Kalkulatorischer Unternehmerlohn

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    Das Wichtigste in Kürze

    Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein fiktiver Lohn, der in der Kostenrechnung berücksichtigt wird, um die Arbeitsleistung von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen in Personengesellschaften einzubeziehen.

    Er wird basierend auf einem vergleichbaren Lohn aus der jeweiligen Branche und Unternehmensgröße berechnet und dient der Preiskalkulation sowie der genauen Finanzplanung.

    Ein korrekt kalkulierter Unternehmerlohn ermöglicht ein realistisches Bild des Unternehmenswertes und verbessert die Chancen bei Gesprächen mit Geldgeber:innen.

    Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn?

    Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein Teil der kalkulatorischen Kosten. Er dient dazu, Einzelunternehmer:innen oder Gesellschafter:innen in Personengesellschaften einen fiktiven Lohn zuzuschreiben, damit man diesen in der Kostenrechnung berücksichtigen kann. Die Grundlage ist in der Regel ein vergleichbarer Lohn.

    Definition: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

    Um den kalkulatorischen Unternehmerlohn zu verstehen, müssen wir uns zunächst die kalkulatorischen Kosten anschauen. Dabei handelt es sich um Kosten, denen ein abweichender oder gar kein Aufwand gegenübersteht.

    Die kalkulatorischen Kosten werden also in zwei Kategorien unterteilt:

    Den Zusatzkosten steht kein Aufwand gegenüber. Den Anderskosten steht ein Aufwand gegenüber, der aber nicht der Höhe der Kosten entspricht.

    Kalkulatorische Kosten sind rein fiktiv und dienen der Preiskalkulation. Um den Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung richtig kalkulieren zu können, müssen alle Kosten berücksichtigt werden. Auch die, die noch nicht entstanden sind oder deren Höhe nicht absehbar sind.

    Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den Zusatzkosten. Einzelunternehmer:innen und Personengesellschafter:innen bekommen kein Gehalt, das dem Aufwand entspricht. Einzelunternehmer:innen verfügen über den Gewinn des Einzelunternehmens. Personengesellschafter:innen bekommen einen Anteil des Gewinns aus der Personengesellschaft ausgezahlt.

    Der Gewinn ist nicht klar voraussehbar und deshalb muss ein fiktiver Wert herangezogen werden, um das imaginäre Gehalt mit in die Preiskalkulation einbeziehen zu können. Schließlich muss die Arbeitsleistung von Einzelunternehmer:innen im Einzelunternehmen und Gesellschafter:innen in Personengesellschaften ebenfalls berücksichtigt werden, um mit dem endgültigen Preis eines Produkts bzw. Dienstleistung alle Kosten zu decken.

    Kalkulatorische Kosten dienen im Rechnungswesen reinen Planungszwecken und dürfen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden. Schließlich sind die Kosten nicht real und haben somit keinen direkten Einfluss auf den Gewinn eines Unternehmens.

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn: GmbH und AG

    In Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG wird üblicherweise ein:e Geschäftsführer:in bestellt. Diese Person erhält einen monatlichen Lohn, der über den Geschäftsführervertrag geregelt wird. In solchen Unternehmen erfolgt eine Verbuchung des Unternehmerlohns im Rahmen der Personalkosten.

    Geschäftsführer:innen sind aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht Angestellte im Unternehmen und erzielen somit ein reguläres Gehalt, für das Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet werden. Daher stellt der Unternehmerlohn in solchen Unternehmen eine fixe Betriebsausgabe dar, die den Gewinn schmälert und somit die Höhe der Steuern senkt.

    Den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen

    Als Grundlage für die Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns dient immer ein vergleichbares Gehalt. Das bedeutet, das Gehalt sollte der Tätigkeit innerhalb der Branche und der Größe des Unternehmens entsprechen.

