Mehrwertsteuer
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Mehrwertsteuer Definition
Die Mehrwertsteuer (Abkürzung: MwSt.) ist eine von der Politik erhobene Steuer, die auf mehrere Stufen der Wertschöpfung erhoben und innerhalb von Unternehmen über Vorsteuer und Umsatzsteuer verrechnet wird.
Getragen wird die Mehrwertsteuer letztlich vom Konsumenten, welcher diese automatisch bezahlt, wenn er ein Produkt erwirbt, welches der Mehrwertsteuer unterliegt. Anders als Gewerbetreibende, kann dieser die erhobene Steuer nicht umsatzsteuermindernd verrechnen, sondern leistet sie gewissermaßen als Konsumsteuer und führt sie somit an den Staat ab.
Für lange Zeit galt in Deutschland eine Mehrwertsteuer in Höhe von 16 Prozent, mittlerweile hat diese bereits seit geraumer Zeit den Wert von 19 Prozent erreicht. Zusätzlich dazu gibt es noch eine verminderte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent sowie verschiedene Produkte und Dienstleistungen, die gänzlich von dieser Steuer befreit sind – beispielsweise Briefmarken. Darauf gilt es insbesondere bei der Buchung im Rechnungswesen zu achten.
Abb. 1: Mehrwertsteuer Überblick
Das Funktionsprinzip der Mehrwertsteuer
Differenziert wird im Zuge der Mehrwertsteuer auch zwischen dem Netto- und dem Bruttopreis. Letzterer enthält bereits die Mehrwertsteuer und wird dem Konsumenten beispielsweise im Laden als Preis angezeigt. Die Preisschilder enthalten in der Regel keine Angaben zur Untergliederung, jedoch findet sich die Mehrwertsteuer schließlich auf dem Kassenbon, der Rechnung oder Quittung gebündelt ausgewiesen.
Unternehmen tragen maßgeblich zur Erhebung und vor allem zum „Einsammeln“ dieser Mehrwertsteuer bei und fungieren daher als verlängerte Hand des Finanzamts beziehungsweise vom Staat. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erheben für ihre Waren oder Dienstleistungen einen Nettopreis von beispielsweise 100 Euro. Ausgewiesen wird auf der Rechnung der Bruttopreis, auf welchen die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden muss. Bei einem Satz von 19 Prozent wäre der finale Preis folglich 119 Euro.
Das weitere Unternehmen, welches diese Rechnung erhält und begleichen muss, kann sich diese 19 Prozent vom Finanzamt zurückholen. Für dieses Unternehmen handelt es sich dann um die Vorsteuer. Dieser Umstand ist lediglich bei Transaktionen zwischen Unternehmen möglich. Verbraucher müssen die Mehrwertsteuer zahlen ohne sie zurückfordern zu können, da es sich hierbei um eine Konsumentensteuer handelt.
Dieser Prozess lässt sich auf mehrere Abschnitte der Wertschöpfungskette verteilen. Ausgenommen sind lediglich wenige Personengruppen, beispielsweise solche, die ihr Gewerbe als Kleinunternehmen führen. Sie müssen auf ihre eigenen Leistungen keine Umsatzsteuer aufschlagen, haben im Gegenzug aber auch nicht die Gelegenheit, die Vorsteuer von eingehenden Rechnung abzuziehen. In der Buchhaltung ist daher zu berücksichtigen, dass Einnahmen aus den Bruttopreisen nie vollständig Ihnen gehören. Die 19 Prozent (oder 7 Prozent) sind lediglich ein Durchlaufposten, welcher am Ende beim Finanzamt landet.
Rechtliche Grundlagen der Mehrwertsteuer
Gleichbedeutend mit der Umsatzsteuer (USt.) wird diese unter anderem im Umsatzsteuergesetz (UStG), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und der Verordnung Nr. 218/92 zur indirekten Besteuerung über die Mehrwertsteuer geregelt. Als europaweite Richtlinien gelten die Umsatzsteuer-Richtlinien 6, 8, 10, 13 und 18 der Europäischen Union sowie die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 112/2006/EG.
