Umsatzsteuer (USt)

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    Das Wichtigste in Kürze

    Die Umsatzsteuer, auch bekannt als Mehrwertsteuer, wird von den meisten Unternehmen in Deutschland und anderen Ländern gezahlt.

    Sie basiert auf dem Mehrwert, der sich aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen ergibt.

    Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen, um ihre Umsatzsteuer zu melden und zu zahlen.

    Die Umsatzsteuer für Unternehmen

    Die meisten Unternehmen in Deutschland und anderen Ländern zahlen eine Umsatzsteuer. Der Steuersatz variiert und manche Unternehmen sind komplett von ihr befreit. Wie sich die Umsatzsteuer berechnen lässt und welche Unternehmen sie an das Finanzamt zahlen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Die Umsatzsteuer in EU-Ländern
    Abb. 1: Umsatzsteuer in der EU

    Was ist die Umsatzsteuer?

    Die Umsatzsteuer ist vor allem in der Wirtschaft bekannt. Private Personen sprechen oft eher von der Mehrwertsteuer. Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind aber ein und dasselbe. Der Begriff Mehrwertsteuer hat sich in der Umgangssprache etabliert, aber er stammt, genau wie die Umsatzsteuer, aus dem Steuerrecht. Mehrwertsteuer leitet sich vom Mehrwertprinzip ab. Das Mehrwertprinzip gilt in Deutschland seit 1968.

    5 Fakten zur Umsatzsteuer grafisch dargestellt

    Der Einfluss des Mehrwertprinzips auf die Umsatzsteuer ist einfach zu erklären: Jedes Unternehmen zahlt die USt auf den Mehrwert, der sich aus dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung ergibt. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis ist also ausschlaggebend für die Umsatzsteuer.

    Die USt ist eine sogenannte Verkehrsteuer. Das bedeutet, dass sie von Unternehmen gezahlt werden muss, die am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen.

    Mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) hat die Umsatzsteuer ein eigenes Gesetzeswerk, das die Regelungen festlegt. Laut dem UStG werden alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens im Inland mit der Umsatzsteuer belegt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmen und Privatperson (B2C) oder ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen (B2B) handelt. Verkäufe zwischen Privatpersonen sind allerdings nicht von der Umsatzsteuer betroffen.

    Zwar müssen die Unternehmer:innen die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen. Streng genommen zahlt die Umsatzsteuer aber immer der:die Endverbraucher:in, also in der Regel die Privatperson. Denn Unternehmer:innen stellen die Umsatzsteuer bei Warenlieferungen und Dienstleistungen den Kund:innen in Rechnung und führen diese anschließend an das Finanzamt ab.

    Die USt im EU-Ausland

    Bei Auslandsgeschäften in der Europäischen Union gibt es eine Umsatzsteuer, deren Höhe in jedem Land unterschiedlich ist. Der durchschnittliche Satz beträgt etwa 21 Prozent, wobei Luxemburg mit 17 Prozent den niedrigsten und Ungarn mit 27 Prozent den höchsten Satz hat.

    Zur Vereinfachung wurde das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt, bei dem das Unternehmen im eigenen Land die Umsatzsteuer für Lieferungen und Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern zahlt.

    Das Reverse-Charge-Verfahren kommt insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei innergemeinschaftlichen Erwerben zur Anwendung.

    Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für Auslandsgeschäfte erforderlich, und Unternehmen ohne diese Nummer können keine Geschäfte tätigen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

    Wichtig: Die Identifikationsnummer, die jede:r Bundesbürger:in automatisch und lebenslang zugeteilt wird, hat nichts mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu tun.

    Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung, die Unternehmen beim Finanzamt einreichen. Sie erfolgt entweder monatlich oder quartalsweise. In der Umsatzsteuervoranmeldung geben die Unternehmen ihre Umsätze und Vorsteuerbeträge für den jeweiligen Abrechnungszeitraum an.

    Ob die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich übermittelt werden muss oder ob eine Umsatzsteuerjahreserklärung ausreicht, hängt von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahrs ab.

    Auf dieser Grundlage berechnet das Finanzamt die Umsatzsteuerschuld, die entweder zu zahlen ist oder als Vorsteuervergütung erstattet wird. Die Umsatzsteuervoranmeldung dient der rechtzeitigen Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer.

    Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

    In Deutschland sind grundsätzlich alle Unternehmen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben und Umsätze erzielen, umsatzsteuerpflichtig.

    Unternehmen,deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahre voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragen und sind dann von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

    Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht, so dass sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervorauszahlungen leisten müssen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn das Unternehmen nur geringe Ausgaben hat, aber auch nachteilig, wenn teure Anschaffungen nicht von der Umsatzsteuer abgesetzt werden können. Die Kunden profitieren von niedrigeren Preisen, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, während andere Unternehmer von der ausgewiesenen Umsatzsteuer profitieren, um ihre Umsatzsteuerzahllast zu verringern.

