Subunternehmen

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    So funktionieren Subunternehmen

    Den Begriff des Subunternehmers, der Subunternehmerin oder allgemein des Subunternehmens haben wir alle schon mal gehört. Aber nicht immer ist klar, was genau damit eigentlich gemeint ist. Dabei ist die Erklärung recht simpel, denn bei einem Subunternehmen handelt es sich um ein selbstständiges Unternehmen, das Aufträge für andere Unternehmen erfüllt.

    Die Definition eines Subunternehmens

    Was ist nun ein Subunternehmen? Subunternehmer:innen sind eigenständige Unternehmer:innen, die selbstständig ein Geschäft führen und meistens Dienstleistungen erbringen. Diese Dienstleistungen werden von anderen Unternehmen an Subunternehmen ausgelagert.

    Subunternehmen – auch als Nachunternehmen bekannt – erhalten ihre Aufträge also von sogenannten Hauptunternehmen oder Generalunternehmen. Diese Unternehmen müssen keine bestimmte Stellung auf dem Markt haben. Die Bezeichnungen beziehen sich nur darauf, dass sie die Subunternehmen mit Aufträgen versorgen.

    „Sub“ kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „unter“, im Sinne von „sich unterhalb von etwas befinden“. Ein Subunternehmen ist also dem Haupt- oder Generalunternehmen in der Hinsicht untergeordnet, dass es eine bestimmte Leistung erfüllen soll, um den Auftrag für das Hauptunternehmen zu erfüllen, das diesen Auftrag von einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin bekommen hat.

    Subunternehmerverträge

    Die Bedingungen für die Erfüllung des Auftrags oder auch laufender Aufträge werden in einem Werkvertrag oder Dienstvertrag – der in diesem Fall auch als Subunternehmervertrag bezeichnet wird – festgelegt.

    Im Baugewerbe gibt es für Subunternehmer:innen mehrere Möglichkeiten. Der Subunternehmervertrag kann ein Werkvertrag nach den Regelungen des Bürgergesetzbuchs (BGB) sein, aber auch ein sogenannter VOB-Vertrag. VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Dementsprechend sind VOB-Verträge speziell für den Bausektor entworfen.

    Die Unterschiede zwischen Werkverträgen und VOB-Verträgen liegen vor allem in den Details bestimmter Vertragsinhalte wie die Verjährung, Abnahme der Arbeiten oder Mängelhaftung.

    Ein VOB-Vertrag ist allerdings nur dann gültig, wenn das ausdrücklich als Bestandteil im Bauvertrag aufgeführt wurde. Es muss also vorher unbedingt geklärt werden, ob ein VOB-Vertrag für ein Subunternehmen im Einzelfall verbindlich ist, bevor dieser aufgesetzt wird.

    Aus rechtlicher Sicht ist für Subunternehmen immer bindend, was vertraglich ausgehandelt wurde. Einen festen Subunternehmervertrag gibt es nicht. Alle Inhalte sind verhandelbar.

    Ein wichtiger Punkt sind beispielsweise die Haftungsansprüche. Subunternehmen gehen keinen Vertrag mit den Auftraggeber:innen ein, also haben sie gegen diese auch keine Haftungsansprüche. Deshalb ist es wichtig, diesen Punkt mit dem Generalunternehmen zu verhandeln und möglichst eine Regelung zu vereinbaren, bei der das Generalunternehmen in bestimmten Fällen für sie haftet.

    Generell gilt eine Hierarchie, bei der ein Subunternehmen nur Ansprüche an das Hauptunternehmen und das Hauptunternehmen an das auftraggebende Unternehmen stellen kann. Hat ein:e Subunternehmer:in zum Beispiel einen Arbeitsunfall, haftet das Hauptunternehmen.

    Kann ein Subunternehmen die vertraglich geregelte Leistung nicht erbringen, weil zum Beispiel ein Krankheitsfall das verhindert, geht die Verantwortung dafür an das Hauptunternehmen über, das dem auftraggebenden Unternehmen diese Leistung schuldet. Das Hauptunternehmen muss sich dann also darum kümmern, dass die Leistung trotzdem erbracht wird.

    Beispiele für Subunternehmen

    Am besten lässt sich der Ablauf vermutlich an Beispielen darstellen:

    Eine bekannte Form des Subunternehmers oder der Subunternehmerin sind selbstständige LKW-Fahrer:innen. Sofern ein Unternehmen keinen eigenen Fuhrpark hat, lagert es die logistischen Aufträge für Transport und Lieferungen an ein Logistik-Unternehmen aus. Dieses Logistik-Unternehmen wiederum vergibt die einzelnen Lieferungen und Transporte an selbstständige Subunternehmer:innen.

