Geringverdiener

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    Was ist ein:e Geringverdiener:in?

    Trotz Mindestlohnerhöhungen bekommt in Deutschland nicht jede:r Arbeitnehmer:in ein hohes Gehalt. Ein großer Teil der Deutschen zählt zu den Geringverdiener:innen. Was Geringverdiener:innen sind, was das mit der Sozialversicherung zu tun hat und warum der Begriff nicht eindeutig einer Gruppe zugewiesen werden kann, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

    Die Definition von Geringverdiener:innen

    Dem Wortlaut nach sind Geringverdienende Arbeitnehmer:innen, die nur ein geringes Gehalt beziehen. Im Kern stimmt diese Definition auch. Allerdings gibt es da noch eine Differenzierung zwischen den eigentlichen Geringverdiener:innen und denen, die nur der Umgangssprache entstammen.

    Definition Geringverdiener

    Ab wann ist man Geringverdiener:in?

    Ab wann jemand ein:e Geringverdiener:in ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Das liegt daran, dass es Geringverdienende im Sinne der Sozialversicherung gibt, die etwa Praktikant:innen oder FSJler:innen sind. Nach dem Volksmund bezeichnet man als Geringverdiener:in oft, wer den Mindestlohn verdient oder ein monatlicher Einkommen nahe der Armutsgrenze einstreicht. Die Grenzen und konkreten Zahlen sind daher schwammig beziehungsweise variieren je nach Definition.

    Fakt ist aber, dass ein:e Geringverdiener:in immer nach den Verdiensten eines Vollzeitjobs definiert wird. Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber:innen müssen ihr Entgelt auf eine Arbeitsbelastung in Vollzeit hochrechnen um herauszufinden, ob sie über oder unter der Geringverdiener:innengrenze liegen.

    Geringverdiener:innen im Sinne der Sozialversicherung

    Eigentlich stammt der Begriff Geringverdiener:in aus dem Sozialversicherungsrecht, wie es im Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten ist. Demnach sind sie Personen, die ein besonders niedriges Gehalt bekommen und unter bestimmten Umständen beschäftigt sind.

    Konkret betrifft das Auszubildende oder in manchen Fällen auch Praktikant:innen. Eine Ausbildung und ein Praktikum sind besondere Formen der Anstellung in einem Unternehmen. Auszubildende und Praktikant:innen, die weniger als 325,00 Euro im Monat verdienen, liegen damit unter der Geringverdiener:innengrenze und zählen zu den Geringverdiener:innen.

    Außerdem zählen zu den Geringverdienende Teilnehmer:innen am Bundesfreiwilligendienst sowie Teilnehmer:innen am freiwilligen kulturellen, sozialen oder ökologischen Jahr. Dabei handelt es sich um freiwillige Engagements und die Dienste sind demnach unentgeltlich. Die Freiwilligen bekommen aber ein Taschengeld, das monatlich höchstens 423,00 Euro beträgt.

    Personen, die in diese Kategorien fallen, zahlen selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung. Gemäß dem SGB werden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge von den Arbeitgeber:innen allein getragen.

    Davon abgesehen gelten für Geringverdiener:innen aber dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften und Regelungen wie für jeden sonst. Sozialleistungen und die Altersvorsorge können sie trotzdem in Anspruch nehmen.

    Umgangssprachliche Geringverdiener:innen

    Im Alltag wird der Begriff Geringverdiener:innen selten in Zusammenhang mit der Sozialversicherung verwendet, sondern bezieht sich dann eher auf Beschäftigte mit sehr niedrigem Gehalt. Gemeint sind dabei vor allem geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter:innen im Niedriglohnsektor.

    Geringfügig Beschäftigte sind bis zu 538,00 Euro monatlich im Minijob sozialversicherungsbefreit.

    Niedriglöhner:innen hingegen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Die Arbeitgeber:innen beteiligen sich zwar daran, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis, aber tragen die Kosten nicht allein wie bei den „echten“ Geringverdiener:innen.

    Was ist die Geringverdiener:innengrenze?

    Die Geringverdiener:innengrenze liegt bei 325,00 Euro im Monat und gilt, wie bereits erwähnt, nur für Auszubildende und Praktikant:innen. Seit 2003 wurde die Geringverdiener:innengrenze nicht mehr erhöht.

    Einmalzahlungen haben keine Auswirkungen auf die Geringverdiener:innengrenze. Diese bleibt also weiterhin bestehen. Allerdings muss auf die Einmalzahlung ein Sozialversicherungsbeitrag gezahlt werden. Diesen teilen sich Arbeitgeber:in und Auszubildende:r bzw. Praktikant:in in dem Fall.

    Zahlen Sie Ihrem Azubi, der:die monatlich 324,00 Euro verdient, ein einmaliges Weihnachtsgeld in Höhe von 100,00 Euro, müssen Sie sich mit dem Azubi die Sozialversicherungsabgaben für diese 100,00 Euro teilen.

    Da die Mindestausbildungsvergütung fast jährlich nach oben angepasst wird, die Geringverdiener:innengrenze aber gleich bleibt, verliert sie immer mehr an Bedeutung. Im Jahr 2022 lag die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr bei 585,00 Euro. 2023 ist sie auf 620,00 Euro gestiegen und 2024 auf 649,00 Euro. Die Geringverdiener:innengrenze rückt also jährlich weiter weg.

    Für Praktikant:innen gilt die Geringverdiener:innengrenze nicht immer. Die Form des Praktikums ist dabei entscheidend. Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Berufsausbildung hat beispielsweise keinerlei Auswirkungen auf die bereits bestehende Versicherung und bezieht sich somit auch nicht auf die Geringverdiener:innengrenze, es sei denn, das war bereits in der Berufsausbildung der Fall.

    Der Übergangsbereich für umgangssprachliche Geringverdiener:innen

    Auch die umgangssprachlichen Geringverdiener:innen können unter bestimmten Umständen von Vorteilen bei der Abgabe zur Sozialversicherung profitieren. Dafür ist der Übergangsbereich ausschlaggebend. Dieser Übergangsbereich definiert einen Midijob.

    Ein Midijob ist sozusagen die Stufe über einem Minijob und folgt diesem von den Gehaltsgrenzen her direkt. Während man im Minijob bis zu 538,00 Euro (Stand 2024) verdienen darf, beginnt der Midijob bei genau 538,01 Euro (Stand 2024) und reicht bis zu einem Verdienst von 2.000,00 Euro (Stand 2024) im Monat.

    Den Bereich zwischen diesen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro monatlich bezeichnet man als Übergangsbereich.

    Im Minijob bis zu 538,00 Euro monatlich ist man befreit von der Sozialversicherung. Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen über 2.000,00 Euro im Monat sind sozialversicherungspflichtig. Im Übergangsbereich, der genau dazwischen liegt, gilt eine reduzierte Sozialversicherungspflicht.

    Die Abgaben sind vom Gehalt abhängig. Je näher das Gehalt am Beginn des Übergangsbereichs liegt, desto niedriger ist der Anteil für die Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen zahlen in jedem Fall die Hälfte der Beiträge.

    Im Jahr 2019 wurde eine Reform für die Rentenansprüche erlassen, die Arbeitnehmer:innen mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen betrifft. Vor 2019 bedeutete der geringe Verdienst auch eine geringe Rente, das wurde im Rahmen der Reform angepasst. Da rund jede:r fünfte Arbeitnehmer:in in Deutschland zu den Geringverdienenden zählt, war diese Anpassung nötig, um der Altersarmut vorzubeugen.

    Im selben Jahr gab es auch eine Reform zu den Krankenkassenbeiträgen. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden seit 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in getragen. Das wird auch als paritätische Finanzierung bezeichnet.

