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Buchhaltung, einfach, online!

Zusammenfassende Meldung mit wenigen Klicks

Schnell und einfach Zusammenfassende Meldungen vornehmen

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Liquiditätsplanung – Mit Lexware Office mehr Planungssicherheit dank Prognosen
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Mit wenigen Klicks eine zusammenfassende Meldung in Lexware Office übermitteln

Mit wenigen Klicks eine Zusammenfassende Meldung übermitteln

Weniger Aufwand bei Zusammenfassenden Meldungen.
Mit Lexware Office können Sie mit nur wenigen Klicks eine Zusammenfassende Meldung vornehmen und sparen so wertvolle Zeit. So muss moderne Buchhaltung sein!

Jetzt Zusammenfassende Meldung übermitteln

Umsatzsteuer-Zahllast berechnen, erstellen und direkt elstern mit Lexware Office

Zusammenfassende Meldung abgeben – Lexware Office denkt mit

Eine Zusammenfassende Meldungen müssen Sie abgegeben, wenn Sie Umsätze innerhalb der EU erzielen. Zusammenfassende Meldungen helfen den EU-Mitgliedsstaaten dabei, die Versteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen zu überwachen. Mit Lexware Office erfassen Sie in Sekundenschnelle alle dafür notwendigen Daten. So berechnen Sie mit nur einem Klick automatisch die Zahllast und übertragen die Daten einfach über die integrierte ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt.

Umsatzsteuer-Zahllast berechnen, erstellen und direkt elstern mit Lexware Office

Zusammenfassende Meldung korrigieren: ist das möglich mit Lexware Office?

Sie müssen eine zusammenfassende Meldung korrigieren? Mit Lexware Office kein Problem. Die Software erkennt, wie Sie für einen Meldezeitraum bereits eine reguläre zusammenfassende Meldung eingereicht haben. Möchten Sie für denselben Zeitraum nochmal eine Meldung versenden, wird die Übermittlung automatisch als berichtigte Meldung durchgeführt.

Rechnungsschreibung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Lexware Office

Zusammenfassende Meldung einfach elstern

Mit Lexware Office stellen Sie sicher, dass bei der Zusammenfassenden Meldung nichts schief läuft. Wählen Sie einfach bei der Erfassung oder Erstellung einer Rechnung „innergemeinschaftliche Lieferung“ (i.g.L.-Rechnung) aus und Lexware Office übernimmt den Rest.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die zusammenfassende Meldung.

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Was ist eine Zusammenfassende Meldung?

Eine Zusammenfassende Meldung ist ein Bericht für das Finanzamt. Darin gibt ein Unternehmen alle Umsätze an Geschäftspartner im Ausland an. Die Steuerbehörden nutzen die Zusammenfassende Meldung, um zu überprüfen, ob die Umsatzsteuer bei allen innergemeinschaftlichen, grenzüberschreitenden Geschäften korrekt abgeführt worden ist.

Bei allen Verkäufen und Dienstleistungen im Inland weisen Sie auf der Rechnung die Umsatzsteuer aus. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung führen Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs erhalten Sie die Umsatzsteuer wieder zurück. Das stellt sicher, dass die Umsatzsteuer effektiv nur von den Endkunden bezahlt wird.

Bei Verkäufen und Dienstleistungen, die Sie ins Ausland verkaufen, dürfen Sie i. d. R. keine Umsatzsteuer ausweisen. Für die Erleichterung der Umsatzsteuerregelungen bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU wurde das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt.

Beim Reverse-Charge-Verfahren zahlt nicht das Unternehmen die Umsatzsteuer, von dem der Verkauf oder die Dienstleistung ausgeht. Stattdessen zahlt der Kunde oder die Kundin die Umsatzsteuer im eigenen Land.

Auf die Rechnungen für Ihre Kunden im Ausland fügen Sie den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinzu. Dadurch ist klargestellt, dass die Umsatzsteuerlast nicht bei Ihnen als Anbieter liegt, sondern beim Abnehmer.

Beachten Sie aber, dass das Reverse-Charge-Verfahren nur für Geschäftskunden gilt. Auf Privatpersonen können Sie die Umsatzsteuerlast nicht übertragen, da Privatpersonen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und somit auch keine Umsatzsteuer schulden können.

Die Zusammenfassende Meldung dient den Steuerbehörden zur Überprüfung, ob die Kunden die Umsatzsteuer auch tatsächlich beglichen haben. Dafür tauschen die EU-Behörden die jeweiligen Daten miteinander aus und gleichen die Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen mit den Steuererklärungen der Kunden ab.

