Rundungsdifferenzkonto
Wenn unterschiedliche Rechenwege bei der Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen werden, entstehen Rundungsfifferenzen, für die ein Rundungsdifferenzkonto angelegt werden muss.
Das Rundungsdifferenzkonto dient also dazu, bei der Übernahme von Buchungen aus anderen Systemen auftretende Differenzen der Arbeit mit Brutto-Preisen aufzunehmen: Ein GUV-Konto ohne Steuer muss angelegt werden. Entstehen durch die Rechungsdifferenzen in einem Geschäftsjahr Umsätze, so sind diese als Erfolg zu behandeln.
Man kann entweder ein Konto der Kategorie „Interimskonto“ zum Beispiel 1590/1370 im SKR 03/04 hinterlegen und am Jahresende erfolgswirksam umbuchen.
Oder man verwendet gleich ein Konto der Kategorie Einnahmen / Ausgaben, dem aber kein Steuersatz zugeordnet werden darf. Es bietet sich zum Beispiel das Konto „Erlöse steuerfrei“ (8200/4200 im SKR 03/04) an.