Freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige
Inhaltsverzeichnis
Handwerker, Künstler:innen und Publizisten, Seelotsen, freiberufliche Lehrer:innen und Hebammen sowie einige andere spezielle Berufe sind in Deutschland derzeit gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen selbständigen Unternehmer:innen kümmern sich auf freiwilliger Basis um die eigene Altersvorsorge: Sie können auf Antrag ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden.
Wer ist gesetzlich pflichtversichert in der Rentenversicherung?
In Deutschland haben neben Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden folgende Berufsgruppen und Personengruppen eine Versicherungspflicht:
- Studierende mit Nebenjobs (hier gilt es ggf. Ausnahmeregelungen zu beachten!)
- Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld
- Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
- Menschen mit Behinderung
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
- Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
- Künstler:innen und Publizisten
Freiberufler wie Künstler:innen und Publizisten und jede:r mit einer kreativen Tätigkeit in Deutschland sind außerdem zur Versicherung über die Künstlersozialkasse verpflichtet, die neben den Rentenbeiträgen auch die Krankenkassenbeiträge der Mitglieder verwaltet und die Leistungen bezuschusst, siehe Künstlersozialkasse.
Wenn Sie als Selbständige:r unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate ab Gründung selbst bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden – nur bei einigen wenigen Berufen wie Seelotse oder Küstenfischer erfolgt die Anmeldung automatisch über die Knappschaft. Die Meldepflicht für die Pflichtversicherung besteht auch, wenn ein Gründungszuschuss gezahlt wird. Bei versäumter Frist werden die Beiträge nachgefordert. Das gilt aber nur für die Pflichtversicherten in der RV.
Die Rente ist häufig das Letzte, an das Sie als junger Mensch oder Existenzgründer:in denken werden, wenn Sie sich selbständig machen. Doch in die Rentenkasse einzuzahlen oder ein tragfähiges Konzept für die eigene Altersvorsorge zu erstellen ist eine Aufgabe vom ersten Tag an, denn auch Absicherung ist eine unternehmerische Pflicht. Auch kleine monatliche Beiträge können einen großen Unterschied machen, wenn Sie von Anfang an in eine Rentenversicherung einzahlen.
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Auch für Selbständige: Die Voraussetzungen für die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Freiwillig versichern kann sich vom 16. Lebensjahr an, wer in der Bundesrepublik Deutschlang wohnt oder normalerweise hier lebt. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an, was bedeutet: als Ausländer:in sind Sie ebenso berechtigt wie Deutsche, die sich im Ausland aufhalten. Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen.
Durch die freiwillig gezahlten Rentenbeiträge erwerben und erhöhen Sie Rentenansprüche oder können damit sicherstellen, bisherige Anwartschaften und Ansprüche nicht zu verlieren. In Deutschland versichern sich 210.000 Menschen freiwillig in der gesetzlichen RV, weil sie Ansprüche erhalten oder sichern wollen.
Wenn Sie – beispielsweise wegen der Geburt eines Kindes – bisher nur eine kurze Zeit berufstätig waren und erst wenige Beiträge eingezahlt haben, lohnen sich freiwillige Beiträge besonders, wenn Sie nun gründen und überhaupt. Falls die bisher von Ihnen zurückgelegten „rentenrechtlichen“ Zeiten (Kindererziehungszeiten eingerechnet) keine fünf Jahre Wartezeit ergeben, können Sie mit den freiwilligen Beiträgen trotzdemn einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben. Mit fünf Jahren haben Sie zudem die Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente für Ihre Angehörigen erfüllt.
Der Antrag auf freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kann zum Beispiel in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung selbst oder bei einem Versichertenberater der RV gestellt werden.
Wichtig ist außerdem, dass der Antrag in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit erfolgen muss.
Die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Selbständige
Sie fragen sich vielleicht „Wieso sollte ich in ein solches System einzahlen, wenn die Rente noch Jahrzehnte entfernt ist und ich in der Gründungsphase oder jetzt nach der Krise buchstäblich jeden Cent brauche? Sollte ich nicht lieber auf eigene Faust etwas zurücklegen oder eine private Vorsorge abschließen, auf die ich notfalls zugreifen kann, statt gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen?“
Die Antwort darauf ist individuell und hängt von vielen Dingen ab. Eins jedoch gilt grundsätzlich: Eine zusätzliche private Altersvorsorge sollte sich nach Möglichkeit jede:r aufbauen, auch alle gesetzlich rentenversicherten Personen, um im Alter Finanzlücken zu schließen und die Regelaltersrente zu erhöhen und Anspruch auf Rentenleistungen zu haben. Vorsorge sollte immer auf mehreren Füßen stehen.