In der Zusammenfassenden Meldung vermerken Sie also alle Verkäufe ins EU-Ausland. Einkäufe aus dem EU-Ausland hingegen gehören nicht auf die ZM. Die Umsatzsteuer dafür begleichen Sie beim Finanzamt und geben das in Ihrer Steuererklärung an.

Die Zusammenfassende Meldung muss jede Person erstellen, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist und Produkte oder Leistungen ins EU-Ausland verkauft. Freiberufler, Forst- und Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbetreibende, die umsatzsteuerpflichtig sind, schließt das mit ein.

Eine Ausnahme sind Kleinunternehmen bzw. präziser gesagt, Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und müssen dementsprechend keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dadurch müssen solche Unternehmen also auch keine Zusammenfassende Meldung erstellen, selbst, wenn Sie etwas ins EU-Ausland verkaufen.

Betreiben Sie Ihre umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte ausschließlich im Inland, müssen Sie keine Zusammenfassende Meldung erstellen. Kaufen Sie nur selbst im EU-Ausland ein, verkaufen aber nichts dorthin, müssen Sie ebenfalls keine ZM erstellen.

Sie fragen sich, was in der Zusammenfassenden Meldung stehen muss? Im Folgenden finden Sie die einzelnen Punkte, die das Formular für die „Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte“ enthält:

  • Meldezeitraum

Hier geben Sie an, um welchen Zeitraum es sich bei den Geschäften handelt. Die erste Auswahl betrifft das Jahr, anschließend wählen Sie den Monat oder das Quartal aus.

  • Berichtigte Meldung

Haben Sie bereits eine Zusammenfassende Meldung verfasst und abgeschickt, die Sie mit dieser ZM berichtigen wollen, geben Sie das hier an.

  • Anzeige nach § 18a Absatz 1 UStG

Hier wählen Sie aus, in welchem Intervall Sie eine Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt übermitteln wollen.

  • Angaben zum Unternehmen

Hier tragen Sie die Adressdaten und alles Weitere zu Ihrem Unternehmen ein. Ganz wichtig ist hier die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

  • Meldungen der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen

Hier geben Sie alle Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte an, die Sie ins EU-Ausland verkauft haben. Dafür benötigen Sie für jede Position die USt-IdNr. der jeweiligen Kunden und die erhaltene Summe in Euro. Bei der USt-IdNr. der Kunden können Sie gerne zweimal hinschauen. Stellen Sie sicher, dass Sie hier keine Fehler machen und auch keine falsche Nummer erhalten haben. Stimmen die Daten nicht, müssen Sie am Ende die Umsatzsteuer selbst begleichen.

Die Zusammenfassende Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes an das BZSt elektronisch übermittelt werden.

Eine direkte Abgabe aus Lexware Office ist möglich. Dazu berechnet Lexware Office L bzw. XL alle notwendigen Beträge und übergibt diese Daten entsprechend an die richtigen Stellen im Online-ELSTER-Formular.

Ja, das Programm bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Datenaustausch an. Dazu gehören insbesondere der Export im DATEV-konformen Format und die DATEV-Cloud-Services. Unter “Datenaustausch” finden Sie alle Möglichkeiten beschrieben.

Ja, denn unser Produkt ist besonders intuitiv zu bedienen. Es unterstützt Sie perfekt, wenn Sie eine übersichtliche Software suchen, um Ihre Rechnungen zu erstellen und Ihre Buchhaltung gleich mit zu erledigen. Dank des übersichtlichen Menüs erhalten Sie alle wesentlichen Funktionen mit einem Blick angezeigt und finden sich so schnell zurecht.

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Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! Lexware Office ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.

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Warum jeden Tag Selbstständige
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Über 350.000 Kunden und 50.000 Steuerberater nutzen bereits Lexware Office.

Nils Hasenau, Hochzeits- und Portraitfotograf

Mit Lexware Office brauche ich keinen Buchhaltungstag mehr. Das spart mir jede Menge Zeit und Nerven!. Ich schreibe meine Angebote & Rechnungen, da wo ich gerade bin. Kassenzettel landen nach dem Bezahlen einfach mit einem Foto in der App.

Nils Hasenau Hochzeits- und Portraitfotograf
Steuerberaterin Daniela Kunze

Ich nutze Lexware Office bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. Lexware Office ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten.

