Ein Personen GmbH gründen

Ein-Personen-GmbH
Sinnvoll oder nicht?

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    Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich im ersten Schritt für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Eine beliebte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Wie viele Personen an einer GmbH beteiligt sind, ist aus rechtlicher Sicht unerheblich. Man kann daher eine GmbH auch alleine gründen!

    Definition: Was ist eine Ein-Personen-GmbH?

    Eine Ein-Personen-GmbH ist eine „ganz normale“ GmbH, nur mit dem Unterschied, dass sie von einer und nicht von mehreren Personen gegründet wird. Diese Person ist somit gleichzeitig Geschäftsführer:in und Alleingesellschafter:in.

    Ansonsten gelten für die Ein-Personen-GmbH alle gesetzlichen Regelungen, wie sie das GmbH-Gesetz vorschreibt: So ist eine GmbH eine Kapitalgesellschaft und braucht ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon (12.500 Euro) muss man bei der Gründung auf ein Geschäftskonto einzahlen, entweder bar oder in Form von Sacheinlagen.

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    Man kann in einer Ein-Personen-GmbH übrigens beliebig viele Mitarbeiter:innen einstellen! Die Bezeichnung „eine Person“ bezieht sich nur auf die Führungsebene.

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    Welche Vorteile hat die Ein-Personen-GmbH?

    Ein genereller Vorteil einer GmbH ist – wie der Name schon sagt – die beschränkte Haftung: Als Gesellschafter:in einer GmbH haften Sie nicht wie Freiberufler:innen oder Einzelunternehmer:innen mit Ihrem Privatvermögen, wenn das Unternehmen in Konkurs geht. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, das Sie eingebracht haben, dadurch ist das finanzielle Risiko geringer. Doch Vorsicht: Banken können bei der Vergabe von Krediten dennoch eine private Bürgschaft voraussetzen.

    Darüber hinaus hat eine GmbH gewisse steuerliche Vorteile, wenn Sie die Gewinne im Unternehmen belassen. Diese werden nur mit 30 Prozent besteuert, nicht mit dem persönlichen Steuersatz von über 40 Prozent.

    Vorteilhaft an einer Solo-GmbH ist schließlich der hohe Grad an Selbstbestimmung: Man muss sich nicht wie in einer „normalen“ GmbH mit anderen Gesellschafter:innen absprechen. Daher eignet sich die Ein-Personen-GmbH beispielsweise auch für Unternehmer:innen, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) alleine weiterführen wollen. Die Umwandlung in eine andere Rechtsform ist jedoch etwas kompliziert, lassen Sie sich dazu am besten juristisch beraten.

    Ein-Personen-GmbH: Vorteile und Nachteile in der Übersicht

    Welche Nachteile hat die Ein-Personen-GmbH?

    Ein großer Nachteil ist das Mindestkapital von 25.000 Euro, das Sie als Alleingesellschafter:in selbst stemmen müssen. Bei der Gründung fallen zusätzlich rund 1.000 Euro an Notariats- und Verwaltungskosten an.

    Auch der laufende bürokratische Aufwand ist bei einer GmbH nicht zu unterschätzen, denn Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen einen Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber für viele Entscheidungen schriftliche Beschlüsse, selbst wenn Sie Alleingesellschafter:in sind.

    Steuerlich gibt es ebenso gewisse Nachteile, denn eine GmbH muss Gewerbe- und Körperschaftssteuer zahlen. Und wenn Sie Gewinne entnehmen, anstatt sie im Unternehmen zu belassen, werden diese mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

    GmbH alleine gründen: So funktioniert es

    Um eine Ein-Personen-GmbH zu gründen, sind die gleichen Schritte nötig wie bei einer „normalen“ GmbH:

    Schritt 1: Gesellschaftsvertrag

    Zuerst brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Sie können ihn individuell erstellen lassen oder einen vereinfachten Mustervertrag nutzen. In jedem Fall muss ein Notariatsbüro den Vertrag prüfen.

    Schritt 2: Einzahlung des Stammkapitals

    Anschließend zahlen Sie die Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH ein. Sacheinlagen wie Immobilien müssen Sie notariell beglaubigen lassen.

    Schritt 3: Eintrag ins Handelsregister

    Der / Die Notar:in prüft den Beleg über die Einzahlung und nimmt anschließend die Eintragung im Handelsregister vor. Danach erhalten Sie sich einen Handelsregisterauszug.

    Schritt 4: Gewerbeanmeldung

    Als Geschäftsführer:in melden Sie nun Ihre GmbH im Gewerbeamt sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Je nach Tätigkeitsbereich müssen Sie sich eventuell auch am Bauamt oder Ordnungsamt melden.

    Schritt 5: Meldung beim Finanzamt

    Beim zuständigen Finanzamt füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Anschließend erhält Ihre Ein-Personen-GmbH eine Steuernummer.

    Sobald diese Schritte abgeschlossen und alle Gebühren bezahlt sind, ist Ihre GmbH voll geschäftsfähig.

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