    Die Subunternehmer:innen haben also einen Vertrag mit dem Logistik-Unternehmen, das als Generalunternehmen fungiert. Mit dem auftraggebenden Unternehmen haben die Subunternehmer:innen vertraglich nichts zu tun. Sie beliefern nur deren Lager oder holen dort Waren ab, um sie an andere Orte zu transportieren.

    Ein weiteres Beispiel sind Event-Agenturen. Bekommt eine Event-Agentur beispielsweise den Auftrag, eine Convention zu planen und zu organisieren, lagert sie als Generalunternehmer:in die einzelnen Aspekte an Subunternehmen aus. Bühnenbau, Lichtinstallation, Security usw. wird nur in den seltensten Fällen komplett von einer Agentur abgedeckt. Die Aufgaben, die die Event-Agentur nicht selbst übernehmen kann, gehen also an Nachunternehmen.

    In Zeiten der Online-Dienstleistungen gibt es auch immer mehr Subunternehmer:innen, die als Freelancer:in tätig sind. Textaufträge oder gestalterische Dienstleistungen werden von Hauptunternehmer:innen häufig an Freelancer:innen vergeben, die somit zu Subunternehmer:innen werden.

    Ein Subunternehmen gründen

    Die Gründung eines Subunternehmens unterscheidet sich nicht von der Gründung jedes anderen Unternehmens. Das Subunternehmen ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Form der Auftragsbearbeitung.

    Subunternehmer:in kann also im Grunde jeder werden, sobald er oder sie selbstständig ist. Gleiches gilt auch für Hauptunternehmer:innen bzw. Generalunternehmer:innen. Jedes Unternehmen kann theoretisch Aufträge an Subunternehmen vergeben.

    In der Praxis ist es meistens so, dass sich Unternehmen in bestimmten Branchen gezielt Subunternehmer:innen suchen, die eine Dienstleistung anbieten, die das Generalunternehmen benötigt, um die Aufträge von Auftraggeber:innen abzuschließen.

    Meistens wird dabei gezielt eine längerfristige Zusammenarbeit von einem Jahr oder auch mehr angestrebt, da so zum einen ein verlässliches Arbeitsverhältnis entstehen kann und zum anderen der bürokratische Aspekt gering gehalten wird, der mit jedem neuen Subunternehmen einhergeht.

    Es gibt Branchen, in denen es durchaus Sinn ergibt, schon bei der Gründung anzustreben, als Subunternehmer:in zu fungieren. In der bereits in diesem Artikel Logistik und Spedition zum Beispiel, ist es für selbstständige Berufskraftfahrer einfacher, an Aufträge über ein Generalunternehmen zu kommen, statt sich jeden kleinen Auftrag selbst einholen zu müssen. So ist die Auftragslage für Subunternehmer:innen eher gesichert.

    Vorteile und Nachteile eines Subunternehmens

    Der größte Vorteil für Subunternehmen ist also wie gesagt, dass die Auftragslage sicherer sein kann und nicht selbst auf Kund:innensuche gegangen werden muss. Die Akquise wird dem Subunternehmen abgenommen und es muss sich nur auf dier Erfüllung von Aufträgen konzentrieren.

    Bei guter Zusammenarbeit ist auch die Chance auf Folgeaufträge durch ein Generalunternehmen hoch. Das kann in bestimmten Branchen durchaus wertvoll sein, da nicht in allen Bereichen alle Kund:innen Dauerauftraggeber:innen sind. Im Baugewerbe zum Beispiel bauen die meisten Kund:innen ein Haus und damit ist der Auftrag dann abgeschlossen. Folgeaufträge sind von der Seite dann nicht mehr zu erwarten.

    Das Subunternehmen hat aber auch den Nachteil, dass es am Ende der Auftragskette steht und somit die Vergütung am geringsten ausfällt, schließlich geht nur ein Teil der Vergütung des auftraggebenden Unternehmens auch an das ausführende Subunternehmen. Dazwischen steht das Generalunternehmen, das natürlich auch nicht umsonst arbeitet.

    In vielen Fällen werden Subunternehmen von den Generalunternehmen auch gar nicht bei den Auftraggeber:innen erwähnt. Eine Reputation wird also nicht aufgebaut und Subunternehmen bleiben von den Generalunternehmen abhängig.

    Arbeitet ein Subunternehmen ausschließlich für ein Hauptunternehmen, steht zudem der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit im Raum. Da muss also eine gewisse Vorsicht vorhanden sein, um nicht irgendwann in Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu geraten.

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