Sondervorauszahlung

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    Das Wichtigste in Kürze

    Als Unternehmer:in sind Sie nur dann zur Zahlung einer Sondervorauszahlung verpflichtet, wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben und dafür eine Dauerfristverlängerung beantragt haben, die durch Ihr zuständiges Finanzamt bewilligt worden ist.

    Das Finanzamt wird dem gewünschten Aufschub nur unter der Bedingung einer Sondervorauszahlung zustimmen, die zu Beginn des Geschäftsjahres zu leisten ist.

    Ihre Zahlung wird am Jahresende von der Endsumme der Zahlungsforderung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung zinslos abgezogen.

    Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer

    Die Sondervorauszahlung ist eine Vorabzahlung auf die Umsatzsteuer des anstehenden Kalenderjahres. Als Unternehmer:in müssen Sie diese leisten, wenn Sie eine Dauerfristverlängerung für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung beantragt haben.

    Von der Umsatzsteuer-Pflicht bis zur Sondervorauszahlung

    Die meisten Unternehmen sind umsatzsteuerpflichtig. Lediglich Kleinunternehmer:innen sind von dieser Pflicht ausgenommen.

    Umsatzsteuer-Pflicht und Umsatzsteuervoranmeldung

    Wenn Sie jedoch als Unternehmer:in umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, müssen Sie nach dem sogenannten Voranmeldezeitraum eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die berechnete Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt überweisen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Umsatzsteuer, die Sie aufgrund Ihrer Erlöse in dem betrachteten Zeitraum abführen müssen, abzüglich der Vorsteuer. Das ist die Umsatzsteuer, die in den Rechnungen Ihrer Lieferant:innen aufgeführt ist und die Sie in dem Voranmeldezeitraum entrichtet haben. Je nach Höhe Ihres Umsatzes wird die Dauer des Voranmeldezeitraums auf einen Monat, ein Quartal oder das Kalenderjahr festgelegt. Je größer der Umsatz, desto kürzer der Zeitraum.

    Bei Existenzgründer:innen wird der Umsatz zunächst geschätzt (Selbsteinschätzung) und auf dieser Basis der Voranmeldezeitraum festgelegt, der dann ab dem zweiten Geschäftsjahr aufgrund der Informationen und Erfahrungen aus dem ersten Jahr angepasst werden kann.

    Dauerfristverlängerung als Bedingung für die Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer

    Sie müssen die Umsatzsteuervoranmeldung üblicherweise bis zum 10. Tag des auf den Voranmeldezeitraum folgenden Monats tätigen.

    Beispiel: Der Voranmeldezeitraum endet am 31.3., dann müssen Sie sie Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10.4. beim Finanzamt einreichen.

    Sie können allerdings beantragen, die Abgabe dieser Anmeldung erst später zu leisten. Dafür müssen Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen, die Ihnen die Möglichkeit gibt, sich für die Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat länger Zeit zu lassen.

    Obiges Beispiel: Die Einreichung muss dann erst bis zum 10.5. erfolgen.

    Das Finanzamt genehmigt diese Dauerfristverlängerung für Monatszahler:innen aber nur, wenn Sie für das komplette Jahr eine spezielle Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer leisten – die Sondervorauszahlung. Als Monatszahler:in wird eingestuft, wer mehr als 7.500,00 Euro Umsatzsteuer im Jahr bezahlt. Für Quartals- oder Jahreszahler:innen gilt diese Einschränkung nicht. Wenn Sie einen:eine Steuerberater:in haben, kann er:sie die Dauerfristverlängerung für Sie beantragen. Die Dauerfristverlängerung kann auch mitten im Jahr erfolgen. Sie muss bis zu dem Zeitpunkt beantragt sein, an dem die entsprechende Voranmeldung abgegeben werden muss. Die Bewilligung ist eine Formsache. Sie gilt bis auf Widerruf und muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden.

    Die Fristen

    In der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) ist geregelt, dass die Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer bis zum 10. Februar des betreffenden Kalenderjahres geleistet sein muss. Wird die Dauerfristverlängerung mitten im Jahr beantragt, muss die Sondervorauszahlung bis zu dem Zeitpunkt geleistet sein, an dem die Fristverlängerung das erste Mal wirksam wird. Die Anmeldung ist formal zwar ein anderer Akt als die Umsatzsteuervoranmeldung, ist aber zeitlich darauf abgestimmt. Sie hat in der Regel elektronisch zu erfolgen, kann aber in Ausnahmefällen auch auf dem Papierweg erfolgen.

