Taxonomie

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    Das Wichtigste in Kürze

    Die EU-Taxonomie stellt die verbindlichen Vorgaben, die für ein nachhaltiges Wirtschaften notwendig sind. Die Anforderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Banken und den Kapitalmarkt.

    Durch die Taxonomie sollen zahlreiche einzelne Gesetze und Verordnungen verabschiedet werden, die dann durch die Taxonomie zusammengefasst und konkretisiert werden.

    Unternehmen müsse offenlegen, wie stark sie sich an die Vorgaben der Taxonomie halten und diese im Sinne des Klimaschutzes umsetzen. Bestimmte Investitionen sind nur noch erlaubt, wenn den Vorgaben der Taxonomie Folge geleistet wird.

    Die EU-Taxonomie und ihre Bedeutung für Unternehmen

    Das nachhaltige Wirtschaften ist ein wichtiges Thema für moderne Unternehmen. Die Taxonomie der Europäischen Union ist ein Regelwerk, das die Standards für die Nachhaltigkeit für Wirtschaftsunternehmen in Europa festlegt. Die Unternehmen müssen die nachhaltige Wirtschaftlichkeit nachweisen können. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Taxonomie Definition

    Das Regelwerk der EU-Taxonomie behandelt die Nachhaltigkeit, mit der Unternehmen innerhalb der EU wirtschaftlich agieren müssen. Dieses Regelwerk enthält mehrere Kriterien, die von Unternehmen in allen EU-Ländern wie Deutschland und Österreich erfüllt werden müssen, und Maßstäbe, die an Unternehmen gestellt werden. Das Ziel ist es, mehr „grüne“ Unternehmen zu schaffen, die sich an die Richtlinien für den Klimaschutz halten.

    Die Taxonomie hat eine hohe Relevanz für mögliche Investor:innen, die dadurch schnell erkennen, wie ökologisch ein Unternehmen wirtschaftet. Investitionen werden vor allem in grüne Unternehmen und Projekte getätigt. Zusätzlich können nachhaltigere Unternehmen mehr Unterstützung in Form von Förderungen durch die EU bekommen. Dadurch soll unter anderem der europäische Green Deal unterstützt werden, laut dem alle Länder der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden sollen.

    Eine der Grundlagen für die Erreichung der Ziele des Green Deals ist die Taxonomie. Die Regelungen darin folgen vier übergeordneten Feldern:

    • Verbindliche Definitionen, was als nachhaltiges Wirtschaften gilt. Das beinhaltet konkrete Anforderungen an Unternehmen und Banken und deren Kapitalmarktprodukte.
    • Vorherige Gesetze und Verordnungen, die das nachhaltige Wirtschaften forcieren, werden verabschiedet oder angepasst und neue Gesetze und Verordnungen erlassen.
    • Unternehmen müssen offenlegen, wie stark ihre wirtschaftlichen Unternehmungen ausgerichtet sind. Das gibt Interessenten, die Investitionen vornehmen wollen, einen Einblick in die Nachhaltigkeit von Unternehmen und eröffnet Entscheidungsmöglichkeiten.
    • Finanzinstitute müssen offenlegen, welche Unternehmen sie in welcher Form finanzieren. Die Finanzierungen sollen vor allem an Unternehmen gehen, die wirtschaftlich nachhaltig agieren, um diese Unternehmen gezielter zu unterstützen.

    Die Gesetze und Verordnungen betreffen also vor allem Unternehmen und Banken. Anpassungen müssen vorgenommen werden, um die Nachhaltigkeit laut den Regelungen und Vorgaben zu erfüllen.

    Die vier Felder der Taxonomie
    Abb. 1: Vier Felder der Taxonomie

    Abb. 1: Vier Felder der Taxonomie

    EU-Taxonomie: Bedeutung für Unternehmen

    Für Unternehmen ist im Rahmen der Taxonomie vor allem wichtig, dass eine Standardisierung für die Voraussetzungen geschaffen wird, auf welche Weise die wirtschaftliche Nachhaltigkeit nachgewiesen werden muss.

    Dabei gilt die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine Reihe von Kennzahlen vorschreibt, mit denen die Nachhaltigkeit berichtet werden muss. Die bisherige Herausforderung dabei ist, dass es sich ausschließlich um Kennzahlen handeln darf, die branchenübergreifend verwertbare Daten hervorbringen, vergleichbar und zuverlässig sind und maschinenlesbar sind, damit sie in eine zentrale Datenbank der EU übernommen werden können. Die CSRD befindet sich also noch in einer Ausbauphase.

    Nach aktuellem Stand betrifft die CSRD alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen, Banken, Versicherungen, Unternehmen, die als relevant für das öffentliche Interesse eingestuft werden und alle börsennotierten Unternehmen, mit der Ausnahme von börsennotierten Mikrounternehmen.

    Aktuell betrifft das europaweit ungefähr 50.000 Unternehmen. Über 6.000 davon in Deutschland.

