Innergemeinschaftliche Lieferung
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter einer innergemeinschaftlichen Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die grenzüberschreitende Lieferung von Produkten und Waren innerhalb der Europäischen Union. Sie ist regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie zwischen Unternehmen stattfindet und weitere Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen innergemeinschaftliche Lieferung
Geregelt ist die innergemeinschaftliche Lieferung primär in § 6a UStG. Voraussetzung für eine Einordnung als innergemeinschaftliche Lieferung ist, außer bei Fahrzeugen, dass sowohl der Empfänger als auch der Versender der Ware Unternehmer sind. Ferner muss der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung in dem Empfängerstaat der Umsatzsteuer unterliegen.
Nachweise für die entsprechenden Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung muss der Unternehmer führen. Dazu gehört auch, dass er seine Unternehmereigenschaft eindeutig belegen kann. Dies erfolgt regelmäßig über die beantragte Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz USt-ID genannt.
Sonderfall Kleinunternehmer
Normalerweise müssen Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, noch Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Wenn es allerdings um einen innergemeinschaftliche Lieferung geht, müssen sie sich wie alle andere Unternehmer behandeln lassen.
Sollte ein Kleinunternehmer an einer innergemeinschaftliche Lieferung beteiligt sein, muss er eine entsprechende Voranmeldung für den jeweiligen Zeitraum abgeben und die Lieferung dort vermerken. Hintergrund ist, dass die Kleinunternehmerregelung per se keine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht darstellt. Der Fiskus verzichtet dabei nur aus Vereinfachungsgründen in der Verwaltung auf die Umsatzabführung bei bestimmten Umsatzgrößen.
Warum sollten sich Gründer:innen damit beschäftigen?
Wer bereits bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit plant, Auslandsgeschäfte im größeren Stil zu pflegen, sollte sich mit der innergemeinschaftlichen Lieferung und ihrem besonderen Pflichtenkreis befassen.
Hier kann es auch wichtig sein, von Beginn an zur Regelbesteuerung im Umsatzsteuerrecht zu wechseln, um die buchhalterischen und organisatorischen Weichen richtig zu stellen. Wegen der hohen Anforderungen an Nachweise und Belege kommt man bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht vorbei.