Gewerbeschein

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    Was ist ein Gewerbeschein?

    Der Gewerbeschein bildet die rechtliche Basis für den Schritt in die Selbstständigkeit. Mit dem zugehörigen Dokument wird einem Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit offiziell bescheinigt. Die Voraussetzung für den Erhalt stellt die vorherige Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt dar. Der Begriff „Schein“ ist allerdings irreführend: Dementsprechend wird er nicht im kompakten A5- oder A6-Format ausgestellt, sondern in Form eines klassischen A4-Ausdrucks.

    Wer braucht einen Gewerbeschein?

    Grundsätzlich verpflichtet jede selbstständige Arbeit mit nachhaltiger Gewinnabsicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Die Rechtsform des jeweiligen Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Ein Gewerbeschein ist auch bei einem Kleingewerbe verpflichtend.

    Wer braucht keinen Gewerbeschein?

    Freiberufler wie zum Beispiel Ärzte, Schriftsteller und Rechtsanwälte benötigen hingegen keinen Gewerbeschein.

    Bei Unklarheiten in Bezug auf die Notwendigkeit der Anmeldung eines Gewerbes empfiehlt sich eine persönliche Beratung beim zuständigen Amt.

    Gewerbeschein beantragen

    Im Rahmen der Gewerbeanmeldung müssen Selbstständige eine ganze Reihe von individuellen Angaben machen: Dazu zählt zum Beispiel eine konkrete Beschreibung der unternehmerischen Tätigkeit. Die exakte Erläuterung des Gewerbes ist von zentraler Bedeutung bezüglich der Zuordnung für mögliche Berufsgenossenschaften.

    Weiterführend müssen wahrheitsgemäße Angaben zur Anzahl von Beschäftigten und eventueller Zweigniederlassungen gemacht werden. Sobald alle Felder ausgefüllt sind, wird die Anmeldung an das Gewerbeamt im Ort des Firmensitzes adressiert.

    Abb. 1: Gewerbeanmeldung Voraussetzungen

    Gewerbeschein: Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung
    Abb. 1: Gewerbeanmeldung Voraussetzungen

    Gewerbeschein Kosten

    Die Kosten für einen Gewerbeschein sind nicht für die gesamte Bundesrepublik einheitlich geregelt: Dementsprechend fallen abhängig von der jeweiligen Gemeinde unterschiedliche Gebühren an. In der Regel belaufen sich die Kosten aber lediglich auf einen geringen Betrag zwischen 10 und 25 Euro. Außerdem kann die gezahlte Gebühr als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

    Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

    Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung an das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter.

    Finanzamt

    Das Finanzamt schickt Ihnen einen steuerlichen Erfassungsbogen zu. Bei ELSTER können Sie sich ihn auch schon anschauen.
    Möchten Sie die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, dann geben Sie das im steuerlichen Erfassungsbogen ebenfalls an.

    Industrie- und Handelskammer

    Bei der IHK werden Sie Pflichtmitglied und müssen sich innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bei der IHK anmelden. Laut Ihrer Angabe des voraussichtlichen Umsatzes wird bei Beitragshöhe von der IHK festgelegt.

    Versicherungspflicht

    Als Selbständige:r sind Sie nicht mehr in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich also entweder privat oder als freiwilliges Mitglied versichern lassen.

    Fazit

    Insgesamt gesehen handelt es sich beim Gewerbeschein um das erste und gleichzeitig wichtigste Dokument für angehende Selbstständige.

    Sobald Sie diesen wichtigen Teilschritt erledigt haben können Sie die notwendige Buchhaltung bequem mit der Buchhaltungssoftware von Lexware Office erledigen. Damit können Sie beispielsweise ein Angebot und eine Rechnung schreiben, Belege archivieren und eine GuV erstellen.

    Häufig gestellte Fragen

    Muss ich persönlich zur Gewerbeanmeldung erscheinen?

    Ja, in der Regel erscheinen Sie dazu persönlich beim Gewerbeamt. Melden Sie es nicht selbst an, kann es auch eine Person mit schriftlicher Vollmacht übernehmen. Bei zahlreichen Ämtern ist eine Anmeldung inzwischen aber auch online möglich.

    Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, die Rechnung dafür sowie das Zuschicken des Scheins erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

    Die Gültigkeit verfällt nicht, er ist also dauerhaft gültig. Lediglich bei einer Änderung des Unternehmens oder bei Abmeldung eines Unternehmens, verliert der Gewerbeschein seine Gültigkeit.

    Sie kümmern sich um Ihr Business,
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