Daniela Kunze Steuerberaterin
Dagmar Gerigk

In Lexware Office habe ich alle meine Services hinterlegt. So kann ich ganz einfach und schnell neue Angebote erstellen. Nach dem Auftrag erstelle ich die Rechnung mit einem Klick aus dem Angebot und maile sie direkt aus Lexware Office zu. Ich liebe es, wenn Software mir die Arbeit abnimmt!

Dagmar Gerigk, Vamos! Leadership Coaching Coach, Trainerin, Autorin
Steuerfabi empfiehlt Lexware Office

Lexware Office ist aus meiner Sicht die beste Buchhaltungssoftware am Markt. Die Möglichkeiten, die Rechnungen einfach mit den Bankumsätzen zu verknüpfen und alle wichtigen Dinge komplett übers Handy zu regeln, sind einfach top.

Fabian Walter, steuerfabi Influencer
Kia Kahawa empfiehlt Lexware Office

Wachstum ist toll! Jedes gute Unternehmen soll wachsen! Doch mit dem Wachstum kommt die Umsatzsteuerpflicht, und plötzlich reicht tabellarische Buchhaltung nicht mehr aus. Hier spart mir Lexware Office Zeit bei der Buchhaltung und erstellt automatisch all jene Auswertungen, die mir ermöglichen, meine Arbeit zu optimieren.

Kia Kahawa Schriftstellerin & Unternehmerin
Keine stille Stunde empfiehlt Lexware Office

Besonders allen Musikern und Bands kann ich Lexware Office empfehlen, es erspart eine Menge Zeit. Denn wir machen ja schließlich Musik, um Spaß auf der Bühne zu haben, und nicht um uns stundenlang mit Buchhaltung zu beschäftigen, oder?

Christoph Gleichauf, Keine Stille Stunde (Band) Dirigent & Musiker
Netzwerk Bossinen Stuttgart empfiehlt Lexware Office

Wir haben alles automatisiert und unsere Member bekommen ihre Jahres- oder Monatsrechnungen automatisch per Email zugesendet. Natürlich haben wir unser Geschäftskonto verknüpft und eine komplette Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Steuern.

Anika, Denise & Kirsten, Netzwerk Bossin Gründerinnen
Sebastian Wickenhäuser empfiehlt Lexware Office

Als ich mich vor vier Jahren selbstständig gemacht habe war für mich klar, dass ich mir keine Gedanken um korrekte Rechnungen machen will. Daher war für mich von Anfang an klar, dass ich eine Lösung brauche. Das war und ist seitdem für mich Lexware Office.

Stefan Wickenhäuser Coach, Berater & Blogger
Melina Paetzold empfiehlt Lexware Office

Mit Lexware Office bin ich bei meiner monatlichen Buchhaltung und der jährlichen Steuererklärung soviel effektiver. Meine Rechnung erstelle ich schnell und einfach, verschicke sie als PDF und kann in Lexware Office kontrollieren, ob sie begleichen wurden.

Melina Paetzold Klarinettistin & Musiker-Coachin
Serge Kanunnikov

Ich bin kreativ. Und dank Lexware Office auch frei. Frei vom Finanzstress. Ob Umsatzsteuervoranmeldung, Angebote oder Rechnungen – meine Buchhaltung erledigt Lexware Office für mich.

Serge Kanunnikov Foto- und Videograf & YouTuber
DJ Olde empfiehlt Buchhaltungssoftware Lexware Office

Mit Lexware Office schleichen sich keine Fehler mehr in meine Rechnungsdetails. Ich brauche endlich keine aufwendigen Word oder Excel Vorlagen mehr und kann egal wo ich bin mit meinem Smartphone saubere Rechnungen in wenigen Sekunden erstellen und versenden.

DJ Olde DJ, MC & Producer
Daniel Pellegrini

Seit ich Lexware Office benutze, habe ich viel mehr Überblick über die Finanzen und die Buchhaltung lässt sich quasi nebenbei machen. Die automatisierten Rechnungen haben mir schon viel Zeit und Stress gespart. Es ist super praktisch, wenn mein Steuerberater „Echtzeitzugriff“ auf meine Buchhaltung hat.

Daniel Pellegrini Musiker, Drummer und Musiklehrer

Ausgezeichnet durch eKomi

Lexware Office erhält bei eKomi 2344 Bewertungen mit 4.9 Sternen (von 1 bis 5).

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Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden