Sozialversicherung absetzen
Was sie beachten müssen
Inhaltsverzeichnis
Beiträge zur Sozialversicherung machen einen erheblichen Anteil des Bruttogehalts aus. Doch die Aufwendungen sollten in der Steuererklärung nicht vergessen werden: Über den Sonderausgabenabzug lässt sich die Steuer mindern.
Was versteht man unter Sozialversicherung?
In Deutschland ist die Sozialversicherung ein System, das verschiedene Formen der sozialen Absicherung für Bürger:innen bietet. In diesem System sind verschiedene Bereiche enthalten:
- Krankenversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung,
- Unfallversicherung und
- Pflegeversicherung.
Beiträge zur Sozialversicherung werden von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bezahlt. Hierzu bestehen gesetzliche Verpflichtungen. Doch auch beispielsweise Selbstständige zahlen in bestimmten Fällen in die Sozialversicherung ein. Dabei richtet sich die Beitragshöhe nach der Einkommenshöhe.
Hinweis: Was sich zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung ändert, lesen Sie in unserem Artikel zum Jahreswechsel 2023/2024.
Wie viel Sozialversicherung muss gezahlt werden?
Für die verschiedenen Versicherungen in der Sozialversicherung gelten bestimmte Sätze. Wie viel Arbeitnehmer:innen also tatsächlich für die Sozialversicherung bezahlen müssen, hängt von ihrem Bruttolohn ab.
Für 2024 betragen die allgemeinen Sätze:
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent (ermäßigt: 14 Prozent)
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Pflegeversicherung: 3,4 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent
Diese Beiträge werden je hälftig von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen getragen. Zu beachten ist, dass für beide noch der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung je zur Hälfte hinzukommen kann (je nach Versicherung ca. 1,7 Prozent).
Kinderlose müssen einen Zuschlag von 0,6 Prozent bei der Pflegeversicherung bezahlen. Der Anteil für Arbeitnehmer:innen liegt dann bei 2,3 Prozent.
Beispiel:
Der monatliche Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers A liegt bei 3.000 Euro. Netto erhält er rund 2.031 Euro. Das liegt nicht nur an steuerlichen Abzügen. Folgende Abgaben werden von seinem Bruttolohn abgezogen:
- Krankenversicherung (14,6 Prozent + 1,7 Prozent Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil 8,15 Prozent): 244,50 Euro
- Rentenversicherung (18,6 Prozent, Arbeitnehmeranteil 9,3 Prozent): 279 Euro
- Pflegeversicherung (3,4 Prozent, Arbeitnehmeranteil liegt bei 2,3 Prozent): 69 Euro
- Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent, Arbeitnehmeranteil 1,3 Prozent): 39 Euro
Insgesamt werden also 631,50 Euro Sozialversicherungsbeiträge einbehalten vom Bruttoarbeitslohn. Hochgerechnet auf das ganze Jahr wären das 7.578 Euro. Ein erheblicher Teil des Einkommens wird also für die Sozialabgaben benötigt. Und dabei ist die Steuer noch gar nicht berücksichtigt.
Wichtig: Es gibt sog. Höchstbeiträge. Wer also über ein gutes Einkommen verfügt, muss nur bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abführen. 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beispielsweise bei 62.100 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2024 in den neuen Bundesländern 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern 7.550 Euro im Monat.
Wer ist nicht Sozialversicherungspflichtig?
Es gibt verschiedene Personengruppen, die nicht automatisch sozialversicherungspflichtig sind. Hierzu zählen beispielsweise:
- Beamt:innen
- Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler:innen
- Minijobber:innen
Aber Achtung: Auch Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen, z. B. in der Krankenversicherung. Und bestimmte Selbstständige, wie beispielsweise Künstler:innen sind (durch die Künstlersozialversicherung) durchaus sozialversicherungspflichtig.
Für Besserverdienende gibt es zudem die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Hierzu werden jährlich Versicherungspflichtgrenzen neu festgesetzt: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 bei 69.300 Euro (5.775 Euro im Monat).
Der Schlüssel, um Ausgaben bei der Steuer geltend zu machen?
Belege, Belege, Belege!
Mehr als 300.000 Selbstständige legen Ihre Belege bereits mit wenigen Klicks in Lexware Office ab.
- Papierbelege einfach per Foto erfassen
- Alle Belege an einem Ort - GoBD konform archiviert
- Automatisch korrekt verbucht
- Steuerberaterzugang statt Schuhkarton-Übergabe
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
Sozialversicherung absetzen
Betrachtet man, wie viel vom Bruttolohn für die Sozialversicherung abgezogen wird, stellt sich die Frage: Wie können diese hohen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
Können Sozialversicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden?
Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Die im Jahr gezahlten Beiträge werden hierbei angesetzt.
Allerdings ist der Sonderausgabenabzug nur beschränkt möglich. Bestimmte Höchstbeträge müssen beachtet werden.
Und Beitragsrückerstattungen reduzieren auch den Sonderausgabenabzug (z. B. bestimmte Prämienzahlungen der Krankenkasse).
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen?
Die Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge können im Rahmen der „sonstigen Vorsorge“ abgezogen werden. Hier kommt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro zum Ansatz. Dieser Betrag ist – wie man auch an dem obigen Beispiel sieht – schnell erreicht. Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, gilt ein höherer Höchstbetrag von 2.800 Euro.
Fortführung des obigen Beispiels: A bezahlt jährlich insgesamt:
- Krankenversicherung (14,6 Prozent + 1,7 Prozent Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil 8,15 Prozent): 2.934 Euro
- Rentenversicherung (18,6 Prozent, Arbeitnehmeranteil 9,3 Prozent): 3.348 Euro
- Pflegeversicherung (3,4 Prozent, Arbeitnehmeranteil liegt bei 2,3 Prozent): 828 Euro
- Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent, Arbeitnehmeranteil 1,3 Prozent): 468 Euro
Allein durch die Krankenversicherung (2.934 Euro) + Pflegeversicherung (828 Euro) + Arbeitslosenversicherung (468 Euro) liegt der Betrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits bei 4.230 Euro. A müsste also nicht einmal weitere Vorsorgeaufwendungen angeben, denn der Höchstbetrag ist bereits weit überschritten.
Die Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich umfangreicher begünstigt. Hier gilt für das Veranlagungsjahr 2023 ein Höchstbetrag von 26.528 Euro. Beiträge zur Basisversorgung können seit 2023 zu 100 Prozent bis zu diesem Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Sonderausgabenabzug: Welche Höchstbeträge gelten?
Versicherung | Höchstbetrag |
---|---|
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenbeiträge | 1.900 Euro |
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenbeiträge (für Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende) | 2.800 Euro |
Altersvorsorgebeiträge | 26.538 Euro |
Wo müssen Sozialversicherungsbeiträge in der Steuererklärung angegeben werden?
In der Steuererklärung sind die Beiträge bei den Sonderausgaben anzugeben. Hierzu gibt es das Formular Vorsorgeaufwand.
Übrigens: Im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übermitteln Arbeitgeber auch die abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung. Diese Daten kann das Finanzamt automatisch abrufen. In der Regel werden Bürger:innen also keine entsprechenden Nachweise erbringen müssen.
Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.
Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?