    Der Zweck

    Die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung wirkt wie ein Pfand. Der an das Finanzamt im Voraus überwiesene Betrag wird bei der späteren Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf die entstehende Zahllast angerechnet. So muss am Ende eine geringere Summe überwiesen werden.

    Der Zweck einer Sondervorauszahlung besteht darin, den erwarteten Zinsgewinn der später entrichteten Umsatzsteuer beim Unternehmen zu verhindern. Daher wird sie auch erst bei der letzten Umsatzsteuervoranmeldung im Dezember von der fälligen Umsatzsteuerschuld der betroffenen Firma abgezogen.

    Höhe der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer und ihre Berechnung

    Die Höhe der zu entrichtenden Sondervorauszahlung wird über die Umsatzsteuervorauszahlungen des vorhergehenden Jahres berechnet. Sie beträgt 1/11 des entsprechenden Vorjahreswertes. Erneut liegt es im Ermessen von Firmeninhaber:innen, diesen Wert bei Existenzgründung selbst zu schätzen.

    Beispiel für die Berechnung Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer

    Die Sondervorauszahlung wird mittels der Summe der USt Zahllast des Vorjahres berechnet. Sie beträgt 1/11 dieses Betrages. Wird sie jedoch bereits im zweiten Jahr hintereinander geleistet, wird die vorherige Sondervorauszahlung auf die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres angerechnet:

    In der Beispielrechnung sieht das wie folgt aus:

    Beispielrechnung

    Beispielrechnung

    Sondervorauszahlung im Vorjahr:

     

    10.000,00 €

     

    Zusammengerechnete Umsatzsteuervorauszahlungen im Vorjahr:

     

    35.000,00 €

    Tatsächlich abgeführte Steuer:

    45.000,00 €

    1/11 der tatsächlich abgeführten Steuer:

    4.091,00 € (gerundet)

    Spezialfälle der Sondervorauszahlung

    Es gibt Szenarien, die einen Sonderfall bei der Ermittlung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer darstellen. Dies betrifft beispielsweise Existenzgründer:innen, die erst im Vorjahr oder sogar erst im laufenden Jahr Ihr Unternehmen gegründet haben. Außerdem kann der Fall eintreten, dass Selbstständige Ihre Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum unterbrochen haben. Wenn für das Vorjahr keine Informationen vorliegen, muss geschätzt werden. Wenn für das Vorjahr nur für einen Teilzeitraum Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet wurden, dann wird auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, und so die Sondervorauszahlung berechnet.

    Was passiert bei verspäteter Überweisung der Sondervorauszahlung?

    Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist eine Steueranmeldung. Daher kann das Finanzamt die verspätete Erfüllung der Verpflichtung zur Berechnung, Anmeldung und Entrichtung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung sanktionieren. Dies geschieht üblicherweise durch die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.

    Lohnt sich die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung?

    Als Unternehmer:in haben Sie einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Dauerfristverlängerung, die die Sondervorauszahlung nach sich zieht. Das Finanzamt kann die Fristverlängerung nur verweigern, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint. Dies wäre der Fall, wenn der:die Unternehmer:in in der Vergangenheit die Umsatzsteuervoranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder die Zahlung der Umsatzsteuer nicht geleistet hat. Da die Sondervorauszahlung Zinsgewinne bei den Unternehmer:innen verhindern soll, ist auch klar, dass sie in der Regel aus finanziellen Gründen nicht attraktiv ist.

    Die Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist lediglich ein organisatorischer Vorteil, besonders wenn Sie viele Rechnungen zu bearbeiten haben. Für Quartals- oder Jahreszahler:innen, die die Sondervorauszahlung nicht leisten müssen, ergibt sich durch die Fristverlängerung jedoch nicht nur ein organisatorischer Vorteil, sondern je nach Geschäftslage eine verbesserte Liquidität.

    Hinweis zu diesem Lexikon-Artikel: Der Inhalt dieses Artikels dient zur Vermittlung von Wissen und beschreibt nicht unmittelbar eine Lexware Office Funktion oder Funktionsweise.

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