    Diese Informationen können Sie sich über sogenannte Gehaltstabellen besorgen. Die gibt es für alle Berufe, Branchen und sogar die Bundesländer. Dabei gehen die Gehaltstabellen natürlich immer vom Durchschnitt aus, aber das reicht für den kalkulatorischen Unternehmerlohn im Rahmen der Preiskalkulation völlig aus.

    Beziehen Sie in Ihre Berechnungen auch die Abgaben für Sozialversicherungen und andere Nebenleistungen mit ein.

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Die Seifenformel

    Den kalkulatorischen Unternehmerlohn können Sie mit der Seifenformel berechnen. Die Seifenformel heißt nicht Seifenformel, weil sie sich gewaschen hat, sondern weil sie in erster Linie in der seifenverarbeitenden Industrie angewendet wurde. Weil die Formel so schlicht ist, wurde sie von anderen Branchen übernommen.

    Die Seifenformel lautet:

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn = 18 x (Wurzel aus Umsatz)

    Nehmen wir also an, der Umsatz Ihres Unternehmens beträgt 19.600,00 Euro. Die Wurzel aus 19.600 ist 140.

    Also rechnen wir:

    18 x 140 = 2.520

    Der kalkulatorische Unternehmerlohn beträgt also 2.520,00 Euro.

    Allerdings ist die Seifenformel eine veraltete Methode, um den kalkulatorischen Unternehmerlohn zu ermitteln. Durch Währungsreformen, Inflationen und der Veränderung der Wirtschaft im Allgemeinen, sind die Ergebnisse der Seifenformel zu niedrig. Die aus der Seifenformel entstehenden Kennzahlen sind also heutzutage nicht mehr zu gebrauchen.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sogar geurteilt, dass eine Pauschalisierung des kalkulatorischen Unternehmerlohns untersagt ist. Sie dürfen sich also nicht auf die Kennzahlen aus der Seifenformel stützen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn muss individuell ermittelt werden. Dabei spielen die Branche, die Höhe des Umsatzes, die Anzahl der Mitarbeiter:innen, der Gewinnanteil und viele andere Faktoren eine Rolle.

    Der moderne Weg zum kalkulatorischen Unternehmerlohn

    Es existiert keine moderne Formel, zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns. Stattdessen müssen Sie selbst aktiv werden und sich Informationen beschaffen.

    Das Thema kann dadurch auf gewisse Weise komplex werden, aber wir wollen Ihnen zumindest ein einfaches Beispiel geben, wie der kalkulatorische Unternehmerlohn angesetzt wird. Dafür nutzen wir rein fiktive Zahlen, die nur diesem Beispiel dienen.

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Beispiel einer Berechnung

    Angenommen Sie gründen mit mehreren Gesellschafter:innen eine Personengesellschaft. Als gelernte Industriekauffrau oder gelernter Industriekaufmann sind Sie vor allem für die betriebswirtschaftlichen Abläufe im Unternehmen verantwortlich.

    Als Gesellschafter:in bekommen Sie kein Gehalt, sondern werden am Gewinn beteiligt. Für die Kostenrechnung muss also Ihr kalkulatorischer Unternehmerlohn berechnet werden.

    Ihr Unternehmen agiert im Bundesland NRW. Dort liegt das Durchschnittsgehalt bei ungefähr 48.000,00 Euro im Jahr. Das sind monatlich 4.000,00 Euro.

    Das Unternehmen bewegt sich in der Branche der Textilien und Bekleidung. Das durchschnittliche Gehalt in dieser Branche liegt bei ungefähr 40.000,00 Euro im Jahr. Das macht ein Monatsgehalt von ungefähr 3.300,00 Euro aus.

    Das durchschnittliche Gehalt für Industriekaufleute in Deutschland liegt bei circa 33.000,00 Euro jährlich und entspricht einem Monatsgehalt von 2.750,00 Euro.