    Die Buchungssätze der Umsatzsteuer in Deutschland

    Die Umsatzsteuer kann entweder nach dem Regelsteuersatz von 19 Prozent oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnet werden. Auf diese Entscheidung haben Sie aber keinen Einfluss. Was unter welchen Steuersatz fällt, ist bereits durch das UStG festgelegt.

    Regulärer und ermäßigter Steuersatz

    Beispiele für den regulären und ermäßigten Steuersatz
    Abb. 2: Regulärer und ermäßigter Steuersatz

    Grundsätzlich wird gesagt, dass der Regelsteuersatz von 19 Prozent eher für Luxusartikel gilt, während die ermäßigte USt von 7 Prozent für Artikel gilt, die zum Grundbedarf gehören. Die Grenzen sind allerdings fließend und man kann durchaus hinterfragen, warum erst im Jahr 2020 Menstruationsprodukte in den ermäßigten Umsatzsteuersatz gefallen sind. Luxusartikel sind das schließlich nicht.

    Vorteile und Nachteile der Umsatzsteuer für Unternehmen

    Auf den ersten Blick scheint die Umsatzsteuervoranmeldung wie ein enormer Mehraufwand, den man lieber vermeiden würde. Meistens stellt sich aber heraus, dass der Ablauf weit weniger kompliziert ist, als zuvor angenommen. Ob sich der Aufwand lohnt, ist wiederum von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt wie bei fast allem Vorteile und Nachteile.

    Die Umsatzsteuervoranmeldung ist im Grunde eine Schutzmaßnahme, die Unternehmen vor Zahlungsengpässen schützt. Die Vorauszahlungen werden im Rahmen der Umsatzsteuererklärung Ihrem Unternehmen angerechnet.

    Außerdem geben Ihnen Steuervorauszahlungen einen Eindruck davon, wie sich Ihre Geschäfte entwickeln. Eine niedrige Vorauszahlung ist auf den ersten Blick vielleicht positiv, bedeutet aber auch, dass keine hohen Umsätze zu erwarten sind, während eine hohe Vorauszahlung zwar erst mal schwer zu wiegen scheint, aber auch bedeutet, dass bald hohe Umsätze ins Haus stehen werden.

    Seien Sie aber vorsichtig dabei, mit den Beträgen der Umsatzsteuer zu planen. Das Geld gehört schließlich dem Finanzamt. Viele Unternehmen haben deshalb ein zusätzliches Unterkonto, auf das die entsprechenden Beträge überwiesen werden. So ist sichergestellt, dass das Unternehmen zum Stichtag der Vorauszahlung zahlungsfähig ist.

    Ein Nachteil kann auch durch die Umsatzsteuerrecht geltende Soll-Versteuerung auftreten. Denn die Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen wird bereits in dem Zeitpunkt fällig, in diese sie ausgeführt werden. Wird die Rechnung erst später gestellt oder kommt es zu Zahlungsverzögerungen, muss die Umsatzsteuer trotzdem ans Finanzamt bezahlt werden. Unternehmer müssen hier also finanziell in Vorleistung gehen.

    Ausweg: Lagen die Vorjahresumsätze nicht über 800.000 Euro, könnten Unternehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Der Vorteil: Die Umsatzsteuer muss hier erst dann ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der:die Kund:ine bezahlt hat.

    Die USt und die Vorsteuer

    Die Vorsteuer mindert Ihre Umsatzsteuerzahllast. Das funktioniert, indem Sie die gezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, die Sie an das Finanzamt entrichten müssen. Dieser Vorgang ist auch als Vorsteuerabzug bekannt.

    Im Grunde verläuft der Vorsteuerabzug fast automatisch. Die Vorsteuer zahlen Sie immer, wenn Sie eine Rechnung begleichen, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Die ausgewiesene Umsatzsteuer ist für Sie die Vorsteuer. Für das Unternehmen, das die Rechnung ausgestellt hat, ist es hingegen die Umsatzsteuer.

    Andersherum ist die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihren Rechnungen ausweisen, auch die Vorsteuer für Ihre Kund:innen.

    Umsatzsteuer berechnen

    Sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer berechnen sich auf simple Weise. Die Grundlage ist immer der Nettobetrag eines Produkts oder einer Dienstleistung. Auf den Nettobetrag wird der entsprechende Steuersatz addiert und schon hat man den Endbetrag.

     

    Praxis-Beispiel

    Ein Beispiel für die Berechnung der Umsatzsteuer: Angenommen, ein Unternehmen verkauft Waren für 100 Euro netto an einen Kunden. Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland derzeit 19%.

    Um die Bruttosumme zu berechnen, wird der Nettopreis mit dem Umsatzsteuersatz multipliziert:

    Bemessungsgrundlage 100 Euro netto + 19% Umsatzsteuer = 19 Euro Umsatzsteuer

    Die Bruttosumme ergibt sich somit aus:

    100 Euro netto + 19 Euro Umsatzsteuer = 119 Euro brutto

    Das Unternehmen müsste also 19 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und hätte insgesamt einen Umsatz von 119 Euro erzielt.

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