Es gibt viele gute Gründe dafür, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Eine freiwillige Versicherung kann beispielsweise für Sie sinnvoll sein, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben, eventuelle Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente weiterhin abzusichern oder um die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente für Angehörige zu erfüllen.
Oder Sie zahlen den niedrigen monatlichen Mindestbeitrag, um lückenlos weiterhin Rentenansprüche bei der RV aufzubauen, um im Bedarfsfall nach der Wartefrist Anspruch auf eine Rente im Fall der Erwerbsminderung zu haben oder Reha-Maßnahmen beanspruchen zu können.
Wie hoch sind die Mindestbeiträge und Höchstbeiträge in die Rentenkasse bei freiwilliger Einzahlung?
Der Mindestbeitrag für die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung liegt bei derzeit 100,07 € (Stand 2024). Für diese Summe einen Rentenanspruch aufrechtzuerhalten ist eine gute Idee, auch und vor allem für Gründer:innen.
Sie legen selbst fest, wie hoch die freiwilligen Beiträge sind und die Höhe kann jederzeit wieder verändert werden. Sie können freiwillige Beiträge zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro pro Monat einzahlen, nur einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich nicht mehr ändern. Die freiwilligen Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres zahlen.
Was ist der Regelbeitrag in der Rentenversicherungspflicht?
Der Regelbeitrag ist die Summe, die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber in Deutschland gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Er wird auf das Einkommen beziehungsweise das Bruttogehalt der Arbeitnehmer:innen angerechnet und dient der Finanzierung des deutschen Rentensystems. Dieser Regelbeitrag wird von Bundesregierung und Bundestag festgelegt und kann sich jährlich ändern – von seiner Höhe hängt es ab, wie die Einzahlungen in die RV sich jeweils auf die Höhe der Rente auswirken.
Je größer die von Ihnen gezahlte Beitragshöhe ist, desto höher die Rentensteigerung. Auf den ersten Blick hört es sich nicht sehr beeindruckend an: Wer den freiwilligen Mindestbeitrag von 100,07 ein Jahr lang zahlt, steigert die eigene Rente um 5 Euro. Beim Höchstbeitrag von 1.404,30 steigt sie um 76 Euro monatlich. Doch selbst mit dem Mindestbeitrag erwerben Sie Ansprüche und können nach Belieben mehr einzahlen, wenn Ihr Unternehmen gut läuft. Mit dem Altersvorsorge-Rechner können Sie prüfen, wie die freiwilligen Zahlungen die Rente erhöhen.
Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung steuerlich? Ja, denn seit Anfang 2023 können Rentenbeiträge in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem können Selbständige, die Pflichtbeiträge zahlen, zusätzlich die staatliche Förderung bei der Riester-Rente nutzen.
Die Auszahlung der gesetzlichen Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen.
Lohnt sich die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige?
Die freiwillige Beitragszahlung ergibt für Gründer:innen einen Sinn und auch dann, wenn Sie dadurch eine Rentenanwartschaft erwerben, weil nur noch wenige Beitragsjahre oder Beitragsmonate fehlen.
Durch mindestens die Einzahlung des Mindestbeitrags weiterhin an der gesetzlichen Altersabsicherung teilzunehmen und bei Bedarf aufzustocken, das kann generell sehr sinnvoll sein: Vorsorge ist im Idealfall immer ein Mix aus unterschiedlichen Bausteinen und Möglichkeiten und bei der RV punktet eher das Gesamtpaket als der absehbare monatliche Betrag. Pauschal lässt sich die Frage allerdings nicht beantworten, dazu sind die Lebenssituationen von Menschen zu unterschiedlich – ohne professionelle Unterstützung lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Eine neutrale Beratung für die individuelle Vorsorgesituation vereinbaren Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung selbst.
„Durch freiwillige Beiträge steht Ihnen das umfangreiche Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Neben der Absicherung im Alter können Sie Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben, wenn Sie die weiteren Voraussetzungen dafür erfüllen. Auch Ihre Hinterbliebenen können so abgesichert werden.
Freiwillige Beiträge lohnen sich für Sie vor allem dann, wenn Sie damit den bereits erworbenen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten können. Das ist sinnvoll, wenn Sie
→ vor 1984 bereits die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt haben,
→ seit 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben und
→ jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen.
Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, prüft Ihr Rentenversicherungsträger auf Wunsch für Sie.
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