Geldwerte Vorteile absetzen
So geht‘s
Inhaltsverzeichnis
In Zeiten des Fachkräftemangels werden Angebote wie Firmenrabatte, ein ÖPNV-Zuschuss oder Unterstützungen zur Gesundheitsförderung immer wichtiger. All das sind Benefits, die viele Unternehmen ihren Arbeitnehmenden anbieten. Das steigert die Attraktivität als Arbeitgeber:in und kann potenzielle Bewerber:innen dazu bringen, sich für das Unternehmen zu entscheiden. Steuerrechtlich werden Förderungen wie diese als geldwerte Vorteile bezeichnet. Wie Sie geldwerte Vorteile als Arbeitgeber:in steuerlich absetzen und welche Freibeträge gelten, erfahren Sie hier.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Zu geldwerten Vorteilen zählen alle Waren und Dienstleistungen bzw. Sachleistungen, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung stellen. Das kann bspw. ein Dienstwagen, Unterstützung in der Kinderbetreuung oder ein ÖPNV-Zuschuss sein.
Gemäß §8 EStG handelt es sich hierbei um Einnahmen, die lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Demnach werden geldwerte Vorteile steuerrechtlich wie Lohn behandelt. Das heißt, geldwerte Vorteile oder Sachleistungen, die von dem oder der Arbeitgeber:in ganz bzw. in Teilen übernommen werden, zählen zum Arbeitslohn und haben die gleichen Grundsätze. Die Vergünstigungen und Unterstützungen werden allerdings nicht mit dem Lohn verrechnet, sondern sind zusätzliche, freiwillige Bereitstellungen.
So versteuern Sie geldwerte Vorteile
Die Versteuerung geldwerter Vorteile bringt einige Herausforderungen mit sich. Aufgrund der unterschiedlichen Freigrenzen bzw. Freibeträge und regelmäßigen Änderungen ist die Abrechnung nicht ganz einfach. Außerdem werden für die Abrechnung alle Unterlagen, wie z. B. Rechnungen und Verträge benötigt.
Wie Sie geldwerte Vorteile im Einzelfall versteuern müssen, erfahren Sie in folgenden Artikeln:
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Diesen Nutzen haben geldwerte Vorteile
Geldwerte Vorteile sind sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmende attraktiv. Beide Parteien können von niedrigeren Steuern und Abgaben profitieren.
Geldwerte Vorteile bieten Unternehmen folgenden Nutzen:
- Steuerrechtliche Vorteile,
- die Attraktivität als Arbeitgebermarke wird gesteigert,
- Stärkung der Mitarbeiterbindung,
- mögliche Motivations- und Leistungssteigerung der Mitarbeitenden durch die entgegengebrachte Wertschätzung,
- Mitarbeitende sind ausgeglichener und gesünder, wenn sie bspw. gesundheitsfördernde Zusatzleistungen in Anspruch nehmen,
- Angebote, wie eine betriebliche Altersvorsorge, bieten Mitarbeitenden Sicherheit.
Zudem können Arbeitgeber:innen mit dem Angebot geldwerter Vorteile die Mitarbeiterbindung stärken. Attraktive Zusatzleistungen können aktiv dazu beitragen, dass Mitarbeitende dem Unternehmen treu bleiben oder sich im Bewerbungsprozess für das Unternehmen entscheiden. Die Motivation und Produktivität der Arbeitnehmenden kann durch geldwerte Vorteile gesteigert werden: Wenn Mitarbeitende das Gefühl haben, dass ihre Arbeit durch zusätzliche Leistungen anerkannt wird, sind sie oft motivierter und identifizieren sich mehr mit dem Unternehmen, was wiederum zu einem positiven Image des Unternehmens führt.
Arbeitnehmende erhalten durch geldwerte Vorteile eine zusätzliche Vergütung und Wertschätzung neben ihrem Gehalt. Geldwerte Vorteile oder Zusatzleistungen, die auf die Gesundheit einzahlen, können zu einer besseren Work-Life-Balance führen. Das können Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder regelmäßig angebotene Sportkurse im Betrieb sein. Angebote wie das regelmäßige Einzahlen eines gewissen Betrags in eine betriebliche Altersvorsorge bietet Mitarbeitenden eine gewisse Sicherheit und die Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen.
Freibeträge, Freigrenzen, immer steuerfrei oder steuerpflichtig: Was gilt wann bei geldwerten Vorteilen
Einige geldwerte Vorteile haben individuelle Freibeträge bzw. Freigrenzen. Das heißt, bis zu einem bestimmten Betrag (je nach geldwertem Vorteil ist der Betrag unterschiedlich), sind Zusatzleistungen für Arbeitgeber:innen steuerfrei.
Der Rabattfreibetrag liegt beispielsweise bei 1080 Euro. Demnach können Arbeitnehmende jährlich Produkte oder Dienstleistungen der eigenen Firma bis zu einem Betrag von 1080 Euro steuerfrei erhalten. Überschreiten Arbeitnehmende den Freibetrag, muss die Differenz versteuert werden.
WICHTIG: Steuerrechtlich wird zwischen Freibetrag und Freigrenze unterschieden. Bei Überschreiten eines Freibetrags muss lediglich die Differenz versteuert und Sozialabgaben geleistet werden. Wird eine Freigrenze überschritten, ist der Gesamtbetrag des geldwerten Vorteils steuer- und abgabepflichtig.
Andere geldwerte Vorteile sind immer steuerfrei oder immer steuerpflichtig. Hier finden Sie eine Auflistung einiger geldwerter Vorteile mit den entsprechenden steuerrechtlichen Regelungen. Nähere Infos finden Sie in dem jeweils verlinkten Artikel.
Art des geldwerten Vorteils | Regelung |
---|---|
Freibetrag: 50 Euro pro Jahr | |
Freibetrag: 600 Euro pro Jahr | |
Freibetrag: 110 Euro (max. zwei Feiern pro Jahr) | |
Freibetrag: 3,40 Euro (pro Mittagessen) + zusätzlich optional 3,10 Euro von dem:der Arbeitgebenden. | |
Geschenk (persönlicher Anlass wie bspw. Geburtstag) | Freigrenze: 60 Euro pro Monat |
Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder | Immer steuerfrei |
IT-Leihausstattung | Immer steuerfrei |
Berufsbedingte Umzüge | Immer steuerfrei |
Firmenwagen | Bei privater Nutzung muss dieser Anteil versteuert werden (mit 1 – Regel oder Fahrtenbuch). |
Steuerfrei, wenn Kleidung für die Arbeit aus Sicherheits- oder Hygienegründen notwendig ist. Steuerpflichtig, wenn Kleidung auch privat getragen werden kann. |
Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.
Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?