    Darüber hinaus sollen auch für die Finanzierung wichtige Faktoren an der CSRD hängen. So wird die Green Asset Ratio (GRA) als entscheidende Kenngröße etabliert, um Kapital von Banken und Finanzinstituten zu bekommen. Die GRA basiert dabei auf dem Verhältnis der Taxonomiekonformität und der Gesamt-Exposure.

    Das betrifft auch die sogenannten Green Bonds. Das sind Anleihen, deren Investitionen sich ausschließlich auf nachhaltige Produkte fokussieren. Damit etwas als Green Bond gilt, muss ebenfalls eine Konformität laut der EU-Taxonomie vorhanden sein.

    Um diese Taxonomiekonformität nachzuweisen, müssen Unternehmen die Nachhaltigkeitsdaten auch den Banken und Finanzinstituten verfügbar machen. Grüne Unternehmen haben also bessere Chancen auf Geld.

    Die Bedeutung für Banken

    Für Banken gilt durch die EU-Taxonomie vor allem eine Nachhatltigkeitspflicht bezogen auf ihr Exposure in den Bereichen der emissionsreichen Wirtschaftsaktivitäten, den Assets, die hohen Klimarisiken ausgesetzt sind und den Kund:innen von fossilen Kraftstoffen.

    Durch diese Informationen können die Banken bezogen auf Nachhaltigkeitsrisiken und darauf aufbauende Strategien miteinander verglichen werden. Außerdem kann durch die Kennzahlen festgestellt werden, wie lange es dauert, bis Banken ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger gestalten.

    Ab dem Jahr 2024 sollen Banken zudem die in diesem Artikel bereits erwähnte Green Asset Ratio und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) angeben. Die BTAR soll dabei eine Lücke schließen, die dadurch entsteht, dass kleine und mittelständische Unternehmen keinen CSRD-Bericht vorlegen müssen. Dadurch wären Banken im Grunde dazu gezwungen, sich rein auf Unternehmen zu konzentrieren, die ihre Nachhaltigkeit durch die CSRD nachweisen. Über die BTAR werden die entsprechenden Daten auch von anderen Unternehmen eingeholt, damit auch diese finanziert werden können, ohne dass die GAR der Bank sinkt.

    Die Bedeutung für den Kapitalmarkt

    Auf dem Kapitalmarkt gilt bereits seit März 2021 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die für mehr Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeit sorgt – „sustainable“ bedeutet nichts anderes als „nachhaltig“.

    Die EU-Taxonomie erweitert diesen Rahmen allerdings durch die bereits im Artikel erwähnten Green Bonds, die in Zukunft dem European Green Bond Standard (EUGBS) entsprechen müssen. Dafür muss die Finanzierung ausschließlich in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten fließen und es müssen Factsheets zu den Green Bonds auf Websites platziert werden.

    Außerdem wird Investor:innen über einen jährlichen Bericht die Nachhaltigkeit vorgelegt. So können diese entscheiden, ob ihnen die nachhaltige Wirtschaftlichkeit ausreicht oder Verbesserungen notwendig sind.

    EU-Taxonomie: Nachhaltigkeit

    In der Taxonomie der Europäischen Union werden sechs Hauptziele definiert. Wie hoch die Nachhaltigkeit eines Unternehmens ist, wird daran gemessen, wie stark sich ein Unternehmen an diesen Zielen orientiert.

    Die sechs Hauptziele der EU-Taxonomie sind:

    • Klimaschutz
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen
    • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
    • Reduzierung der Umweltverschmutzung
    • Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme

    Dabei werden die Aktivitäten in Bezug auf die Nachhaltigkeit für Unternehmen in drei Stufen unterteilt:

    Durch wesentliche Beiträge wird etwas geleistet, das eines der sechs Hauptziele positiv voranbringt, ohne dass diese Beiträge auf Kosten eines der anderen Umweltziele gehen.

    Wirtschaftstätigkeiten, die es ermöglichen, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele zu leisten.

    Transitionsaktivitäten, die bisher aus technologischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht CO2-freundlich getätigt werden können.

    Die EU-Taxonomie gilt in Teilen seit Anfang 2022. Bis Anfang 2024 soll die Taxonomie mit allen ausgearbeiteten Regularien, Kriterien und Vorgaben komplett in Kraft treten.

    Auf lange Sicht soll die Taxonomie auf soziale Ziele erweitert werden und es ist offen, ob es in Zukunft zusätzliche Erweiterungen geben wird, die dem Klimaschutz dienen.

    Für Unternehmen und Banken, die ökologisch nachhaltig wirtschaften wollen, kommen in jedem Fall Zeiten der Anpassung zu und es ist noch nicht abzusehen, wie weit in die Zukunft diese Anpassungen reichen werden. Stetige Veränderungen im kleinen oder großen Ausmaß sind jederzeit denkbar.

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