Materialgemeinkosten
Inhaltsverzeichnis
Wozu dienen die Materialgemeinkosten?
Die Materialgemeinkosten dienen unter anderem dazu, Investitionen zu planen und wirtschaftliche Situationen besser einzuschätzen. Dafür müssen aber unter anderem die Materialgemeinkosten von den Materialeinzelkosten abgegrenzt werden und eine sorgfältige Dokumentation ist erforderlich.
Was sind Materialgemeinkosten?
Die Materialgemeinkosten (MGK) sind laut Definition eine Kostenart im Rechnungswesen, bei der die Kosten nicht einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können. Im Rechnungswesen sind sie ein Teil der Materialkosten, die sich aus den Materialgemeinkosten und den Materialeinzelkosten zusammensetzen. Die Materialeinzelkosten lassen sich laut Definition hingegen einem Kostenträger zurechnen und sind ein Bestandteil der Kostenrechnung.
Die Materialgemeinkosten werden über die sogenannten Materialgemeinkostenzuschlagssätze (MGKZ) auf unterschiedliche Produktgruppen verteilt. Dadurch ist es möglich herauszufinden, wie viel Material benötigt wird, um ein Produkt herzustellen.
Umgekehrt können Sie über die Materialgemeinkosten auch ermitteln, wie rentabel die Produktion einer bestimmten Ware ist. Dadurch zeigt sich beispielsweise, bei welchem Produkt Optimierungsbedarf besteht, um die Produktion rentabler zu machen.
Gemeinkosten aller Art müssen generell über einen sogenannten Schlüssel auf die Kostenstellen verteilt werden, da eine direkte Zuteilung nicht möglich ist. Dazu dienen die erwähnten Zuschlagssätze im Rahmen der Kostenrechnung.
Materialgemeinkosten Beispiele
Die Materialgemeinkosten sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und eine Höhe für den Materialkostenzuschlag ist darin fest verankert. Wobei keine feste Höhe festgelegt ist, sondern vorgegeben, dass die kalkulierten Materialgemeinkosten angemessen sein müssen. Die Materialgemeinkosten müssen immer mit Hinblick auf die Bilanz vorgenommen werden.
Die Materialgemeinkosten können in unterschiedlichen Bereichen vorkommen. Dabei handelt es sich aber ausschließlich um Kosten, die bei der Produktion entstehen, aber keinem Produkt direkt zugeordnet werden können.
Zum Beispiel sind das:
Die Gehälter und Löhne und alle Personalkosten sind ein Sonderfall, denn sie können sowohl als Materialeinzelkosten als auch Materialgemeinkosten betrachtet werden.
Dabei kommt es darauf an, welche Aufgaben ein:e Mitarbeiter:in hat. Kann ein Arbeitsschritt direkt einem Produkt zugeordnet werden, zum Beispiel, wenn am Endprodukt jeweils händisch ein Aufkleber angebracht wird. Das sind dann Materialeinzelkosten, weil die Arbeit direkt dem Produkt zugeordnet werden kann.
Mitarbeiter:innen im Vertrieb beispielsweise haben aber nicht unmittelbar mit einem Produkt zu tun und deren Arbeit fällt dementsprechend unter die Materialgemeinkosten.
Materialgemeinkosten berechnen
Es gibt vier Materialgemeinkostenzuschlagssätze (MGKZ):
Die gesamten Materialkosten ergeben sich aus dem Materialgemeinkostenzuschlag und den Materialeinzelkosten.
Der Materialgemeinkostenzuschlagssatz errechnet sich aus den Materialgemeinkosten und den Materialeinzelkosten.
Materialgemeinkostenzuschlagssatz Formel
MGKZ = Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten x 100
Nehmen wir zum Beispiel an, Sie stellen Autos her. Die gesamten Materialeinzelkosten für die Herstellung eines Autos belaufen sich auf 20.000,00 Euro. Die Materialgemeinkosten liegen bei 2.000,00 Euro. Der MGKZ berechnet sich dann so:
Beispiel: Herstellungskosten
2.000 / 20.000 * 100 = 10 %
Bei der Kostenkalkulation schlagen Sie jetzt also 10 % auf und erhalten so die Materialkosten für das Auto.
So erhalten Sie einen realistischen Blick auf die Kosten, die die Produktion eines Stücks der entsprechenden Ware verursacht.
Ein weiteres Beispiel sind die Personalkosten.
Angenommen, Sie beschäftigen ein:en Mitarbeiter:in im Einkauf und haben dadurch jährliche Personalkosten von 15.000,00 Euro. Außerdem zahlen Sie im Jahr 35.000,00 Euro Miete für das entsprechende Büro. Die gesamten Materialgemeinkosten für den Einkauf belaufen sich also auf 50.000,00 Euro.
Das Roh-Material, das durch den Einkauf jährlich besorgt wird, beläuft sich auf einen Wert von 200.000,00 Euro. Wollen Sie nun die gesamten Materialkosten berechnen, müssen Sie den Materialkostenzuschlag ermitteln.
Das sieht in diesem Fall folgendermaßen aus:
Beispiel: Personalkosten
50.000 / 200.000 * 100 = 25 %
Um die Zuschlagssätze festzuhalten, wird in der Regel ein Betriebsabrechnungsbogen verwendet. Um in Zukunft die Gemeinkosten umzulegen, können die Kostenzuschläge dann immer schnell nachgeschlagen werden.
Die MGK bei der Unternehmensgründung
Ein häufiger Fehler bei der Unternehmensgründung ist im Rahmen der Materialgemeinkosten, dass die Selbstkosten nicht berücksichtigt werden. Die Materialkosten werden dann nur auf Basis der Herstellungskosten ermittelt.
Zu den Selbstkosten gehören auch die Verwaltungskosten, der Vertrieb und die Vermarktung für das Produkt. Daran wird zu Beginn oft nicht gedacht, weil diese Bereiche erst nach der Herstellung des Produkts wichtig werden. Die Kosten sind aber schon in der Berechnung notwendig, um beispielsweise einen angemessenen Preis für das Produkt festzulegen.
Vor allem beim Start des Unternehmens kann ein zu niedrig kalkulierter Preis zu finanziellen Problemen führen. Deshalb berücksichtigen Sie bei den Gemeinkosten immer alle Aspekte, die im gesamten Verlauf der Herstellung und des Verkaufs des Produkts anfallen.