Interessengemeinschaft

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    Die Interessengemeinschaft für gemeinsame Ziele

    Die Interessengemeinschaft ist eine Form der Gemeinschaft, die sich aus natürlichen und juristischen Personen zusammensetzen kann. Die meisten Interessengemeinschaften werden als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, da es für Interessengemeinschaften keine klare gesetzliche Definition gibt.

    Die Definition der Interessengemeinschaft

    Was ist nun eine Interessengemeinschaft? Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen jeglicher Rechtsform. Das Ziel von Interessengemeinschaften ist in der Regel das Erreichen gemeinsamer Ziele durch eine langfristige Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit konzentriert sich meistens auf bestimmte Funktionsbereiche.

    Eine Interessengemeinschaft bringt den beteiligten Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen viele Vorteile. Wichtige Aspekte, die in der Interessengemeinschaft eine Rolle spielen, sind diese:

    • die Verfolgung gemeinsamer Interessen
    • die Bündelung von Kompetenzen
    • die gemeinsame Nutzung von Ressourcen
    • eine intensivere öffentlichkeitswirksame Arbeit
    • die Verfolgung politischer Ziele
    • die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele
    • die Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte
    • Durchsetzung von Interessen und Zielen
    • gemeinsame Entwicklungen
    • gemeinsame Forschungsarbeiten
    • Wissensweitergabe
    • die Realisierung von Fertigungsaufgaben und Produktionen
    • der gemeinsame Einkauf von Gütern und Waren

    Die Interessengemeinschaft definiert sich über bestimmte Merkmale, die sie als eine Interessengemeinschaft auszeichnen und von anderen Gemeinschaften absetzen. Allerdings können alle anderen Gemeinschaftsformen ein Teil sein.

    Interessengemeinschaften können zum Beispiel in Institutionen, Gewerkschaften oder Verbänden entstehen.

    Merkmale einer Interessengemeinschaft

    Die Merkmale einer Interessengemeinschaft sind unter anderem diese:

    Eine Interessengemeinschaft ist immer ein Zusammenschluss von mehreren natürlichen und juristischen Personen. Das können Unternehmen, Institutionen oder Organisationen sein.

    Die Interessengemeinschaft ist keine eigenständige Rechtsform. Sie ist nicht mal eine klar definierte Gemeinschaft nach dem Recht.

    Die Interessengemeinschaft wird mit IG abgekürzt. Das birgt allerdings die Gefahr, sie mit der Industriegewerkschaft zu verwechseln. Das sind zum Beispiel die IG Metall oder die IG Bergbau.

    Die Ziele einer Interessengemeinschaft basieren auf gemeinsamen Interessen der beteiligten Unternehmen. Welche Ziele sie verfolgt, ist aber nicht vorgegeben. Erlaubt ist alles, was nicht gesetzlich verboten ist.

    Die rechtliche Grundlage für eine Interessengemeinschaft ist ein Vertrag. Bei Form und Angaben bestehen aber keine Vorgaben, da die Interessengemeinschaft auf keinem definierten Recht basiert. Deshalb gibt es auch keine Eintragungspflichten in bestimmte Register oder Anmeldungspflichten.

    Am häufigsten wird für die Interessengemeinschaft die Rechtsform der Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Es sind aber auch andere Rechtsformen möglich.

    Der Nutzen einer Interessengemeinschaft ist die koordinierte Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsunternehmen. Es können zum Beispiel materiellen und immaterielle Güter aller Unternehmen verwendet werden oder sich gegenseitig durch Wissensweitergabe bzw. externe Arbeiten geholfen werden.

    Die Geschäftsführung einer Interessengemeinschaft besteht aus allen Beteiligten, sofern diese nicht auf einzelne Personen übertragen wird.

    Die Formen der Interessengemeinschaft

    Für die Interessengemeinschaft gibt es unterschiedliche Formen, die sich vor allem in ihren Zielen und der Art der Zusammenarbeit unterscheiden:

    Interessengemeinschaft Formen

    Die Betriebsgemeinschaft

    An einer Betriebsgemeinschaft sind mehrere Betriebe beteiligt, die innerhalb einer begrenzten Fahrdistanz zueinander stehen. Diese Betriebe gelten als ein gemeinsamer Betrieb.

    Für eine Betriebsgemeinschaft gibt es bestimmte Voraussetzungen, wie einen Vertrag als Rechtsgrundlage. Die Betriebe dürfen auch nicht unbegrenzt außerhalb der Interessengemeinschaft tätig sein.

    In Betriebsgemeinschaften können sich beispielsweise Arbeitskräfte oder Maschinen geteilt werden. Wichtig dafür sind genaue Absprachen über Mieten und Reparaturen. Die Organisation spielt in Betriebsgemeinschaften also eine übergeordnete Rolle.

    Die Verteilungsgemeinschaft

    Verteilungsgemeinschaften bündeln ihre Ressourcen, um gemeinsam Produkte zu betreiben. Dadurch ergeben sich Vorteile bei den Kosten und der Gewinn der beteiligten Unternehmen steigt.

    Die Produktionsgemeinschaft

    Produktionsgemeinschaften produzieren gemeinsam ein oder mehrere Produkte. Jedes Unternehmen übernimmt dabei bestimmte Produktionsschritte. Die Aufgaben der Produktion werden also aufgeteilt.

    Dadurch wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht, die den einzelnen Unternehmen sonst verwehrt bliebe. Wenn beispielsweise mehrteilige Produkte hergestellt werden, sind die einzelnen Unternehmen auf andere Produktionsstätten angewiesen. Durch den Zusammenschluss werden diese Lücken geschlossen. Die Produktion läuft dann komplett über die Interessengemeinschaft und es müssen keine externen Unternehmen in die Produktion eingebunden werden.

    Die Rationalisierungsgemeinschaft

    Das Ziel von Rationalisierungsgemeinschaften ist es, die Ausgaben zu verringern und Ressourcen zu schonen. Sparmaßnahmen sind also der Grund für den Zusammenschluss der Unternehmen.

    Dadurch steigen die Gewinne der beteiligten Unternehmen und es sind neue Investitionen möglich.

    Die Gewinngemeinschaft

    Gewinngemeinschaften sind in der Regel ein Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die sich zu einer Finanzierungsgemeinschaft zusammenschließen.

    Das Ziel einer Gewinngemeinschaft ist das Erzielen gemeinschaftlicher Ergebnisse. Nach außen hin tritt die Gewinngemeinschaft nicht als Gemeinschaft auf und wird auch nicht einheitlich gelistet.

    Der Grund für Gewinngemeinschaften sind meistens finanzschwache Unternehmen, die innerhalb der Gemeinschaft von finanzstärkeren Unternehmen durch die gemeinsame Kapitalbeschaffung unterstützt werden.

    Gewinngemeinschaften sind nur vorübergehende Zusammenschlüsse, die sich zu einem vereinbarten Zeitpunkt wieder trennen. In der Regel ist dieser Zeitpunkt erreicht, wenn ein bestimmtes Ziel erfüllt wurde.

    In der Gewinngemeinschaft ist auch die steuerliche Behandlung wichtig. Die Gewinne aller Unternehmen werden gesammelt und nach einem definierten Schlüssel auf alle Unternehmen neu verteilt.

    Die Gewinne müssen entsprechend versteuert werden. Bei einer vorherigen Vereinbarung zum Ausgleich der Gewinne und Verluste können die erbrachten Ausgleichsleistungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Erhaltene Ausgleichsleistungen hingegen werden als Betriebseinnahme verbucht.

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