Zuschlagskalkulation

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    Zuschlagskalkulation Definition

    Als Zuschlagskalkulation wird in der Betriebswirtschaft eine Art der Kostenrechnung bezeichnet. Sie wird verwendet, um Angebotspreise zu ermitteln und kommt dann zum Einsatz, wenn in einem Betrieb verschiedene Produkte hergestellt werden.

    Diese Arten der Zuschlagskalkulation gibt es

    Grundsätzlich werden die folgenden Verfahren der Zuschlagskalkulation unterschieden:

    • Summarische Zuschlagskalkulation
    • Differenzierende Zuschlagskalkulation

    Diese Verfahren werden wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen. Sie sollten jedoch beachten, dass die Zuschlagskalkulation immer mehr an Bedeutung verliert. Stattdessen rücken andere Verfahren, zum Beispiel der Maschinen- oder Arbeitsstundenkostensatz in den Vordergrund. Diese sind aussagekräftiger.

    Arten der Zuschlagskalkulation

    Summarische Zuschlagskalkulation

    Die summarische Zuschlagskalkulation ist recht ungenau und sollte nur in Unternehmen angewendet werden, die geringe Gemeinkosten besitzen. Eine Kostenstellenrechnung ist dabei nicht vonnöten. Sie kann wiederum in zwei unterschiedliche Verfahren aufgeteilt werden, nämlich in die kumulative und in die elektive Zuschlagskalkulation.

    Kumulative Zuschlagskalkulation

    Rechnen Sie alle Einzelkosten zusammen, die den Erzeugnissen eines Abrechnungszeitraumes zugeordnet werden können. Anschließend werden die Gemeinkosten ermittelt. Mithilfe folgender Rechnung wird der Zuschlagssatz ermittelt:

    Zuschlagssatz = gesamte Gemeinkosten des Zeitraums / Gesamte Einzelkosten des Zeitraums
    Beachten Sie jedoch, dass die Rechnung unterstellt, dass ein konstantes Verhältnis zwischen den Gemeinkosten und unterschiedlichen Einzelkostenarten herrscht.

    Beispiel:

    Materialkosten100 EUR
    + Fertigungslohnkosten+ 200 EUR
    = Summe Einzelkosten= 300 EUR
    + Gemeinkosten 10 % von 300 EUR+ 30 EUR
    = Selbstkosten= 330 EUR

    Elektive Zuschlagskalkulation

    Auch die elektive Zuschlagskalkulation besteht aus einer sehr einfachen Rechnung. Sie liefert in der Regel aber genauere Ergebnisse. Dabei liegt folgende Berechnung des Kalkulationssatzes zugrunde.

    Zuschlagssatz = Summe der Lohnkosten im Abrechnungszeitraum / Summe der Gemeinkosten im Abrechnungszeitraum
    Das Ergebnis multiplizieren Sie mit dem Faktor 100%.

    Beispiel:

    Materialkosten60,00 EUR
    + Fertigungslohnkosten+ 240,00 EUR
    = Summe Einzelkosten= 300,00 EUR
    + Gemeinkosten 12,5 % von 300 EUR+ 37,50 EUR
    = Selbstkosten= 337,50 EUR

    Differenzierende Zuschlagskalkulation

    Bei dieser Variante werden die Gemeinkosten den jeweiligen Bereichen zugerechnet, in denen sie entstehen, zum Beispiel:

    • Material
    • Fertigung
    • Verwaltung
    • Vertrieb

    Bei der tieferen Gliederung dieser Hauptkostenstellen kommt man zwangsläufig zu

    • Materialkostenstellen (z. B. Einkauf, Lager)
    • Fertigungskostenstellen (z. B. Zuschnitt, Bearbeitung, Montieren)
    • Verwaltungskostenstelle (z. B. Personal, Finanzbuchhaltung)
    • Vertrieb (z. B. Marketing, Verkauf)

    Durch dieses sortierte Zuordnen der Gemeinkosten entsprechend der Verursachung zu ihren jeweiligen Kostenstellen, wird die Einführung der Kostenstellenrechnung notwendig bzw. entsteht diese. Ebenso wie diese Zuordnung sollte die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge zweckmäßigerweise mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) erfolgen. Dazu muss angemerkt werden, dass die Form des BAB auch durch die Art des verwendeten Kalkulationsverfahrens bestimmt wird.

