GEZ-Gebühren (Rundfunkbeiträge) von der Steuer absetzen

So setzen Sie GEZ Gebühren ab

Steuertipps für Unternehmer:innen

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    Der Rundfunkbeitrag, ehemals bekannt als GEZ-Gebühr (GEZ = Gebühreneinzugszentrale), ist eine gesetzliche Abgabe in Deutschland, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte in Deutschland ist grundsätzlich beitragspflichtig. Für Unternehmer:innen und Selbstständige ergeben sich jedoch spezifische Regelungen und Möglichkeiten, diesen Beitrag steuerlich geltend zu machen.

    Was ist GEZ?

    Die GEZ-Gebühr (Rundfunkbeitrag) ist eine feste Gebühr, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung öffentlich-rechtlicher Medienangebote erhoben wird. Seit 2013 ersetzt er die vormalige GEZ-Gebühr. Die Beitragspflicht gilt sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt seit August 2021 18,36 Euro pro Monat. Gezahlt wird er quartalsweise.

    Regelungen für Unternehmer:innen

    Für Unternehmer:innen und Selbstständige wird die GEZ-Gebühr je Betriebsstätte erhoben. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Anzahl der Angestellten. Spezifische Regelungen gelten auch für Kraftfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden: Für jedes Fahrzeug, das firmenintern genutzt wird, fällt grundsätzlich ein eigener Beitrag an.

    Beitragshöhe

    Kleinere Unternehmen zahlen eine geringere GEZ-Gebühr als größere. Es gilt folgende Staffelung:

    • Bis zu 8 Angestellte: Ein Drittelbeitrag pro Betriebsstätte – monatlich 6,12 Euro
    • 9 bis 19 Angestellte: Ein Beitrag pro Betriebsstätte – monatlich 18,36 Euro
    • 20 bis 49 Angestellte: zwei Beiträge pro Betriebsstätte – monatlich 36,72 Euro

    Weitere Staffelungen für größere Unternehmen existieren entsprechend.

    Linienmuster

    Achtung: Auch für Kraftfahrzeuge fallen GEZ-Gebühren an

    Nicht nur für die Betriebsstätten, sondern auch für die Kraftfahrzeuge des Unternehmens fallen GEZ-Gebühren an. Ein Kraftfahrzeug pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Fahrzeug wird ein Beitrag von 6,12 Euro pro Monat erhoben.

    Beitragsfreie Betriebsstätten

    Üblicherweise fallen die Rundfunkbeiträge je Betriebsstätte an. Es gibt allerdings auch Betriebsstätten, für die keine GEZ-Gebühr gezahlt werden muss:

    • ein Büro in einer beitragspflichtigen Privatwohnung
    • Räume, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind
    • eine Betriebsstätte mit ausschließlich ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter:innen,
    • reine Funktionsstätten ohne eingerichteten Arbeitsplatz, z.B. Marktstände Windräder, Fahrzeugdepots, Baustellencontainer, Lager oder Trafohäuschen

    Was ist eine Betriebsstätte?

    Im deutschen Steuerrecht wird eine Betriebsstätte als jeder Ort definiert, an dem ein Unternehmer seine geschäftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören Büros, Werkstätten, Verkaufsräume sowie jede Form von festen Einrichtungen, die der Tätigkeit des Unternehmens dienen. Für jede Betriebsstätte kann die GEZ-Gebühr als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

    Was gilt für Bürogemeinschaften?

    Wenn mehrere Firmen zusammen in einem Büro arbeiten, können sie sich bei der Anmeldung entscheiden:

    Ein:e Unternehmer:in meldet das ganze Büro an. Alle zahlen gemeinsam die GEZ-Gebühren, wenn sie den Raum zusammen nutzen, ohne räumliche Trennung. Es muss zum Beispiel nur einen Empfang für alle geben. Alle MitarbeiterInnen werden zusammengezählt. Das erste Firmenauto des anmeldenden Unternehmens ist gebührenfrei. Andere Firmenfahrzeuge müssen extra angemeldet werden.

    Jede:r Unternehmer:in meldet das eigene Unternehmen mit Mitarbeiter:innen und Firmenautos an. Hier ist ein Auto pro Unternehmer:in gebührenfrei.

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    GEZ von der Steuer absetzen

    Die GEZ-Gebühr kann von Unternehmen als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Beitrag die steuerliche Bemessungsgrundlage mindert und somit indirekt zu einer Steuerersparnis führt.

    Praktische Beispiele

    Kleingewerbetreibende

    Ein:e Einzelunternehmer:in ohne weitere Angestellte betreibt eine Betriebsstätte. Er:sie zahlt den Mindestbeitrag von 6,12 Euro für seine:ihre Betriebsstätte. Dieser lässt sich vollständig als Betriebsausgabe in der Einkommensteuererklärung angeben, was die Gewinne und damit die Steuerlast reduziert.

    Mittelständisches Unternehmen

    Ein Unternehmen mit 25 Angestellten unterhält eine zentrale Betriebsstätte. Aufgrund der Mitarbeiteranzahl fällt der Beitrag in eine höhere Staffelung und es werden monatlich 36,72 Euro als GEZ-Gebühr fällig. Auch hier können die GEZ-Gebühren als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt.

    Hinweise zur Absetzbarkeit der GEZ

    Direkte Absetzbarkeit: Die GEZ-Gebühr ist direkt als Betriebsausgabe absetzbar. Wichtig ist, dass die Beiträge korrekt in der Buchführung erfasst und in der Steuererklärung angegeben werden.

    Nachweisführung: Es empfiehlt sich, eine genaue Aufstellung der gezahlten Beiträge zu führen und Zahlungsbelege aufzubewahren, um diese bei steuerlichen Prüfungen vorlegen zu können.

    Weitere Tipps

    • Überprüfen Sie die Beitragshöhe: Stellen Sie sicher, dass Ihre Beitragshöhe korrekt auf die Anzahl der Angestellten und Betriebsstätten angepasst ist, um Überzahlungen zu vermeiden.
    • Berücksichtigen Sie Homeoffice-Regelungen: In Zeiten zunehmender Homeoffice-Tätigkeiten kann eine Prüfung der Beitragshöhe hinsichtlich der Betriebsstättenanzahl sinnvoll sein.
    • Steuerberatung in Anspruch nehmen: Ein:e Steuerberater:in kann individuell prüfen, wie die GEZ-Gebühr in Ihrem spezifischen Fall optimal abgesetzt werden kann.

    Fazit

    Durch das geschickte Absetzen von Beiträgen wie der GEZ-Gebühr können Unternehmer:innen ihre Steuerlast signifikant reduzieren. Wichtig ist, dass Sie ein gutes Verständnis für absetzbare Posten entwickeln und Ihre Ausgaben sorgfältig dokumentieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre finanzielle Belastung zu minimieren und Ihr Geschäftswachstum zu fördern.

    Linienmuster

    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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