordert aufgrund seiner Komplexität ein fundiertes Fachwissen und bestenfalls eine langjährige Expertise. Ein Steuerberater sorgt hier für die entsprechende Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten und gewährleistet eine einwandfreie Buchhaltung. Die Kosten für einen Steuerberater können je nach Zeit- und Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch ausfallen. Zwischen 200 und 300 Euro pro Monat sollten Sie aber auf jeden Fall einplanen.

    Kritischer Faktor Warenkosten: Sie treten immer in Vorleistung

    Vielen Gründern und Gründerinnen ist im Vorfeld nicht klar, dass das Betreiben eines Kiosks auf dem Prinzip der Vorleistung basiert. Das bedeutet: Um Ihren Kiosk mit Waren bzw. Verkaufsartikeln auszustatten, müssen Sie in Vorleistung treten und Ihre Einkäufe bei den liefernden Firmen bezahlen, bevor Sie die Produkte in Ihrem Kiosk erst nach und nach Ihren Kunden verkaufen. Unterschätzen Sie nicht die Summen, die dabei zustande kommen. Alleine die Warenkosten für Tabakwaren können ein Budget bereits stark belasten. In zahlreichen Kiosken entfallen rund zwei Drittel der Warenkosten auf den Tabakbereich. Auch die Kosten für Spirituosen sollten Sie nicht unterschätzen. Möchten Sie Ihren Kunden eine große Produktvielfalt bieten, haben Sie auch einen entsprechend hohen Kapitalbedarf.

    Ware verkauft Ware – sorgen Sie für stets volle Regale

    Um Warenkosten zu sparen, kaufen einige Gründer:innen anfangs erst einmal weniger Produkte ein. Eine solche Strategie ist aber nicht empfehlenswert. Denn so laufen Sie Gefahr, dass Teile Ihrer Kundschaft vor leeren oder nur noch lückenhaft gefüllten Regalen steht. Das wirkt sich negativ auf Ihr Erscheinungsbild aus. Noch schlimmer ist die Tatsache, dass Sie dadurch die Bedürfnisse Ihrer Kund:innen nicht befriedigen können. Dadurch verprellen Sie möglicherweise erst einmal potenzielle Stammkunden. Demgegenüber sendet ein gut bestücktes Verkaufsregal positive Signale an Ihre Kundschaft aus. Volle Regale stehen für neue und frische Ware. Das lässt die Kund:innen gerne zugreifen. Daher sollte die Warenausstattung bzw. die Menge an Verkaufsprodukten gerade in der Startphase immer sehr hoch sein. Hier gilt: Ware verkauft Ware.

    Einen Kiosk als Franchise eröffnen: Die dritte Option

    Viele Kioske, vor allem an stark frequentierten Standorten wie Bahnhöfen, werden heute im Franchising betrieben. Das hat den Vorteil, dass man auf die Erfahrung des Franchisegebers oder der Franchisegeberin in Bezug auf Sortiment, Umsatz und Kosten zurückgreifen kann und von dessen etablierter Marke profitiert. Allerdings sind damit auch Kosten verbunden, unter anderem eine Einstiegsgebühr und ein Prozentsatz des Umsatzes, den Sie an den:die Franchisegeber:in zahlen.

    Auch wenn Sie als Franchisenehmer:in kein eigenes Geschäftskonzept entwickeln müssen, ist das Erstellen eines Businessplans in den meisten Fällen erforderlich. Dabei sollte der Schwerpunkt weniger auf der Geschäftsidee liegen (da diese oft von den Franchisegeber:innen kommt), sondern auf der Finanzplanung, um Kosten, Umsatz und Gewinn genau zu kalkulieren.

    Sowohl Franchising als auch die Übernahme eines bestehenden Kiosks sind attraktiv, wenn man ein eigenes Geschäft führen möchte, aber weniger Wert auf die Umsetzung eigener Ideen legt. Der Vorteil liegt im geringeren wirtschaftlichen Risiko.

