Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Ein wichtiger Baustein im Rahmen der Gewerbeversicherungen

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    Sie sind Gründer:in eines Start-Ups oder arbeiten als Chef:in eines kleinen oder mittleren Unternehmens? Sie sind als Freelancer:in, Gründer:in oder selbständig tätig? Dann ist der Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung besonders wichtig, da sie etwaige Kosten abdeckt, die im Fall einer Rechtsstreitigkeit auf Sie zukommen können.

    Für wen generell ist der Abschluss eines gewerblichen Rechtsschutzes zu empfehlen?

    Für jede selbstständig tätige Person, sei es als Freelancer:in, IT-Berater:in, Handwerker:in oder Freiberufler:in: Ein gewerblicher Rechtsschutz ist für diese Personengruppe auf jeden Fall ratsam! Denn wenn Sie beispielsweise mit einem Ihrer Mitarbeiter:innen einen Rechtsstreit austragen müssen, ist dies für Sie meist mit hohen Kosten verbunden. Um sich gegen diese Fälle abzusichern, sollten Sie eine solche Versicherung abschließen.

    Damit gehört die gewerbliche Rechtsschutzversicherung, auch „Firmenrechtsschutzversicherung“ genannt, zu den wichtigstenbetrieblichen Versicherungen, die für beinahe alle Unternehmer:innen unverzichtbar sind. Egal, ob Sie als Ein-Personen-Unternehmen, als Selbstständige oder als Kleinst-und Kleinunternehmer:in tätig sind: Der Abschluss einer solchen Versicherung ist hier nicht nur sinnvoll, sondern beinahe schon ein Muss!

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    Was sichert der gewerbliche Rechtsschutz ab?

    Mit einer solchen Versicherung sichern Sie sich, als Unternehmer:in, gegen die Kosten eines Rechtsstreites ab. Die Deckung beinhaltet hier üblicherweise den kompletten Ablauf eines Streitfalles, und zwar angefangen von der ersten Beratung, über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung bis hin zum Gerichtsprozess. Diese Versicherung übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für ein Gutachten, für die Zeugengelder sowie die Kaution inklusive- je nach Prozessausgang- auch die Kosten der gegnerischen Partei. Weiterhin werden auch die Beträge übernommen, die entstehen, sollte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen müssen, solange es nicht um eine vorsätzliche Handlung geht. Der Vertragsrechtsschutz jedoch ist im gewerblichen Rechtsschutz nicht enthalten, so dass Ihr Unternehmen bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden in solchen Fällen nicht versichert ist.

    Ein Überblick über die Kriterien, die einen gewerblichen Rechtsschutz gewährleisten.

    Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

    In welchem Umfang die Versicherung jeweils zahlt, hängt von Ihrer Police, also Ihrem Versicherungsschein und der hier vereinbarten Schadenssumme ab. Je höher Ihr Versicherungsschutz ist, desto höher sind auch die Beiträge, die Sie für eine solche Versicherung zahlen müssen! Auch richtet sich der Preis Ihrer gewerblichen Rechtsschutzversicherung danach, wie viele Personen Sie über die Versicherung schützen müssen. Wenn der Schutz nur Sie alleine betrifft, dann müssen sie mit nur wenigen Hundert Euro jährlich rechnen, die Sie, je nach Versicherungsgesellschaft, auf kleine monatliche Raten aufteilen können.

    Unser Tipp: In der Regel können Sie die Kosten für gewerblichen Rechtsschutz von der Steuer absetzen, da die Beiträge für Sie, als Unternehmer:in, zu den regulären Betriebsausgaben zählen. Im Zweifel sollten Sie sich an eine(n) Steuerberater:in wenden, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten!

    Ein Beispiel für einen Schadensfall ist die fristlose Kündigung

    Sie sind Inhaber:in eines Friseursalons und beschuldigen eine Ihrer Mitarbeiter:innen regelmäßig Privatgespräche über das firmeneigene Handy zu führen. Aus diesem Grund kündigen Sie dieser Person – und zwar fristlos. Diese bestreitet die von Ihnen erhobenen Vorwürfe und geht gerichtlich gegen Sie vor. Hier greift jetzt die von Ihnen abgeschlossene gewerbliche Rechtsschutzversicherung und übernimmt die durch den Fall entstehenden Kosten.

    Die geeigneten „Bausteine“ für Ihren passgenauen gewerblichen Rechtsschutz

    Sie können bei den meisten Versicherungsgesellschaften innerhalb verschiedener Optionen den individuell geeigneten Firmenschutz auswählen. So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, den Bereich „Privatleben“ absichern zu lassen. Wenn Sie beispielsweise als Einzelunternehmer:in tätig sind, brauchen Sie dann keine zusätzliche private Rechtsschutzversicherung mehr abzuschließen.

    Wann können Sie keine Zahlung von Ihrer gewerblichen Rechtsschutzversicherung erwarten?