    Um mögliche Fehler bei diesem Verfahren klein zu halten, ist die Wahl der richtigen Bezugsbasis besonders wichtig.

    Praxis-Tipp: Differenzierende Zuschlagskalkulation

    Eine kleine Bezugsgröße in Verbindung mit hohen zu verrechnenden Gemeinkosten führt zu einem hohen Zuschlagsatz. Kleine Fehler bei der Ermittlung der Einzelkosten wirken sich spürbar auf das Ergebnis aus.

    Diese Eigenschaft führt heute vor allem im Bereich der Fertigung zu einer starken Abwertung der Zuschlagskalkulation, weil dabei der Fertigungslohn als Basis für die Gemeinkostenverrechnung herangezogen wird. Durch die weitreichende Mechanisierung und Automation der Produktion mit einem geringer werdenden Lohnanteil am Erzeugnis selbst ist der Lohn als Bezugsgröße für Gemeinkostenzuschläge der Fertigung nicht mehr brauchbar.

    Neben der Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge kommen der Kostenstellenrechnung noch andere Aufgaben zu:

    • Berechnung durchschnittlicher Verrechnungssätze für die Leistungen der Kostenstellen
    • Erstellung statistischer Unterlagen für den Kostenvergleich, zur Kontrolle der betrieblichen Kostenstruktur

    Für die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge gilt: Die Ermittlung des Zuschlags erfolgt auf der Basis der in den jeweiligen Bereichen entstandenen Einzelkosten.

    Formeln

    Bei der Ermittlung des Materialgemeinkostenzuschlags muss als Basis die Summe der Materialeinzelkosten verwendet werden.

    Formel für die Berechnung des Zuschlags in Prozent:

    Materialgemeinkostenzuschlag = (Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten) x 100 %
    In den Fertigungskostenstellen dienen als Basis für die Zuschläge die jeweiligen Fertigungslohnsummen.

    Formel für die Berechnung des Zuschlags in Prozent:

    Fertigungsgemeinkostenzuschlag = (Fertigungsgemeinkosten / Lohneinzelkosten) x 100 %
    Für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschläge werden in der Regel die Herstellkosten als Bezugsgröße verwendet; in Einzelfällen, z. B. bei starken Materialpreisschwankungen auf dem Materialmarkt oder bei Herstellung gleichartiger Produkte mit unterschiedlichen Fertigungsmaterialien, können als Basis auch die Fertigungskosten in der Kostenrechnungdienen, dadurch wird die Verstärkung der Kostenschwankung im Kalkulationsergebnis, verursacht durch prozentuale Zuschläge, aufgefangen.

    Formeln für die Berechnung der Zuschläge in Prozent:

    Verwaltungsgemeinkostenzuschlag = (Vertriebsgemeinkosten / Herstell- bzw. Fertigungskosten) x 100 %

    Vertriebsgemeinkostenzuschlag = (Vertriebsgemeinkosten / Herstell- bzw. Fertigungskosten) x 100 %

    Die Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten unterliegen bei der Berechnung zwar der gleichen Bezugsgröße, werden aber in der Praxis aus Gesichtspunkten der Kostenkontrolle getrennt gehalten.