Höhe der Mehrwertsteuer
In Deutschland beträgt der Normal-Steuersatz 19 Prozent. Dieser gilt seit dem 1. Januar 2007 und beerbte die bis dato gültigen 16 Prozent. Der Gesetzgeber sieht mit dem § 12 Absatz 2 UStG vor, dass einige Leistungen und Produkte ermäßigt besteuert werden. Für diese fallen dann 7 Prozent an. Dieser Steuersatz gilt beispielsweise für Brot und Brötchen und findet bereits seit dem 1. Juli 1983 Anwendung. Im § 4 UStG wird geregelt, welche Leistungen und Waren von der Umsatz– beziehungsweise Mehrwertsteuer gänzlich befreit sind. Das sind unter anderem Briefmarken.
Kurze Auflistung von Produkten mit 7% Mehrwertsteuer
In der Liste finden Sie einige Produkte und Dienstleistungen mit der Mehrwertsteuersenkung auf 7% (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
- Gemälde und Kunstgegenstände
- Hotels
- Gaststätten
- Bücher
- Fahrkarten im Nahverkehr
- Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Eier
- Hörgeräte
Bedeutung von der Mehrwertsteuer
Die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer stellt sowohl für den Bund als auch für Länder und Gemeinden eine immens wichtige Einnahmequelle dar, welche mittlerweile die Marke von mehr als 200 Milliarden Euro pro Jahr überschreitet. Gemessen am gesamten steuerlichen Aufkommen in der Bundesrepublik Deutschland macht die Umsatzsteuer rund ein Drittel aus. Deshalb wird sie auch als die wichtigste Einnahmequelle des Staates bezeichnet.
In Deutschland wird weiterhin ein Rückgang des Umsatzsteueraufkommens bis 2060 prognostiziert, welches insbesondere mit dem demografischen Wandel und den zu erwartenden Renten zusammenhängt, wodurch sich wiederum der Konsum reduzieren würde. Da die Einnahmen aus Mehrwert- und Umsatzsteuer konkret mit der Wertschöpfungskette und dem Konsum korrelieren, bestimmt dieser maßgeblich die zu erwartenden Steuereinnahmen.
Unterschied Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer ist ein umgangssprachlicher Begriff und wird vornehmlich aus Sicht des Konsumenten verwendet. Kauft man ein Produkt oder eine Dienstleistung wird die Mehrwertsteuer fällig (es sei denn man kauft von Kleinunternehmer:innen). Kauft ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen spricht man von der Vorsteuer. Die 19% oder 7%, die ein Unternehmen mit Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bezahlt, kann sich ein Unternehmen vom Finanzamt zurückholen.
Die Umsatzsteuer hingegen wird aus der Sicht von Unternehmen benutzt. Sie stellen 19% oder 7% zusätzlich zum Nettopreis auf der Rechnung aus. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettopreis wird an das Finanzamt gezahlt.
Abb. 1: Unterschied Mehrwertsteuer und Vorsteuer
Handhabung im Rechnungswesen
Für Kleinunternehmen entfällt zur Erleichterung der Buchhaltung die gesamte Abwicklung von Vorsteuer und Umsatzsteuer, weshalb auf gekaufte Leistungen und Waren, die betrieblich erworben worden, auch kein Absetzen der gezahlten Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) möglich wird. Unternehmen und Freiberufler, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, müssen diese mit jeder ausgehenden Rechnung erfassen und auf ihren Nettopreis aufrechnen. Der finale Bruttopreis beträgt dann 119 Prozent beim Standardsatz. Zudem stehen diese umsatzsteuerpflichtigen Selbständigen in der Pflicht, sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Je nach Einkommen werden diese wahlweise monatlich oder je Quartal fällig.
Es ist möglich, diese mit einer Schonzeit von einem Monat abzugeben, wenn das zuvor beim zuständigen Finanzamt beantragt wurde. Im Zuge dieser Voranmeldungen bucht das Finanzamt zudem die Umsatzsteuer ab, welche der Selbständige zuvor durch ausgehende Rechnungen erhalten hat. Dieser Betrag wird um die Vorsteuer gemindert, welche er für betriebliche Aufwendungen zahlte.
Mit der Buchhaltungssoftware von Lexware Office können Sie Vor- und Umsatzsteuer entsprechend gegenbuchen und übersichtlich erfassen. Zugleich kann mit Lexware Office ganz einfach die notwendigen Voranmeldungen beim Finanzamt erstellt werden.