    Kiosk eröffnen: So viel Kapital benötigen Sie konkret

    Die Gesamtkosten für das Eröffnen und Betreiben eines Kiosks lassen sich natürlich nicht pauschalisieren, sondern sind immer individuell zu betrachten. Das fängt bei der Größe und dem Kiosk-Standort ab. Denn diese beiden Punkte beeinflussen maßgeblich die Höhe der Miete, die Sie für die Kiosk-Räumlichkeiten bezahlen müssen. Betreiben Sie Ihr Geschäft zum Beispiel direkt in Innenstadt-Lage einer Großstadt, fallen weitaus höhere Mietkosten als für einen Kiosk in einer mittelgroßen oder kleinen Stadt an.

    Die Unterschiede sind hier extrem groß. Ein kleiner Lotto-Tabak- und Pressekiosk mit einer Verkaufsfläche von rund 20 Quadratmetern in B-Lage kostet zum Beispiel in München mindestens 550 Euro, während Sie für eine Premium-Lage bei gleicher Ladengröße mitunter über 2.000 Euro an den Vermieter überweisen müssen. In Dortmund werden demgegenüber für einen etwa 40 Quadratmeter großen Kiosk in bevorzugter Lage rund 800 Euro fällig.

    In Rudolstadt mit seinen knapp 25.000 Einwohner bekommen Sie einen etwa 50 Quadratmeter großen Kiosk in der Innenstadt dagegen mitunter schon für eine Miete zwischen 200 und 450 Euro. Die Größe des Ladenlokals ist dabei im Hinblick auf die Kosten sowie auch die Einnahmen dabei eher sekundär wichtig. Die Lage ist hier stets das entscheidende Kriterium. Denn ein großes Einzugsgebiet mit einer hohen Bevölkerungsdichte oder mit reichlich Laufkundschaft gewährleistet viel potenzielle Kundschaft.

    Die Kiosk-Lage und die Größe haben großen Einfluss auf Miete und Warenkosten

    Im Hinblick auf die Warenkosten nimmt die Lage gegenüber der Größe der Verkaufsfläche dann wiederum eine weitaus kleinere Rolle ein. Zwar bieten einige Kioske in Top-Lagen zusätzlich höherpreisige Artikel an, aber die Standard-Palette an Angeboten unterscheidet sich meistens nicht großartig. Ein Schokoriegel ist im Einkauf in Frankfurt ebenso teuer wie ein Schokoriegel der gleichen Marke in Erfurt oder Selm. Daher sind Beispielrechnungen über die Warenkosten auch aussagekräftiger und können als gute Orientierungshilfe dienen. Genau diesen Zweck erfüllt die folgende Musterrechnung in Bezug auf die Warenkosten.

    Warenkosten – an dieser Beispielrechnung können Sie sich orientieren

    Den wichtigsten Faktor für die Kalkulation der Warenkosten stellt die Größe der Verkaufsfläche dar. Je mehr Quadratmeter für den Verkauf zur Verfügung stehen, desto mehr Waren brauchen Sie, um die Regale lückenlos zu füllen. In der Praxis ergeben sich dabei auf Basis von Schätz- und Erfahrungswerten diese Konstellationen:

    • Für die Bestückung eines kleinen Kiosks mit 25 Quadratmetern Verkaufsfläche sollten Sie mit Warenkosten zwischen 12.000 und 17.000 Euro rechnen. Im Einzelnen setzt sich dies zusammen aus 8.000 bis 12.000 Euro für Tabakwaren, rund 2.000 bis 4.000 Euro für Food, Süßigkeiten, Getränke und Eis, etwa 1.000 bis 1.500 Euro für Zeitschriften und Zeitungen sowie ebenfalls ca. 1.000 bis 1.500 Euro für sonstige Waren bzw. Angebote.
    • Möchten Sie einen mittelgroßen Kiosk eröffnen (ca. 55 bis 65 Quadratmeter), sollten Sie dagegen für Tabakprodukte bis zu 15.000 Euro an Kosten einplanen. Für Getränke, Süßigkeiten, Eis und Food sind in der Regel Summen zwischen 4.000 und 6.000 Euro einzuplanen. Zeitschriften, Zeitungen und sonstige Waren kosten Sie im Rahmen dieser Größenordnung ungefähr 3.000 bis 4.500 Euro. Insgesamt haben Sie hier also einen Kapitalbedarf zwischen 22.000 und 24.000 Euro.
    • Handelt es sich um einen großen Kiosk mit einer Größe ab ca. 75 Quadratmetern, steigen die Kosten noch einmal deutlich an. Die Kosten für Tabakwaren können sich hier durchaus auf 18.000 bis 22.000 Euro belaufen. Für Getränke, Eis, Food und Süßigkeiten sollten Sie einen Kapitalbedarf zwischen 6.000 und 9.000 Euro einkalkulieren. Hinzu kommen noch Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Produkte im Wert von 4.000 bis 7.000 Euro. Das ergibt einen Gesamtbedarf von 28.000 bis 38.000 Euro.

