Haben Sie Mitarbeiter, die Sie mit Lexware Office abrechnen möchten?

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Haben Sie Mitarbeiter, die Sie mit Lexware Office abrechnen möchten?

Endlich habe ich alle Mitarbeiterinformationen an einem Ort und jederzeit im Zugriff. Ändern sich Mitarbeiterdaten, berücksichtigt Lexware Office dies automatisch in der nächsten Lohn- oder Gehaltsabrechnung.
In wenigen Minuten 100% rechtssicher abrechnen: Der Abrechnungs-Assistent führt mich in 3 einfachen Schritten zur fertigen Lohnabrechnung für all meine Mitarbeiter und Aushilfen: Ich gebe nur Daten ein, die ich auch meinem Steuerberater oder Lohnbüro melden muss - den Rest erledigt Lexware Office für mich.
Lexware Office erstellt und versendet automatisch alle gesetzlich verpflichtenden Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt – selbstverständlich fristgerecht. Im Falle einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall versendet Lexware Office automatisch einen Rückerstattungsantrag an die Krankenkasse und holt so für mich Geld zurück.
Abgerechnete Löhne, Gehälter, Steuern und Krankenversicherungsbeiträge kann ich direkt aus Lexware Office heraus überweisen. Eine manuelle Übertragung der Daten in mein Onlinebanking entfällt dadurch.
Lexware Office stellt für jeden meiner Mitarbeiter einen persönlichen, geschützten Online-Zugang zur Verfügung. So können diese jederzeit auf ihre Lohndokumente zugreifen und bei Bedarf herunterladen oder ausdrucken. Damit gehört der zeitraubende Ausdruck & Versand dieser Unterlagen ebenso der Vergangenheit an wie der aus Datenschutzgründen heikle Versand via E-Mail.
Nach der Lohn- & Gehaltsabrechnung sind alle Personalkosten auch bereits automatisch in meiner Lexware Office Buchhaltung verbucht. So haben mein Steuerberater und ich sämtliche Personalkosten inklusive aller Nebenkosten jederzeit im Blick.
Lexware Office sorgt dafür, dass alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Dokumente für meine Mitarbeiter und mich als Arbeitgeber ordnungsgemäß erstellt und archiviert werden. So bin ich auch bei einer Betriebsprüfung immer auf der sicheren Seite.
Mit dem vom Gesetzgeber für alle Lohnabrechnungssysteme vorgeschriebenen DLS-Export bin ich auch bei einer Betriebsprüfung immer auf der sicheren Seite.
lxlp