    Übersicht zum Aufbau der Selbstkosten-Kalkulation
    Abb. 2: Selbstkosten-Kalkulation

    Beispiel einer Selbstkosten-Kalkulation

    Gegebene Daten:

    Materialeinzelkosten 35 EUR/Stück

    Materialgemeinkosten 13 % von Materialeinzelkosten


    Fertigung
    – Zuschnitt:Fertigungszeit= 0,25 Std./Stück
    Fertigungslohn= 15 EUR/Std.
    Fertigungsgemeinkostenzuschlag= 320 %
    – Bearbeitung:Fertigungszeit= 0,50 Std./Stück
    Fertigungslohn= 17 EUR/Std.
    Fertigungsgemeinkostenzuschlag= 420 %
    – Montage:Fertigungszeit= 0,35 Std./Stück
    Fertigungslohn= 16 EUR/Std.
    Fertigungsgemeinkostenzuschlag= 380 %
    – Sondereinzelkosten der Fertigung:
    Montagevorrichtung zu 3.500 EUR bei einer zu ­erwartenden Stückzahl von 1.000 Stück
    Verwaltungsgemeinkosten8 % von Herstellkosten
    Vertriebsgemeinkosten11 % von Herstellkosten
    Materialeinzelkosten35,00 EUR/Stück
    Materialgemeinkosten 13 % von 35,00 EUR4,55 EUR/Stück
    Materialkosten39,55 EUR/Stück
    Fertigung
    Zuschnitt:Fertigungslohn3,75 EUR/Stück
    Fertigungsgemeinkosten12,00 EUR/Stück
    Bearbeitung:Fertigungslohn8,50 EUR/Stück
    Fertigungsgemeinkosten35,70 EUR/Stück
    Montage:Fertigungslohn5,60 EUR/Stück
    Fertigungsgemeinkosten21,28 EUR/Stück
    Sondereinzelkosten der Fertigung3,50 EUR/Stück
    Fertigungskosten90,33 EUR/Stück
    Herstellkosten129,88 EUR/Stück
    Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten24,68 EUR/Stück
    Selbstkosten154,56 EUR/Stück

    Bezugsgrößenkalkulation

    Eine wesentliche Verbesserung und Weiterentwicklung der bisher beschriebenen Zuschlagskalkulation erfolgt, wenn die durchschnittlichen Fertigungsgemeinkostenzuschläge der einzelnen Fertigungskostenstellen von arbeitsplatzbezogenen Platzkostensätzen, Maschinen- oder Arbeitsstundenkostensätzen abgelöst werden, denn das reine Zuschlagsverfahren kennt keine verursachungsgerechte Zurechnung von Fixkosten.

    Dies wird aber möglich, wenn eine Maschinenstundensatz– oder Platzkostenrechnung durchgeführt wird. Dabei werden aus den Fertigungsgemeinkosten die Maschinen- oder Platzkosten herausgenommen, die verbleibenden sogenannten Restfertigungsgemeinkosten können entweder im Platzkostensatz als Zuschlag, der jetzt aber wesentlich geringer ist, somit auch mit geringeren Fehlern behaftet ist, berücksichtigt oder über den separat gerechneten Fertigungslohn zugeschlagen werden. Der Kostenträger wird jetzt mit diesen differenzierten Kostensätzen direkt belastet. Diese Art der Kalkulation wird auch als Bezugsgrößenkalkulation bezeichnet.

    Beispiel Bezugsgrößenkalkulation auf Basis von Stundensätzen

    Gegebene Daten:

    Materialeinzelkosten 35 EUR/Stück

    Materialgemeinkosten 13 % von Materialeinzelkosten

    Fertigung
    Zuschnitt
    SägereiFertigungszeit= 0,25 Std./Stück
    Stundensatz= 63 EUR/Std.
    Bearbeitung:
    FräsenFertigungszeit= 0,20 Std./Stück
    Stundensatz= 93 EUR/Std.
    BohrenFertigungszeit= 0,30 Std./Stück
    Stundensatz= 35 EUR/Std.
    Montage:Fertigungszeit= 0,35 Std./Stück
    Stundensatz= 61 EUR/Std.
    Sondereinzelkosten der Fertigung:
    Montagevorrichtung zu 3.500 EUR bei einer