    Bleiben Sie stets realistisch bei Ihren Einschätzungen

    Mit wie viel Umsatz und Gewinn Sie letztendlich rechnen können, hängt immer von der Lage und der Größe Ihres Kiosks ab. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, dass Kioskbetreiber:innen vor der Eröffnung für die Umsätze eine Planung anfertigen. Prädestiniert hierfür ist ein klassischer Businessplan. Wenn Sie nicht genau wissen, wie das funktioniert, holen Sie sich die Hilfe von Experten oder nutzen Sie eine professionelle Software. Alternativ können Sie sich auch im Internet kostenlos einen Muster-Businessplan herunterladen. Auch Ihre Hausbank sowie die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) geben Gründer und Gründerinnen in der Regel Hilfestellung beim Anfertigen eines Businessplans.

    Grundsätzlich wichtig dabei ist Objektivität und Realitätssinn. Häufig sind gerade Gründer und Gründerinnen zu ambitioniert, wenn sie den eigenen Umsatz einschätzen. Bedenken Sie bei Ihrer Umsatzeinschätzung, dass ein neuer Kiosk in der Regel drei bis sechs Monate benötigt, bis er richtig angelaufen ist. Genau deshalb sollten Sie Ihre Liquidität in dieser Zeit auch nicht bis zum Anschlag ausschöpfen und dafür vielmehr ein finanzielles Polster zurückbehalten. Dann sind Sie immer in der Lage, die anfallenden Rechnungen zu begleichen. Zudem haben Sie einen finanziellen Puffer, falls unerwartete Kosten hinzukommen.

    Kiosk eröffnen: Lohnt sich das überhaupt?

    Wenn Sie als Gründer:in einen Kiosk eröffnen möchten, spielt natürlich immer auch der eigene Verdienst eine entscheidende Rolle. Rein vom Umsatz her betrachtet, präsentieren viele Kioske beeindruckende Zahlen. Ein Umsatz von 50.000 bis 80.000 pro Monat sind gerade bei unmittelbaren Stadtlagen jederzeit möglich. Selbst ein hoher Umsatz in dieser Größenordnung hilft Ihnen nicht, wenn unter dem Strich nicht genug Gewinn für Sie dabei herausspringt.

    Bevor ein Gründer oder eine Gründerin einen Kiosk eröffnet, sollte das persönliche Verdienstziel klar abgesteckt sein. Ob Ihr persönliches Einkommensziel mit Ihrem Vorhaben überhaupt zu erreichen ist, erkennen Sie selbst zum Beispiel durch die Berechnungen im Businessplan. Anhand des Zahlenwerks können Sie sehen, wie viel Umsatz nötig ist, um Ihren Einkommenswunsch zu verwirklichen.

    Fakt ist: Je größer Ihr Kiosk bzw. Sortiment und je attraktiver der Standort ist, desto mehr Umsatz dürfen Sie auch erwarten. Aber Vorsicht: Wenn Sie an einem Top-Tag mit sehr viel Kundschaft überaus zufriedenstellende Einnahmen generieren können, stellt dies immer erst einmal nur reine Umsatzerlöse dar. Das Geld in der Kasse gehört Ihnen quasi noch überhaupt nicht. Von den Einnahmen müssen erst noch die Kosten und die Steuerabgaben abgezogen werden. Erst dann sehen Sie den Betrag, der tatsächlich Ihren Gewinn darstellt und aus dem Ihr Verdienst resultiert.

    lxlp