Lieferschein
Bei einer Warenlieferung ist der Lieferschein Bestandteil. Egal ob die gelieferte Ware an ein Unternehmen oder eine Privatperson geht, es sollte immer eine Bestellung vorangegangen sein. Anhand des Lieferscheins kann der Kunde die Lieferung auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Dabei sollten die aufgeführten Waren mit der tatsächlichen Lieferung übereinstimmen.
Es kann vorkommen, dass auf dem Warenbegleitschein mehr Posten aufgeführt sind als an Ware wirklich geliefert wurde. Dann sollte ein Hinweis sein, dass diese Artikel noch nachgeliefert werden. Ab und an kann es auch vorkommen, dass man mehr Ware erhält als eigentlich bestellt wurde.
Ähnlich wie bei der Rechnung, sollten ein paar Angaben auf dem Lieferschein enthalten sein:
- Namen und Adressangabe von Lieferant und Empfänger
- Auftragsnummer / Kundennummer
- Datum des Bestellung und des Warenversendung
- Menge und Bezeichnung der einzelnen Waren
- Einzelpreise der Waren
- Nachlieferungen bzw. ausstehende Posten
Für einen Lieferschein gilt die gleiche Aufbewahrungsfrist wie bei einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung – alle Dokumente sollten sechs Jahre aufgehoben werden. Diese Zeitregelung gilt sowohl für den Absender als ach den Empfänger. Das ausstellende Unternehmen bewahrt dabei eine Kopie auf. Sollte der Lieferschein jedoch gleichzeitig als Rechnung gelten, so erhöht sich die Aufbewahrungszeit um vier weitere Jahre auf insgesamt zehn Jahre. Im Gegensatz zu einer Rechnung enthält der Lieferschein jedoch oft keine Preise zu den einzelnen Positionen. Dies ist meistens nur der Fall, wenn wie beschrieben, er gleichzeitig als Rechnung gilt.
Wenn Sie eine Vorlage benötigen, finden Sie hier eine Vorlage für einen Lieferschein.