Soll-Versteuerung und
Ist-Versteuerung

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    Das Wichtigste in Kürze

    Die Umsatzsteuer hat verschiedene Versteuerungsarten, die Soll- und Ist-Versteuerung. Bei der Soll-Versteuerung werden Rechnungen nach dem Rechnungsdatum in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Geld bereits erhalten wurde. Bei der Ist-Versteuerung hingegen wird der tatsächlich bezahlte Betrag für die Berechnung herangezogen. Die Wahl der Ist-Versteuerung hat den Vorteil einer besseren Liquidität und einer einfacheren Buchhaltung. Unternehmen können die Ist-Versteuerung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die meisten Unternehmer sind – sofern sie nicht aufgrund der Kleinunternehmerregelung oder zu geringer Umsätze davon ausgenommen sind – verpflichtet, monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Spätestens beim Jahresabschluss wird aber auch für alle anderen ein wichtiges Thema relevant – nämlich die Versteuerungsart.

    Unterschieden wird dabei zwischen der sogenannten Soll-Versteuerung und der Ist-Versteuerung.

    Was genau ist die Soll-Versteuerung?

    Bei der Soll-Versteuerung werden Rechnungen, die an Kunden gestellt und auch Rechnungen, die man z.B. von Lieferanten und Dienstleistern erhält, in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nach dem jeweiligen Rechnungsdatum berücksichtigt.

    Ein Beispiel:

    Man stellt am 30. Oktober eine Rechnung an einen Kunden mit einem Rechnungsbetrag von 119,00 EUR und darin enthaltener Umsatzsteuer von 19 EUR. Nun muss die laut Rechnung erhaltene USt. von 19 EUR in dem Monat abgeführt werden, der auf der Rechnung abgedruckt ist – also im Oktober. Dies gilt unabhängig davon, ob man tatsächlich bereits das Geld vom Kunden erhalten hat – z.B. bei einem Zahlungsziel am 13.November. Unternehmer, die nach der Soll-Versteuerung arbeiten, gehen also in diesem Fall immer in eine Vorleistung gegenüber dem Finanzamt.

    Was ist genau ist die Ist-Verteuerung?

    Bei der Ist-Versteuerung wird immer der tatsächlich bezahlte Betrag von Rechnungen für die Berechnung der Umsatzsteuer-Voranmeldung herangezogen. Das heißt: Eine Rechnung, die am 30. Oktober gestellt, aber am 10. November erst bezahlt wird, wird nicht dem Oktober zugeordnet sondern dem Monat des Geldeingangs auf Ihrem Konto – in diesem Fall dem November.

    Bei der Ist-Versteuerung gehen Unternehmen daher nicht in Vorleistung gegenüber dem Finanzamt.

    Tipp: Unabhängig davon welche Versteuerungsart gewählt wird, kann die Vorsteuer immer sofort abgezogen werden. Im Unterschied zur Umsatzsteuer, kann ein Unternehmer auch bei der Ist-Versteuerung die Vorsteuer abziehen, wenn eine Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Bei der Vorsteuer gilt daher immer das Prinzip des Rechnungsdatums.

    Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?

    Soll- und Ist-Versteuerung im Vergleich

    Die Soll-Versteuerung wird auch als “Versteuerung nach vereinbarten Entgelten” (§ 16 UStG) bezeichnet.

    Im Gegensatz dazu ist die Ist-Versteuerung die „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten” (§ 20 UStG).

    Das heißt, dass der Unterschied im Fälligkeitsdatum liegt, an dem Sie Ihre Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen müssen. So können Sie Rechnungen bei der Ist-Versteuerung erst nach Erhalten umsatzsteuerlich behandeln, während Sie bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer im folgenden Monat des Rechnungsdatums an das Finanzamt abführen müssen.

    Welche Vorteile hat die Ist-Versteuerung?

    Für Kleinunternehmer und Existenzgründer ergeben sich aus der Wahl der Ist-Versteuerung vor allem zwei Vorteile:

    • Bessere Liquidität:
      Wer sein Unternehmen nach der Ist-Versteuerung führt, hat im Vergleich zur Soll-Versteuerung einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Da die Umsatzsteuer erst dann gezahlt werden muss, wenn der Kunde die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat, kann es nicht passieren, dass das Finanzamt Geld fordert, das man noch gar nicht bekommen hat. Für viele Kleinunternehmer, Selbstständige und Gründer ist das aufgrund der oft schlechten Zahlungsmoral ein Problem und ein häufiger Grund für finanzielle Engpässe oder führt im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz.
    • Einfachere Buchhaltung:
      Durch das Prinzip des Geldzuflusses bei der Ist-Besteuerung vereinfacht sich auch die Buchhaltung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann einfach aus den Geldeingängen auf dem Konto abgeleitet werden.

    Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

    Die Wahl zwischen der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung ist nicht für alle Unternehmer ohne weiteres möglich. Egal ob Mittelständisches Unternehmen, Kleinunternehmer oder Gründer, für alle gilt grundsätzlich erst einmal das Prinzip der Soll-Versteuerung.

    Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Unternehmer einen Wechsel auf die Ist-Versteuerung beantragen. Der Antrag kann aber jederzeit gestellt werden. Es gibt keine einzuhaltenden Fristen oder spezielle Formulare.

    FAQ: Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer

    Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?

    Bei der Soll-Versteuerung werden Rechnungen nach dem Rechnungsdatum in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt, während bei der Ist-Versteuerung der tatsächlich bezahlte Betrag herangezogen wird.

    Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer im Folgemonat des Rechnungsdatums an das Finanzamt abgeführt werden.

    Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat.

    Die Ist-Versteuerung bietet einen besseren Liquiditätsfluss, da die Umsatzsteuer erst bei tatsächlichem Geldeingang gezahlt werden muss. Zudem vereinfacht sie die Buchhaltung, da die Umsatzsteuer-Voranmeldung aus den Geldeingängen abgeleitet werden kann.

    Nein, die Wahl der Ist-Versteuerung ist nicht für alle Unternehmer möglich. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Wechsel auf die Ist-Versteuerung beantragen zu können.

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