    Liegt ein vorsätzliches Verhalten vor, was auch nachgewiesen werden kann, dann wird Ihre Versicherung keine Zahlung vornehmen. Ausgeschlossen sind auch generell Vorfälle von Diebstahl und Betrug. Bei vorsätzlichem Verhalten kann es vorkommen, dass Ihre Versicherung bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung für die bis dahin entstandenen Kosten zwar aufkommt, jedoch von Ihnen diese nach dem Urteil zurückfordert.

    Bei lediglich fahrlässiger Handlung behalten Sie Ihren Versicherungsanspruch. Der Versicherungsschutz greift darüber hinaus auch dann nicht, wenn bereits ein Verfahren läuft oder sich zwingend ankündigt. Schließen Sie erst dann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ab, dann „sind Sie zu spät dran“!

    Was ist eine passive und aktive Rechtsschutzfunktion innerhalb der gewerblichen Rechtsschutzversicherung?

    Im Fall der passiven Rechtsschutzfunktion unterstützt die Gesellschaft Sie, als ihren Kunden, sollte gegen Sie ein Rechtsstreit drohen, wie wir es in dem „Friseur:innen“ Beispiel geschildert haben. Die sogenannte „aktive Rechtsschutzfunktion“ ermöglicht es Ihnen, von sich aus gegen bestimmte Tatbestände vorzugehen. So greift der gewerbliche Rechtsschutz zum Beispiel dann, wenn Sie, als Unternehmer:in, aktiv gegen eine Mieterhöhung Ihrer Geschäftsräume klagen.

    Vergessen Sie bitte auch nicht den Arbeitsrechtsschutz

    Wie ja schon erwähnt, ist der gewerbliche Rechtsschutz wie eine Art „Baukasten-Prinzip“ konstruiert. So können Sie sich, je nach dem individuellen Bedarf Ihrer Firma, einzelne Optionen oder Bausteine in Ihren Versicherungsschutz integrieren lassen. Einer der wichtigsten Bereiche ist in diesem Zusammenhang der Arbeitsrechtsschutz, der immer dann zum Zug kommt, wenn Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Mitarbeiter:innen auszufechten haben.

    Unser Tipp: Informieren Sie sich bitte im Vorfeld darüber, welche Versicherungsbausteine für Ihr Unternehmen speziell besonders wichtig sind. Ratsam ist auch immer ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Anbieter!

    Wartezeiten: Ab wann sind Sie abgesichert?

    In puncto „gewerblicher Rechtsschutz“ besteht in einigen Leistungssparten eine sogenannte „Wartezeit“. Diese betrifft beispielsweise die Bereiche:

    • Datenrechtsschutz
    • Verwaltungsrechtsschutz
    • Arbeitsrechtsschutz

    Die Wartezeit dient der Versicherungsgesellschaft dazu, Rechtsstreitigkeiten aus dem Versicherungsschutz zu nehmen, die bereits vor dem Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung begannen. Auch solche Rechtsstreitigkeiten, die bereits im Vorfeld absehbar waren, gehören in diese Kategorie. Welche Leistungsarten in Ihrem Fall von der Wartezeit betroffen sind, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft klären. Üblicherweise beträgt die Wartezeit bei gewerblicher Rechtsschutzversicherung drei Monate.

    Fazit

    Gewerblicher Rechtsschutz ist für jede selbstständig tätige Person, sei es als Freelancer:in, IT-Berater:in, Handwerker:in oder Freiberufler:in: ebenso unabdingbar wie für Chef:innen von Kleinst-Klein-und mittelständigen Unternehmen. Drei Kriterien sollten Sie bei dem Abschluss ganz besondere Aufmerksamkeit schenken:

    • Deckungssumme
    • Selbstbehalt
    • Wartezeit

    Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist gerade für Sie als Unternehmer:in überaus wichtig. Sie gibt nämlich an, bis zu welchem Betrag Ihre Versicherungsgesellschaft die Kosten für juristische Streitigkeiten übernimmt. Denn gerade bei größeren Prozessen können die Kosten oft mehrere zehntausend Euro betragen. Gerade wenn es sich um kleinere Unternehmen handelt, können solche Beträge die Existenz kosten!

    Unser Tipp: Damit Sie auch bei größeren Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert sind, sollte Ihre Versicherungssumme auf keinen Fall unter 500.000 Euro liegen! Wenn in Ihrem Versicherungsschein eine maximale Kautionssumme von 250.000 Euro festgelegt worden ist, so können Sie diese im Fall eines Rechtsstreits häufig als zinsloses Darlehen nutzen.

    Mit dem Selbstbehalt senken Sie Ihre Versicherungsprämie

    Mit einem solchen Selbstbehalt können Sie Ihre Versicherungsprämie reduzieren. Fachleute empfehlen in diesem Zusammenhang eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadensfall.

    Gerade auch dann, wenn Sie in der Gründungsphase sind, bietet Ihnen der Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung einen soliden Schutz!

    lxlp