    Berücksichtigen wir jetzt diese Informationen, haben wir drei unterschiedliche Monatsgehälter:

    4.000,00 Euro

    3.300,00 Euro

    2.750,00 Euro

    Als kalkulatorischen Unternehmerlohn setzen wir jetzt den Durchschnitt dieser Daten an. Dafür rechnen wir die möglichen Gehälter zusammen und teilen sie wieder durch 3. Das Ergebnis ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn von: 3.350,00 Euro.

    Natürlich handelt es sich hier um eine sehr vereinfachte Rechnung. Sie müssen viel mehr Faktoren mit in die Kalkulation einbeziehen. Über die Tätigkeit und die Branche hinaus sind vor allem vergleichbare Unternehmen wichtig. Dabei müssen Sie auf den Standort, die Unternehmensgröße und den Umsatz achten.

    Besonders, wenn die vergleichbaren Werte nicht vorhanden sind, wird es schwierig, einen realistischen Unternehmerlohn zu kalkulieren. Holen Sie sich so viele Informationen wie möglich ein, bevor Sie den kalkulatorischen Unternehmerlohn festlegen.

    Die Karlsruher Tabelle

    Für die Kalkulation eines angemessenen Geschäftsführergehalts oder Unternehmerlohns hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe eine eigene Tabelle entwickelt. Diese bildet eine Orientierung für die Berechnung des marktüblichen Gehalts für Unternehmer:innen oder Geschäftsführer:innen und eignet sich somit ideal als Richtwert.

    Sie besagt zum Beispiel, dass bei einer Firma im Handwerk mit 20 Mitarbeitenden und maximal 2,5 Millionen Euro Umsatz ein Unternehmerlohn von jährlich 123.000 bis 175.000 Euro als marktüblich gilt. In einem vergleichbaren Unternehmen des Einzelhandels liegt die Höhe zwischen 148.000 und 183.000 Euro pro Jahr. In derselben Branche bei einem Umsatz von 25 bis 50 Millionen Euro steigt dieser Satz auf 210.000 bis 440.000 Euro im Jahr.

    Warum ist der Unternehmerlohn wichtig?

    Die Berechnung des Unternehmerlohns ist nicht nur im Hinblick auf die richtige Finanzplanung eines Unternehmens von Belang. Auchexterne Stakeholder wie Investor:innen weisen ein Interesse daran auf, dass der Unternehmerlohn in die Finanzplanung mit aufgenommen wird.

    Wird dies unterlassen, erhalten Kapitalgeber:innen kein vollständiges und einwandfreies Bild über den Wert des Unternehmens. Auch bei Gesprächen mit Banken und Kreditgebern kann es nachteilige Effekte haben, wenn dieser Posten bei der Finanzplanung fehlt.

    Existenzgründer:innen sollten ihn daher bereits vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bei der Erstellung des Businessplans als feste Größe mit aufnehmen. Je glaubhafter und präziser der Unternehmerlohn im Finanzplan aufgeführt ist, umso besser sind die Chancen, Geldgeber:innen davon zu überzeugen, in das Unternehmen zu investieren.

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Fazit

    Die Höhe des Lohns für Geschäftsführer:innen und Unternehmer:innen ist nicht immer einfach zu berechnen. Gerade in der Anfangszeit der Geschäftstätigkeit, in der das Unternehmen aufgebaut wird und ein fester Stamm an Kunden noch nicht vorhanden ist, nimmt die Abwägung des Unternehmerlohns eine wichtige Rolle ein.

    Die Entnahme von zu viel Kapital geht unter Umständen mit wirtschaftlichen Schäden des Unternehmens einher, wird jedoch zu wenig Lohn entnommen, lässt sich der eigene Lebensunterhalt nicht finanzieren. Daher ist es wichtig, hier genau zu kalkulieren und alle relevanten Faktoren sowie deren Höhe zu kennen.

    Wer sich gründlich vorbereitet und den Unternehmerlohn präzise, sorgfältig und bedacht kalkuliert, verfügt über einige Vorteile und baut sich eine Grundlage auf, die auch für die spätere unternehmerische Tätigkeit Vorteile bewirkt.

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