    Bis 2019 mussten die Arbeitnehmer:innen den individuell festgelegten Zusatzbeitrag der Krankenkassen allein tragen. Durch die Aufteilung werden die Arbeitnehmer:innen entlastet.

    Für Geringverdiener:innen im herkömmlichen Sinne macht das aber keinen Unterschied. Da tragen Arbeitgeber:innen ohnehin die gesamten Beiträge allein.

    Von der Lohnsteuer sind Geringverdiener:innen durch die jährliche Freigrenze von 10.347,00 Euro befreit.

    Die Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener:innen berechnen

    Die Beiträge für die Sozialversicherung werden nach einer festen Formel berechnet. So müssen Geringverdiener:innen keinen zu großen Teil des Gehalts zahlen. Die Formel regelt die Anpassung der Abgaben anhand der Höhe des Verdienstes. Das bedeutet, dass Geringverdiener:innen mit einem Einkommen von 520,01 Euro monatlich geringere Beiträge zahlen als jene mit einem Einkommen von 1.600,00 Euro (Stand 2023) im Monat.

    Für die Ermittlung der Sozialversicherungsabgaben von Geringverdiener:innen im Midijob muss das sogenannte Gleitzonenentgelt ermittelt werden. Mit folgender Formel können Sie das Gleitzonenentgelt berechnen:

    F x 538 + ([2000/(2000 − 538)] − [538/(2000 − 538)] x F x (Arbeitsentgelt − 538)

    Das sieht auf den ersten Blick kompliziert aus, ist aber gar nicht so schwierig zu berechnen. Allerdings müssen Sie zuvor erfahren, was F ist. Der Faktor F wird fast jährlich neu bestimmt. Im Jahr 2024 beträgt der Faktor F 0,6846.

    Nehmen wir mal an, Sie wollen das Gleitzonenentgelt für eine:n Geringverdiener:in mit einem Arbeitsentgelt von 800,00 Euro berechnen.

    Dann sieht die Formel folgendermaßen aus:

    0,6846 x 538 + ([2000/(2000 − 538)] − [538/(2000 − 538)] x 0,6846 x (Arbeitsentgelt − 538)

    Rufen Sie sich bei der Berechnung unbedingt die alten Matheregeln aus der Schule ins Gedächtnis: Punkt vor Strich und innere Klammern zuerst. Sind wir ehrlich: Am besten benutzen Sie einen Taschenrechner.

    Die Geringverdiener:innengrenze gemäß Statistik in Brutto

    Wenn ein:e Vollzeitbeschäftigt:e weniger als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelts aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erhält, wird das auch als Geringverdiener:innengrenze bezeichnet. Hierbei handelt es sich wiederum nicht um die sozialversicherungspflichtige Bewertung oder die Definition der deutschen Rentenversicherung, sondern um eine Statistik, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und die Hans-Böckler-Stiftung ermittelt hat. Die Institute stützen sich auf Entgelt-Daten der Bundesagentur für Arbeit. Für das Jahr 2020 lag die Geringverdiener:innengrenze demnach bei 2.284 Euro brutto.

    Sie sehen: Für den Begriff “Geringverdiener:in” gibt es eine Menge Definitionen und auch vielerlei wissenswerte Inhalte, besonders im Bezug auf die Sozialversicherung.

    Müssen Geringverdiener:innen Steuern zahlen?

    Gemäß der offiziellen Definition werden Geringverdiener:innen mit einem Monatsgehalt bis zu 325 Euro gemäß ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen besteuert. In der Praxis kommt es jedoch in der Regel zu keinem Lohnsteuerabzug, da ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Dieser Freibetrag gilt für Geringverdiener:innen mit einem Jahresgehalt von 11.604 Euro (Stand: Januar 2024). Erst wenn das Monatsgehalt den Grundfreibetrag überschreitet, müssen Geringverdiener Steuern auf ihr Gehalt zahlen.

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