    zu erwartenden Stückzahl von 1.000 Stück

    Verwaltungsgemeinkosten8 % von Herstellkosten
    Vertriebsgemeinkosten11 % von Herstellkosten
    Materialeinzelkosten 35 EUR/Stück35,00 EUR/Stück
    Materialgemeinkosten 13 % von 35.00 EUR4,55 EUR/Stück
    Materialkosten39,55 EUR/Stück
    Fertigung
    Zuschnitt:
    SägenFertigungskosten15,75 EUR/Stück
    Bearbeitung:
    FräsenFertigungskosten18,60 EUR/Stück
    BohrenFertigungskosten10,50 EUR/Stück
    Montage:Fertigungskosten21,35 EUR/Stück
    Sondereinzelkosten der Fertigung3,50 EUR/Stück
    Fertigungskosten69,70 EUR/Stück
    Herstellkosten109,25 EUR/Stück
    Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten

    19 % von 109,25 EUR

    20,75 EUR/Stück
    Selbstkosten130,00 EUR/Stück
    Materialeinzelkosten 35 EUR/Stück35,00 EUR/Stück
    Materialgemeinkosten 13 % von 35.00 EUR4,55 EUR/Stück
    Materialkosten39,55 EUR/Stück
    Fertigung
    Zuschnitt:
    SägenFertigungskosten15,75 EUR/Stück
    Bearbeitung:
    FräsenFertigungskosten18,60 EUR/Stück
    BohrenFertigungskosten10,50 EUR/Stück
    Montage:Fertigungskosten21,35 EUR/Stück
    Sondereinzelkosten der Fertigung3,50 EUR/Stück
    Fertigungskosten69,70 EUR/Stück
    Herstellkosten109,25 EUR/Stück
    Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten

    19 % von 109,25 EUR

    20,75 EUR/Stück
    Selbstkosten130,00 EUR/Stück

    Kalkulation von Kuppelprodukten (= verbundene Produkte)

    Bei der Herstellung von Erzeugnissen, bei denen zwangsläufig aufgrund der Fertigungstechnologie gleichzeitig mehrere verschiedene Erzeugnisse aus denselben Rohstoffen entstehen, deren Mengenrelationen relativ starr sind, spricht man von Kuppelprodukten. Beispiele sind Raffinerie-, Gas- und Hochofenprozesse.

    Hierbei können nur Gesamtkosten ermittelt werden, deshalb ist eine verursachungsgerechte Anrechnung der Fertigungskosten auf die Teilprodukte in dieser Fertigungsstufe praktisch unmöglich.

    Man bedient sich hierbei einer fiktiven Kostenrechnung, die sich an den Marktpreisen orientiert. Es gibt zwei Arten dieser Verrechnung: die Subtraktionsmethode oder Restwertrechnung und die Verteilungsmethode.

    Bei der Restwertrechnung werden die Gesamtkosten um die Erlöse der sogenannten Nebenprodukte vermindert und ergeben so die rechnerischen Restkosten des Hauptprodukts.

    Bei der Verteilungsmethode werden die Gesamtkosten nach verschiedenen Schlüsseln auf die einzelnen Haupt- und Nebenprodukte verteilt: z. B. nach Erlösen, Mengen oder technischen Eigenschaften.

    Diese Kostenverteilung entspricht dem Arbeiten mit Äquivalenzziffern, wobei man hierbei nicht von der Kostenseite argumentiert, sondern von der Ertragsseite (Äquivalenzziffernkalkulation). Bei diesem Verfahren werden die Schwächen der Kostenrechnung sehr deutlich, denn ein Arbeiten mit Kostenverteilungsschlüsseln vernachlässigt zwangsläufig eine verursachungsgerechte Kostenverrechnung und schließt damit eine ursächliche Erfolgsrechnung aus.

    Berücksichtigung von Fertigungsabfällen bei der Kalkulation

    Erzielen Abfälle aus der Produktion Erlöse, so werden diese von den sie verursachenden Fertigungsmaterialeinzelkosten abgezogen. Verursachen Abfälle Kosten, so werden diese entsprechend den Materialeinzelkosten zugeschlagen.

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